Ärgerliche Situation. Das Auststellungsstück zum normalen Preis würde ich auch nicht nehmen wollen. Also rede mit Engelszungen, vielleicht nutzt es ja und der Händler gibt das Geld zurück, um dich loszuwerden. Einen rechtlichen Anspruch darauf hast du aber nicht.Lijan hat geschrieben:Da ich aber auf beides keine Lust habe
Lock Taste bei Coolpix 8700
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Zuletzt geändert von volkerm am Do 15. Dez 2005, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
.. und weg.
oih da haben sich einige Beiträge überschnitten. ist ja wie im chat hier plötzlich
Ausstellungscam(würd ich nie)? schwierig.....
hast deswegen nen Sonderpreis bekommen? nochmal schwierig....
Wenns ne Ausstellungscam war, war sie ja bereits in Gebrauch. Kannst eigentlich damit rechnen, dass früher was futsch geht.
Ne freiwillige Rücknahme einer Ausstellungscam, dazu noch der letzten, halt ich pauschal für ausgeschlossen.
wirst wohl den langen Weg gehen müssen und warten bis das Ding zurück kommt.

achso, davon hab ich nichts gelesen... hattest das schon erwähnt?Lijan hat geschrieben:Hallo kaba
das Problem ist doch das mir der Händler angeboten hat die Cam einzuschicken bzw.mir eine neue zu geben,diese ist aber nur ein Ausstellungs stück(nur noch eine da ).Da ich aber auf beides keine Lust habe denke ich das der Händler mit der Kohle nicht rüber kommt.
Gruß Lijan
Ausstellungscam(würd ich nie)? schwierig.....
hast deswegen nen Sonderpreis bekommen? nochmal schwierig....
Wenns ne Ausstellungscam war, war sie ja bereits in Gebrauch. Kannst eigentlich damit rechnen, dass früher was futsch geht.
Ne freiwillige Rücknahme einer Ausstellungscam, dazu noch der letzten, halt ich pauschal für ausgeschlossen.
wirst wohl den langen Weg gehen müssen und warten bis das Ding zurück kommt.
Erwach! Du solltest längst von hinnen sein! Es tagt!
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Langsam wirds komplizerter als es eigentlich istKaBa hat geschrieben:oih da haben sich einige Beiträge überschnitten. ist ja wie im chat hier plötzlich![]()
achso, davon hab ich nichts gelesen... hattest das schon erwähnt?Lijan hat geschrieben:Hallo kaba
das Problem ist doch das mir der Händler angeboten hat die Cam einzuschicken bzw.mir eine neue zu geben,diese ist aber nur ein Ausstellungs stück(nur noch eine da ).Da ich aber auf beides keine Lust habe denke ich das der Händler mit der Kohle nicht rüber kommt.
Gruß Lijan
Ausstellungscam(würd ich nie)? schwierig.....
hast deswegen nen Sonderpreis bekommen? nochmal schwierig....
Wenns ne Ausstellungscam war, war sie ja bereits in Gebrauch. Kannst eigentlich damit rechnen, dass früher was futsch geht.
Ne freiwillige Rücknahme einer Ausstellungscam, dazu noch der letzten, halt ich pauschal für ausgeschlossen.
wirst wohl den langen Weg gehen müssen und warten bis das Ding zurück kommt.

Nein, der Händler würde ihm ein Tauschgerät anbieten. *Das* ist aber nur ein Vorführgerät, weil er kein weiteres mehr hat!
Reiner
das Problem ist doch das mir der Händler angeboten hat die Cam einzuschicken bzw.mir eine neue zu geben,diese ist aber nur ein Ausstellungs stück(nur noch eine da ).Da ich aber auf beides keine Lust habe denke ich das der Händler mit der Kohle nicht rüber kommt
tja, sags doch gleichAch ja sollte ich noch anfügen.
Es war auch nur eine Englische Beschreibung dabei.
Laut Nikon kann es sich hierbei nur um einen Grauimport handeln.
Habe ich leider erst Zuhause festgestellt.

evtl Grauimport? da nimm mal die Nummer der Cam und geh damit nochmal zu Nikon und frag nochmal nach, was das genau für Dich bedeuten wird im Falle einer Reklamation und Service usw...
Erwach! Du solltest längst von hinnen sein! Es tagt!
Die Gewährleistungspflicht in Deutschland beträgt 24 Monate. Laut §476 BGB (Beweislastumkehr) "...ist davon auszugehen, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang fehlerhaft war..." Das bedeutet so viel, dass der Händler auf keinen Fall die Ursache für den Fehler beim Käufer suchen darf. Der Händler hat das Recht auf Nacherfüllung
Beseitigung des Mangels. Siehe dazu §§ 437 ff. BGB. Der Händler kann den Käufer nicht dazu zwingen, ein Ausstellungsstück als Tausch zu akzeptieren. Der Käufer kann erst vom Kauf zurücktreten, wenn die Beseitigung des Fehlers durch den Händler fehlgeschlagen ist. Nach meinem Kenntnisstand hat der Händler 2 Versuche. Dies ist selbstverständlich kein Rechtsrat sondern nur der Kenntnisstand eines Studenten. Ich hoffe, trotzdem etwas Klarheit geschaffen zu haben. (Oder habe ich alle Klarheiten beseitigt?) Bitte korrigiert mich, wenn etwas nicht korrekt ist.

D70s
Coolpix 8700
Coolpix 8700
Hallo,
ich war heute beim Händler,die alte 8700er hatte einen Fehler.
Sie wurde sofort getauscht,und nun funktioniert die Neue 8700er einwandfrei.
Nun kann Weihnachten kommen,und ich kann meine Zwerge beim Geschenke auspacken fotografieren.
Nochmal an alle ein Dankeschön.
Ich wünsche euch und euren Familien ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch.
Bis die Tage
Gruß Lijan

ich war heute beim Händler,die alte 8700er hatte einen Fehler.
Sie wurde sofort getauscht,und nun funktioniert die Neue 8700er einwandfrei.
Nun kann Weihnachten kommen,und ich kann meine Zwerge beim Geschenke auspacken fotografieren.
Nochmal an alle ein Dankeschön.
Ich wünsche euch und euren Familien ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch.
Bis die Tage
Gruß Lijan
























































Zuletzt geändert von Lijan am Fr 16. Dez 2005, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.