Keine Portokostenerstattung von Nikon

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Moderator: pilfi

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Marita
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Keine Portokostenerstattung von Nikon

Beitrag von Marita »

Hallo,

gestern musste ich meine 5 Monate alte CP 4500 wegen eines defekten Blitzes (wahrscheinlich Kurzschluss :cry: ) zu Nikon nach Düsseldorf schicken. Ich habe sie als versichertes Paket (10,20 EUR Portokosten) verschickt.

Eine Anfrage bei Nikon ergab nun, dass mir die Portokosten nicht ersetzt werden. Man könne die Kamera "unfrei" an Nikon senden.

Das steht natürlich nirgends!

Im Übrigen finde ich das auch gar nicht so gut. Für den Fall, dass das Päckchen verloren geht, würde man doch dann keinen Ersatz bekommen, oder? Denn Päckchen sind grundsätzlich nicht versichert und vom Gewicht her wäre ein Versand per Päckchen durchaus möglich gewesen.

Wie sehr ihr das?
Gruß Marita (CP 4500)
Meulemann

Beitrag von Meulemann »

Hi,

da mußt Du Dir schon an die eigene Nase fassen. Vertragspartner ist der Händler, der Dir die Kamera verkauft hat. Dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Coolpix für Dich kostenlos, unbeschadet und repariert wieder in Deine Hände kommt.

Schickst Du sie direkt zu Nikon und übergehst den eigentlich für "Garantiefälle" (nein, jetzt bitte keine Diskussion, was Garantie und was Gewährleistung ist :wink: ) vorgesehenen Zwischenschritt, so fällt das in den Bereich persönlichen Vergnügens - kein Anspruch auf Kostenerstattung.

Dass Nikon Dir sogar die Möglichkeit bietet, die Cam unfrei an sie zu schicken, ist IMHO ein Entgegenkommen, aber wie Du erwähnt hast, versicherungstechnisch riskant und deshalb eigentlich unbrauchbar.

Gruß
Stefan
Henrik
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Beitrag von Henrik »

Meulemann hat geschrieben:Hi,

Schickst Du sie direkt zu Nikon und übergehst den eigentlich für "Garantiefälle" (nein, jetzt bitte keine Diskussion, was Garantie und was Gewährleistung ist :wink: ) vorgesehenen Zwischenschritt, so fällt das in den Bereich persönlichen Vergnügens - kein Anspruch auf Kostenerstattung.
keine Diskussion - aber in dem Zusammenhang ist es einfach wichtig:

- direkt zu Nikon schicken, dann ist es eine Inanspruchnahme der Garantie. Deshalb ist das mit dem Porto von Nikon ok.
- über den Händler ist es (in den meisten Fällen) Gewährleistung. Der muss dann (möglicherweise nur bei einer bestimmten Versandart - ich glaub im Zweifelsfall gilt die günstigste *versicherte*) das Porto erstatten.

Gruss, Henrik.
Henrik Rossner, Bodenseekreis
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Marita
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Beitrag von Marita »

Danke für eure Antworten.

Ob ich die Kamera an den Händler oder an Nikon schicke, wirkt sich preislich für mich nicht aus, da auch mein Händler einige hundert Kilometer weit weg wohnt (m&m Mannheim).

Vor Absendung hab ich natürlich beim Händler angerufen. Der hat mir geraten, die Kamera gleich zu Nikon zu schicken, da auch der Händler sie nur weiterleitet und dadurch nur Zeitverzögerungen entstehen.
Gruß Marita (CP 4500)
Hemul
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Beitrag von Hemul »

Marita hat geschrieben:Danke für eure Antworten.

Ob ich die Kamera an den Händler oder an Nikon schicke, wirkt sich preislich für mich nicht aus, da auch mein Händler einige hundert Kilometer weit weg wohnt (m&m Mannheim).

Vor Absendung hab ich natürlich beim Händler angerufen. Der hat mir geraten, die Kamera gleich zu Nikon zu schicken, da auch der Händler sie nur weiterleitet und dadurch nur Zeitverzögerungen entstehen.
Hallo,

das mag ja sein, aber, der Händler hätte Dir das Porto ersetzen müssen. Und da die Gefahr bis zum Händler auf Dein Risiko geht, hast Du sogar das Recht die Kamera - die durch ihren Preis den generellen Paketversicherungswert von 500 € überschreitet - mit zusätzlicher Versicherung zu versenden.

Hier entstehen oft Missverständnisse in Bezug auf günstigste Versandkosten. Ein normales Postpaket ist z.B. einer der günstigsten Versandmöglichkeiten, der Mehrbetrag an Versicherungsgebühr bei höherpersiger Ware ist in dieser Klausel mitabgedeckt und vom Händler ebenfalls zu ersetzen, wenn dadurch der reale Wert abgedeckt ist. Die Beauftragung eines privaten Paketdienstes hingegen meist nicht, wenn die Kosten erheblich über den Aufwand hinausgehen, den die günstigste Versandart zzgl. angemessener Wertsicherung (hier Postversand) übersteigt. Hier sind nur diese "günstigeren" Kosten zu erstzen.

Und wenn Du sagst, Nikon hätte gesagt, Du hättest auch unfrei einsenden können, wo wurde da gesagt, nur im Päckchen? Oder hat man Dir dies explizit gesagt?

Grüße

Hemul
Mikroskopieren ist nicht nur mal kurz reinsehen, sondern forschen im "Kleinen"! >>CP4500<<
Marita
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Beitrag von Marita »

Hallo Hemul,

danke für deine Antwort.
Ich hab das Pferd ein wenig von hinten aufgezäumt :wink:
Erst hab ich beim Händler angerufen (der hat über die Versandart nichts gesagt), dann die Kamera durch versichertes Paket an Nikon geschickt und erst danach habe ich durch eine EMail von Nikon auf Anfrage erfahren, dass ich die Kamera "unfrei" hätte schicken können ... ob nun als Paket oder Päckchen, das wurde nicht gesagt.

Mir war es halt nur wichtig, dass das Paket sicher ankommt und auch mit der richtigen Summe versichert ist. Okay, wenn ich die Kosten nicht erstattet bekomme - sei es drum.
Ich wollte hier nur mal darauf aufmerksam machen, dass in ähnlichen Fällen andere vielleicht schlauer sind als ich und dass auch in den Unterlagen der Kamera nichts darüber steht, wie die Kamera verschickt werden soll. Man kann ja nicht immer davon ausgehen, dass Händler und Käufer im selben Ort wohnen.
Gruß Marita (CP 4500)
mescamesh
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Beitrag von mescamesh »

Gut zu wissen, auch wenn ich hoffe, daß meine CP 4500 weiterhin so gut funktioniert!

gruß
stevie
Hemul
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Beitrag von Hemul »

Marita hat geschrieben:Hallo Hemul,

...Unterlagen der Kamera nichts darüber steht, wie die Kamera verschickt werden soll. Man kann ja nicht immer davon ausgehen, dass Händler und Käufer im selben Ort wohnen.
JA,

aber es wird allgemein vorausgestzt, dass man dieses weiß!

Also nochmal etwas GRUNDSÄTZLICHES!

Der private und gewerbliche Käufer hat grundsätzlich zunächst nur einen Erfüllungsanspruch an den direkten Verkäufer!

Beispiel:

1. NIKON verkauft Kamera an Großhändler (Distribution)!

Hier hat der Großhändler (Distributor) einen Erfüllungsanspruch an NIKON!

2. Großhändler (Disti.) verkauft an Händler!

Händler hat Erfüllungsanspruch an Großhändler!

3. Kunde kauft bei Händler...
ich glaub den Rest schenke ich mir, die Kette dürfte verstanden sein.

Warum ist das so? Einfach, es besteht ja nur ein Vertragsverhältnis zwischen Händler und Käufer!

Selbst eine, eventuell gewährte Herstellergarantie, welche manchmal sogar über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen kann, ist zunächst immer über den Händler abzuwickeln, der dann wiederum sich an seinen Disti. usw. Nur im Falle dass der Händler durch Insolvenz oder andere Umstände nicht mehr verfügbar ist, kann versucht werden, die Garantie direkt über den Hersteller - oder falls bekannt über den Großhändler - abzuwickeln, einen Rechtsanspruch darauf hat man aber wegen fehlendem Vertragsverhältnis nicht. (Klappt bei großen Herstellern meist, da sich sowas schnell negativ rumspricht!) Sollte das Produkt über einen autorisierten Werksvertragshändler - welcher meist im direkten Vertragsverhältnis zum Hersteller steht - gekauft worden sein (Beispiel: Autohändler), so sieht das in Europa geltende Recht welches von den einzelnen Staaten in nationales Recht implentiert werden muss, vor, das der Kunde sich mit seinem defekten Gerät an jeden in Europa ansässigen Vertragshändler wenden kann.

Aus diesem Grunde steht davon auch oft nichts im Handbuch! Warum auch, der Endkunde ist ja schließlich (in der Regel) kein Vetragspartner!

Deshalb kann es manschmal "billiger" sein, für ein Produkt einiges mehr auszugeben, als bei manchen "Eintagsfliegen" die zwar billiger wie die Konkurrenz sind, dafür aber kaum lang genug überleben. Was nutzt die momentane Ersparnis von z.B. 100.- €, wenn ich dann z.B. 150.-€ oder mehr zahlen muss um mein defektes Gerät, auf welchem sogar noch Gewährleistung sein kann, um es reparieren zu lassen, weil mein ursprünglicher und einziger Vetragspartner "Billigheimer" Insolvent ist?

Auch Service und Bestand hat seinen Preis! Vor allem bei dem stetig anwachsenden Margenverfall!

Grüße

Hemul
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Hemul
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Beitrag von Hemul »

Henrik hat geschrieben:
- direkt zu Nikon schicken, dann ist es eine Inanspruchnahme der Garantie. Deshalb ist das mit dem Porto von Nikon ok.
- über den Händler ist es (in den meisten Fällen) Gewährleistung. Der muss dann (möglicherweise nur bei einer bestimmten Versandart - ich glaub im Zweifelsfall gilt die günstigste *versicherte*) das Porto erstatten.

Gruss, Henrik.
Lieber Henrik,

so leicht wie Du dies in Deinem ersten Satz darstellts ist dies leider nicht. Auch die Garantie muss in der Regel - es sei denn, der Hersteller vereinbart in seiner GARANTIEGEWÄHRUNG expiziet etwas anderes - über den direkten und einzigen Vetragspartner (Händler) abgewickelt werden.

Garantie ist eine FREIWILLIGE "Zusatzleistung" des Herstellers, die nur deshalb eingeklagt werden kann, weil er sie irgendwo (Kauf- oder Garantieunterlagen) niedergeschrieben hat. Einen Rechtsanspruch auf Garantie - wenn keine schriftlich gewährt wurde - hat man aber nicht! Aus diesem Grunde gibt die Gewährleistung als gesetzliche Regelung eben die notwendige Rechtssicherheit.

Beispiel:

Viele Festplattenhersteller gewähren neuerdings nur noch ein Jahr (früher 3 Jahre oder länger) Garantie. Der Endverbraucher hat damit nichts zu tun, ihm muss der Händler 2 Jahre Gewährleistung geben!

In diesem Falle ist der Händler der Gekniffene. Und dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und abgemildert, indem er nur ein "halbes" Jahr davon ausgeht, das die in diesem Zeitraum defekt gegangene Ware diesen Deffekt schon von Anfang an hatte. Hier muss der Händler/Hersteller nachweisen dass dies nicht so ist und auf einen Kundenfehler zurück zu führen ist. Nach diesem Zeitraum tritt die Beweislastumkehr in Kraft und der Kunde muss beweisen, das die Ware...

Dann beweise mal... wird oft schwerfallen.

Grüße

Hemul
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