donholg hat geschrieben:Ist das denn rechtlich überhaupt haltbar, dass Sigma die Garantie ablehnt?
berlin7730 hat geschrieben:Sigma kann doch nicht einfach die Garantie für "Beendet" erklären sobald das Objektiv weiterverkauft wird.Ich würde die Verbrauchzentrale mal fragen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers die über die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers in einigen Punkten deutlich hinausgeht. Weil es eine freiwillige Leistung ist kann der Hersteller die Bedingungen recht eng fassen. Was den Weiterverkauf betrifft tun das auch die meisten Hersteller. Habt Ihr wirklich noch nie eine Nikon-Garantiekarte gelesen?
Ob der (private?) Verkäufer hier wissentlich ein defektes Objektiv verkauft hat ist nicht klar und schon überhaupt nicht zu beweisen. Am ersten Tag funktionierte es. Es kann einfach aufgrund von Verschleiß oder wegen unsanfter Behandlung während des Transports den Dienst quittiert haben.
Genau das ist der Grund dafür daß ich gebraucht nur Objektive kaufe die ich entweder aus der Portokasse bezahlen oder bei Nichtgefallen zurückgeben kann, unabhängig vom Hersteller.
In diesem Fall würde ich mich zunächst einmal nicht aufregen. Erst einmal die Papiere ausfüllen, das Objektiv einschicken und abwarten. Dann wird sich zeigen ob Sigma den Garantieanspruch wegen des Weiterverkaufs ablehnt, ob es überhaupt ein Garantiefall ist (und nicht durch unsachgemäße Behandlung durch den Vorbesitzer ein Schaden entstanden ist) oder ob nicht einfach alles glatt abläuft.
Erst wenn eine Reaktion von Sigma erfolgt ist kann man sinnvoll reagieren.
Grüße
Andreas