Hallo,
ich habe mir bei Ebay ein fast neues Sigma AF 300/4 ersteigert. Der Verkäufer besaß es nur ca. 6 Wochen. Er hat es auch bei Ebay quasi als Restposten neu von einem Händler erworben.
Am ersten Tag hat alles prima funktioniert. Am zweiten Tag aber hat der AF seinen Dienst quittiert. Irgendwie ist im Objektiv am Antrieb etwas defekt. Wenn man fokussieren will, macht das Objektiv nur ein kratzendes Geräusch. An der Cam kann es nicht liegen, meine anderen Optiken funktionieren tadellos. Der Verkäufer hat die Rechnung und alle Garantieunterlagen beigefügt.
Nun meine Frage: Hat jemand schon Erfahrungen gemacht, ob Sigma in so einem Fall die Garantie anerkennt? Anders gefragt, gilt die Garantie auch noch für mich als Zweitbesitzer?
Vielen Dank schonmal vorab für Eure Hilfe...
Restgarantie bei Gebrauchtobjektiven
Moderator: donholg
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Restgarantie bei Gebrauchtobjektiven
MfG Georg
Wenn du doch die Garantieunterlagen dabei hast, kannst du das doch nachlesen. Meines Wissens schliesst Sigma die Garantieübertragung auf Zweitkäufer ausdrücklich aus (war zumindest bei meinem bisherigen Sigma-Geräten so: 1 Blitz, 4 Objektive). Ein Grund, warum ich mir nicht mehr unbedingt gebrauchte Sigma-Teile kaufen werde.
Gruß
Udo
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du hast recht, wie peinlich....topaxx hat geschrieben:Wenn du doch die Garantieunterlagen dabei hast, kannst du das doch nachlesen. Meines Wissens schliesst Sigma die Garantieübertragung auf Zweitkäufer ausdrücklich aus (war zumindest bei meinem bisherigen Sigma-Geräten so: 1 Blitz, 4 Objektive). Ein Grund, warum ich mir nicht mehr unbedingt gebrauchte Sigma-Teile kaufen werde.
Gruß
Udo
...ich habe mal im kleingedruckten gelesen: die garantie erlischt bei verkauf durch den erstkäufer. mist, ich ärgere mich tierisch. man kauft ja gebrauchte sachen, damit man geld spart (eigentlich) naja, das ging schief. ich denke, ich werde mir überhaupt nichts gebrauchtes mehr kaufen...
....so wie ich sigma einschätze, sind die auch alles andere als kulant, oder kann jemand anderes berichten?
MfG Georg
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Wird den an der Kamera ein Fehler angezeigt ?
Wenn ja, schau mal im Handbuch danach.
Ich hatte erst vor kurzem so eine peinliche Sache.
Der AF wollte nicht mehr, bis dann klar war, das es an der eingestellten Blendenzahl am Objektiv liegt.
Ich hoffe, es ist die selbe Sache.
Wenn ja, schau mal im Handbuch danach.
Ich hatte erst vor kurzem so eine peinliche Sache.

Der AF wollte nicht mehr, bis dann klar war, das es an der eingestellten Blendenzahl am Objektiv liegt.
Ich hoffe, es ist die selbe Sache.

Gruss aus Efringen, Thomas
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hallo,Hoschi hat geschrieben:Wird den an der Kamera ein Fehler angezeigt ?
Wenn ja, schau mal im Handbuch danach.
Ich hatte erst vor kurzem so eine peinliche Sache.![]()
Der AF wollte nicht mehr, bis dann klar war, das es an der eingestellten Blendenzahl am Objektiv liegt.
Ich hoffe, es ist die selbe Sache.
leider nein. es wird kein fehler angezeigt. die kamera will auch fokussieren, leider entstehen dabei komische geräusche, sobald der af am ende der entfernungsskala angekommen ist, rattert die kamera aber trotzdem weiter. für mich hört es sich so an, als ob ein zahnrad nicht mehr richtig ins andere greift. am ende der entfernungsskala dreht die kamera dann nicht zurück, sondern das zahnrad überspringt...
MfG Georg
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hy,chillie hat geschrieben:Wenn der Garantieschein nicht ausgefüllt ist, ist es doch ziemlich egal wer das Ding zum Service bringt oder etwa nicht?
Ich hab ja kein Sigma da - aber der Garantieschein ist doch sicher blanko??
ja, der garantieschein ist blanko, aber auf der rechnung steht die versandadresse des erstkäufers.... wenn es nur ein kassenzettel wäre, von einem ladengeschäft zum beispiel, wäre das sicher kein problem. weil da steht ja keine adresse daruf


eigentlich sollte die garantie für den artikel gelten und nicht für den besitzer. das objekitv wird ja nicht gleich schlechter, nur wenn es nach 6 wochen einen neuen besitzer bekommt...
MfG Georg
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Hi!
Frag doch im Notfall den Verkaeufer ob er es einschicken moechte evtl. ansonsten wuerde ich das einfach probieren. Garantieschein ausfuellen und hinschicken! Rechnungsanschrift muss ja nicht gleich Inhaber sein. Kannst es ja von ihm geschenkt bekommen haben zum Geburtstag o.ae.
Ich wuerde es einfach probieren. Wenn sie Geld haben wollen, muessen sie eh erst einen Kostenvoranschlag machen oder Bescheid geben. Mehr als zurueckschicken koennen sie nicht :)
cu,
henning
Frag doch im Notfall den Verkaeufer ob er es einschicken moechte evtl. ansonsten wuerde ich das einfach probieren. Garantieschein ausfuellen und hinschicken! Rechnungsanschrift muss ja nicht gleich Inhaber sein. Kannst es ja von ihm geschenkt bekommen haben zum Geburtstag o.ae.
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