Garantie/Gewährleistung für WEN? Erstbesitzer? Alle?
Moderator: donholg
- Bernd Efinger
- Batterie5
- Beiträge: 58
- Registriert: Do 4. Mär 2004, 21:09
- Wohnort: 74592 Kirchberg
- Kontaktdaten:
Ganz einfach. Kamera mit Kaufbeleg (eventuell Kopie), egal auf wen ausgestellt und Garantiekarte einsenden. Garantie gilt auch bei Veräußerung unvermindert weiter. Garantiekarte würde ich nicht ausfüllen, wird in der Regel auch unausgefüllt akzeptiert.multicoated hat geschrieben:OK danke erstmal für die Antworten!
Der Punkt ist folgender:
ich habe meine D70 neuwertig und OVP mit allen Papieren jemandem abgekauft. Nun möchte ich eine Focusjustage bei Nikon durchführen lassen, da ich einen Backfocus festgestellt habe. In den Nikon-Bedingungen habe ich nicht vonwegen "Erstbesitzer" etc. gefunden. Die Originalkaufrechung der Kamera ist auf den Mann ausgestellt, dem ich die D70 abgekauft habe. Die Garantiekarte ist nicht ausgefüllt.
Wie schauts aus?
Carpe diem! - Nutze den Tag!
-
- Batterie7 Kamera
- Beiträge: 320
- Registriert: Mi 14. Jul 2004, 20:52
- Wohnort: Bei Saarbrücken
@multicoated: Wenn deine D70 ein Backfocus-Problem hat, lässt Nikon dich bestimmt nicht im Regen stehen. Das wäre zudem kein klassischer Garantiefall. Rufe doch einfach mal bei Mandic in Frankfurt - Tel. 069/490529 - an und erkundige dich bei ihnen, wie sie das handhaben. Als Kunde bist du dort in guten Händen.
Gruß
Frank
Gruß
Frank
Zuletzt geändert von nikkormatix am Mo 6. Sep 2004, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Batterie12 S
- Beiträge: 1720
- Registriert: Sa 27. Mär 2004, 01:19
- Wohnort: Offenbach / M.
So sehe ich das eigentlich auch. Beruhigend, daß es keine gegenstimmen gibt.Bernd Efinger hat geschrieben:Ganz einfach. Kamera mit Kaufbeleg (eventuell Kopie), egal auf wen ausgestellt und Garantiekarte einsenden. Garantie gilt auch bei Veräußerung unvermindert weiter. Garantiekarte würde ich nicht ausfüllen, wird in der Regel auch unausgefüllt akzeptiert.

Denke schon, daß es ein sehr klassischer Garantiefall ist; nämlich ein Mangel, der schon bei Auslieferung bestand und nicht auf die Benutzung zurückzuführen ist.nikkormatix hat geschrieben:@multicoated: Wenn deine D70 ein Backfocus-Problem hat, lässt Nikon dich bestimmt nicht im Regen stehen. Das wäre zudem kein klassischer Garantiefall. Rufe doch einfach mal bei Mandic in Frankfurt - Tel. 069/490529 - an und erkundige dich bei ihnen, wie sie das handhaben. Als Kunde bist du dort in guten Händen.
Die Adresse von Mandic habe ich schon von Nikon.de, danke aber für den Tipp!
Hat dort schon einer der hier Anwesenden sein BF-Problem beheben lassen?
Zuletzt geändert von multicoated am Mo 6. Sep 2004, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
freundliche Grüße
Mathias
________________________________________
D200
D70
Minolta Dimage S414
Mathias
________________________________________
D200
D70
Minolta Dimage S414
-
- Batterie7 Kamera
- Beiträge: 320
- Registriert: Mi 14. Jul 2004, 20:52
- Wohnort: Bei Saarbrücken
Hier hast du mich falsch verstanden. Dein Fehler ist eigentlich als "klassischer Gewährleistungsfall" zu bezeichnen. Das entscheidende Merkmal bei der gesetzlichen Gewährleistung ist nämlich, dass sie nur bei einem Mangel greift, der zum Zeitpunkt der Übergabe der Kamera (genauer: bei Gefahrübergang) bereits vorhanden ist, nicht jedoch bei einem Sachmangel, der erst nach Übergabe entsteht. Dann würde typischerweise die Garantie greifen, und das hatte ich im Sinn, als ich "klassischer Garantiefall" schrieb.multicoated hat geschrieben:Denke schon, daß es ein sehr klassischer Garantiefall ist; nämlich ein Mangel, der schon bei Auslieferung bestand und nicht auf die Benutzung zurückzuführen ist.nikkormatix hat geschrieben:@multicoated: Wenn deine D70 ein Backfocus-Problem hat, lässt Nikon dich bestimmt nicht im Regen stehen. Das wäre zudem kein klassischer Garantiefall. Rufe doch einfach mal bei Mandic in Frankfurt - Tel. 069/490529 - an und erkundige dich bei ihnen, wie sie das handhaben. Als Kunde bist du dort in guten Händen.
Die Adresse von Mandic habe ich schon von Nikon.de, danke aber für den Tipp!
Aber wir brauchen uns nicht zu sehr mit den Begrifflichkeiten zu befassen. Für dich wird es im Grunde egal sein, ob der Backfocus unter Berufung auf die Garantie oder die Gewährleistung behoben wird. So oder so, die Sache wird mit Sicherheit seitens Nikon geregelt.
Gruß
Frank