Marita hat geschrieben:Hallo Hemul,
...Unterlagen der Kamera nichts darüber steht, wie die Kamera verschickt werden soll. Man kann ja nicht immer davon ausgehen, dass Händler und Käufer im selben Ort wohnen.
JA,
aber es wird allgemein vorausgestzt, dass man dieses weiß!
Also nochmal etwas GRUNDSÄTZLICHES!
Der private und gewerbliche Käufer hat grundsätzlich zunächst nur einen Erfüllungsanspruch an den direkten Verkäufer!
Beispiel:
1. NIKON verkauft Kamera an Großhändler (Distribution)!
Hier hat der Großhändler (Distributor) einen Erfüllungsanspruch an NIKON!
2. Großhändler (Disti.) verkauft an Händler!
Händler hat Erfüllungsanspruch an Großhändler!
3. Kunde kauft bei Händler...
ich glaub den Rest schenke ich mir, die Kette dürfte verstanden sein.
Warum ist das so? Einfach, es besteht ja
nur ein Vertragsverhältnis zwischen
Händler und
Käufer!
Selbst eine, eventuell gewährte Herstellergarantie, welche manchmal sogar über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen kann, ist zunächst immer über den Händler abzuwickeln, der dann wiederum sich an seinen Disti. usw. Nur im Falle dass der Händler durch Insolvenz oder andere Umstände nicht mehr verfügbar ist, kann versucht werden, die Garantie direkt über den Hersteller - oder falls bekannt über den Großhändler - abzuwickeln, einen Rechtsanspruch darauf hat man aber wegen fehlendem Vertragsverhältnis nicht. (Klappt bei großen Herstellern meist, da sich sowas schnell negativ rumspricht!) Sollte das Produkt über einen autorisierten Werksvertragshändler - welcher meist im direkten Vertragsverhältnis zum Hersteller steht - gekauft worden sein (Beispiel: Autohändler), so sieht das in Europa geltende Recht welches von den einzelnen Staaten in nationales Recht implentiert werden muss, vor, das der Kunde sich mit seinem defekten Gerät an jeden in Europa ansässigen Vertragshändler wenden kann.
Aus diesem Grunde steht davon auch oft nichts im Handbuch! Warum auch, der Endkunde ist ja schließlich
(in der Regel) kein Vetragspartner!
Deshalb kann es manschmal "billiger" sein, für ein Produkt einiges mehr auszugeben, als bei manchen "Eintagsfliegen" die zwar billiger wie die Konkurrenz sind, dafür aber kaum lang genug überleben. Was nutzt die momentane Ersparnis von z.B. 100.- €, wenn ich dann z.B. 150.-€ oder mehr zahlen muss um mein defektes Gerät, auf welchem sogar noch Gewährleistung sein kann, um es reparieren zu lassen, weil mein ursprünglicher und einziger Vetragspartner "Billigheimer" Insolvent ist?
Auch Service und Bestand hat seinen Preis! Vor allem bei dem stetig anwachsenden Margenverfall!
Grüße
Hemul
Mikroskopieren ist nicht nur mal kurz reinsehen, sondern forschen im "Kleinen"! >>CP4500<<