Restgarantie bei Gebrauchtobjektiven

Die Rubrik für das optische Zubehör eurer Nikon Kamera mit Autofokus

Moderator: donholg

Andreas H
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Beitrag von Andreas H »

topaxx hat geschrieben:Ein Grund, warum ich mir nicht mehr unbedingt gebrauchte Sigma-Teile kaufen werde.
Und was möchtest Du dann gebraucht kaufen? Lies mal das Kleingedruckte bei Nikon ("nicht übertragbar").

Ich würde erst einmal das Objektiv mit allen Unterlagen hinschicken und abwarten. Argumentieren kann man immer noch wenn Sigma die Garantieleistung ablehnt.
ben hat geschrieben:....so wie ich sigma einschätze, sind die auch alles andere als kulant, oder kann jemand anderes berichten?
Nach meiner Erfahrung genau wie Nikon. Nicht immer so schnell wie man es selber gern hätte, am Telefon freundlich und kompetent. Ich habe das Gefühl die haben in der letzten Zeit sehr an ihrem Service gearbeitet.

Grüße
Andreas
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donholg
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Beitrag von donholg »

Ist das denn rechtlich überhaupt haltbar, dass Sigma die Garantie ablehnt?
Ich kann ja viel erzählen, aber geltendes Recht har immer Vorrang.
Laß Dich doch diesbezüglich beraten!
Die Verbraucherzentrale zieht sowas gern für 20€ durch!

Gruß
Holger
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zyx_999
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Beitrag von zyx_999 »

Ich würde mir überhaupt mal Gedanken machen, was überhaupt hinter der Sache steckt.

Ich meine Dein Verkäufer hat das Teil gerade mal 6 Wochen, dann vertickt er es weiter und nach einem Tag Nutzung geht es kaputt. Wie hat der Verkäufer denn auf die Deffektmeldung reagiert?

Finde das merkwürdig. Das allein schon sollte den Verkäufer inspirieren, mit Dir in jeder Form zusammen zu arbeiten.

Gruss - Klaus
Gruß
Klaus
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Beitrag von berlin7730 »

donholg hat geschrieben:Ist das denn rechtlich überhaupt haltbar, dass Sigma die Garantie ablehnt?
Ich kann ja viel erzählen, aber geltendes Recht har immer Vorrang.
Laß Dich doch diesbezüglich beraten!
Die Verbraucherzentrale zieht sowas gern für 20€ durch!

Gruß
Holger
Dem kann ich mich nur anschließen Sigma kann doch nicht einfach die Garantie für "Beendet" erklären sobald das Objektiv weiterverkauft wird.Ich würde die Verbrauchzentrale mal fragen. Jetzt mal noch eine Frage woher will Sigma den wissen ob ich es neu o. gebraucht gekauft habe. Wenn ich etwas vor Ort im Laden kaufe dann steht in der Regel doch gar kein Name auf der Rg. ?

martin
topaxx
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Beitrag von topaxx »

berlin7730 hat geschrieben:Dem kann ich mich nur anschließen Sigma kann doch nicht einfach die Garantie für "Beendet" erklären sobald das Objektiv weiterverkauft wird....
Warum sollte Sigma das nicht können? Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, d.h. er kann auch bestimmen, unter welchen Voraussetzungen er eine Garantie gibt.

Bitte nicht mit Gewährleistung verwechseln! Die gibt der Händler (muss er auch, 2 Jahre, Minimum). Allerdings hat der auch nur einen Vertrag mit dem Erstkäufer. Darüberhinaus dreht sich nach Ablauf von 6 Monaten die Beweislast, was dazu führt, dass es sehr schwierig werden kann, zu beweisen, dass ein defekt schon beim Kauf, also mehr als 6 Monate her, vorhanden war.

Gruß
Udo
Gruß
Udo

Ich lerne noch - zur Zeit mit:
Z5 | Z 24-70/4 S | T 70-300/4.5-6.3 RXD | Z 24-200/4-6.3 VR | Godox TT350 N
Andreas H
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Beitrag von Andreas H »

donholg hat geschrieben:Ist das denn rechtlich überhaupt haltbar, dass Sigma die Garantie ablehnt?
berlin7730 hat geschrieben:Sigma kann doch nicht einfach die Garantie für "Beendet" erklären sobald das Objektiv weiterverkauft wird.Ich würde die Verbrauchzentrale mal fragen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers die über die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers in einigen Punkten deutlich hinausgeht. Weil es eine freiwillige Leistung ist kann der Hersteller die Bedingungen recht eng fassen. Was den Weiterverkauf betrifft tun das auch die meisten Hersteller. Habt Ihr wirklich noch nie eine Nikon-Garantiekarte gelesen?

Ob der (private?) Verkäufer hier wissentlich ein defektes Objektiv verkauft hat ist nicht klar und schon überhaupt nicht zu beweisen. Am ersten Tag funktionierte es. Es kann einfach aufgrund von Verschleiß oder wegen unsanfter Behandlung während des Transports den Dienst quittiert haben.

Genau das ist der Grund dafür daß ich gebraucht nur Objektive kaufe die ich entweder aus der Portokasse bezahlen oder bei Nichtgefallen zurückgeben kann, unabhängig vom Hersteller.

In diesem Fall würde ich mich zunächst einmal nicht aufregen. Erst einmal die Papiere ausfüllen, das Objektiv einschicken und abwarten. Dann wird sich zeigen ob Sigma den Garantieanspruch wegen des Weiterverkaufs ablehnt, ob es überhaupt ein Garantiefall ist (und nicht durch unsachgemäße Behandlung durch den Vorbesitzer ein Schaden entstanden ist) oder ob nicht einfach alles glatt abläuft.

Erst wenn eine Reaktion von Sigma erfolgt ist kann man sinnvoll reagieren.

Grüße
Andreas
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donholg
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Beitrag von donholg »

Da lob ich mir die Mack-Garantie, die ist gegen eine kleine Gebühr auch auf einen Zweitkäufer übertragbar!
Und das ist auch nur dann nötig, wenn der Erstkäufer sich registriert hat.
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Beitrag von weinlamm »

Ich hab zwar jetzt gerade kein BGB zur Hand, aber grundsätzlich sind Garantie und Gewährleistung Dinge, die ich beim Kauf erhalte. Und zwar von meinem Verkäufer.

Zwar ist es in der Regel so, dass mir mein Verkäufer sagt, dass er den Artikel erst zum Hersteller schicken muss zwecks Prüfung - nach Recht und Gesetz ist es aber seine Verpflichtung ( ich hatte mal ne recht heftige Diskussion deswegen mit dem Besitzer eines Schuhladens; hab ihm zwar das BGB auf den Tresen gehauen, dann aber akzeptiert, dass er die Schuhe dann mit der Bitte um zügige Bearbeitung zum Hersteller schickt - ging dann auch recht schnell... ).

Wenn ich jetzt nun einen Artikel weiter veräußere, dann bin ich in dem Moment Verkäufer eines anderen Käufers. Und wenn ich das privat mache und alle Garantieansprüche vertraglich ausschließe ( siehe Ebay ), dann ist das insoweit zulässig. Einen gesetzlichen Anspruch an den Hersteller habe ich nicht - den hat nur dessen Käufer und das dürfte der erste Großhändler in der Kette sein.

Soviel nur zur grauen Theorie...

Praxis sieht m.E. so aus, dass ich mich bei nicht ausgefüllten Garantiescheinen erstmal an den Hersteller wende und es versuche; wenn das nicht klappt, dann einfach an den Vorbesitzer mit der Bitte dies zu tun. Und so lange dieser kein schwarzes Schaf ist, wird das auch klappen.
Allerdings glaube ich daran, dass das zu 99,x % auch auf die erste Alternative hin funktionieren wird.
Nie glücklich ist, wer ewig dem nachjagt, was er nicht hat; und was er hat, vergißt.
Das gilt auch für Fotokram...
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Beitrag von chillie »

Lass Dein BGB Stecken... das Berühmte Spiel mit Gewährleistung und Garantie bringt mich bei jedem eBay-Besuch schon immer zum schmunzeln.

Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung des Herstellers dem Konsumenten/Käufers gegenüber.
Man denke nur an:

14-Tage Testwochen mit Geld zurück Garantie
Lebenslange Garantie gegen Durchrosten
Zufrieden oder Geld zurück Garantie?
Tiefpreisgarantie
Weltweite Garantie


Wenn es danach ginge gäbes wahrsch das GrG - das Garantiegesetz bei dem jeder halbseidene Einzelhändler seine neu erfundene Garantie eintragen lassen muß, genauso wie die Marketingstrategen der großen Firmen :)
Nee nee... Garantie ist das was Du bekommst - und so wie Du es bekommst nimmst Du es in Anspruch, fertig... passt einem die Garantiebedingung nicht kauft man eben ein anderes Produkt.
Hier der nicht sehr ausführliche Wiki-Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Im übrigen zeigt die Aufregung hier das hier noch NIEMAND seine Nikon Garantiescheine gelesen hat.
Ich zitiere:
...Ihre Nikon Ausrüstung steht für ein volles Jahr vom Kaufdatum an gegen Fabrikationsfehler unter Garantie. In der Garantiezeit werden Reparaturen und Justierungen bei den nachstehend aufgeführten Nikon-Servicestellen gegen Vorlage der Nikon-Garantiekarte (Kopie "C" Kundenabschnitt) zusammen mit dem Kaufbeleg oder der Rechnung kostenlos ausgeführt.
Diese Garantie ist nicht übertragbar und kann bei Verlust der Garantiedokumente nicht ersetzt werden. ...
D70 | Nik: 35/2,0 | 18-70 | 60/2,8 | SB800 | Fuji F31fd
BLAckthunDEr
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Beitrag von BLAckthunDEr »

Dann ist MACK doch mehr wert als die hiesige Garantie? Interessant in Bezug auf Grauimporte, die doch meistens mit MACK-"Garantie" kommen.
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