Warum so extrem denken?Elwood hat geschrieben: ?!?
Es geht doch nur darum das Einstelllicht dass von der Streulichtblende
verdeckt wird zu reproduzieren mit einer kleinen LED. Da geht doch
keiner von tot!
Haftung fängt an, wenn du aus einer Veranstaltung hinaus geschmissen wirst, weil du durch das Anleuchten der Gäste störst
Haftung fängt an, wenn du Prügel beziehst, weil ein Gast einer Veranstaltung geblendet/gestört wurde
Haftung fängt an, wenn du eine Anzeige (Körperverletzung) erhällst, weil ein Gast einer Veranstaltung geblendet wurde
Haftung fängt an, ....
Der Tod kommt ganz am Ende
Der Blend-Effekt von LED-Taschenlampen wird von Sicherheitsdiensten zur Selbstverteidigung genutzt.
LED's sind in der Lage auf der Netzhaut Verbrennungserscheinungen hervorzurufen, die, ähnlich wie bei Sonnenbrand, sich erst nach längerer Zeit bemerkbar machen können.
Die Blauanteile im sichtbaren Licht können Schneeblindheit verurschen, also eine im schlimmsten Fall irreversible Schädigung der Netzhaut.
DIN EN 62471 befasst sich u. a. mit den Arten von fotobiologischen Gefahren bei LED´s.
Und wie schnell wird aus deinem winzig kleinen „harmlosen“ Leuchtmittel ein Laser?
Laser-Licht
man beachte die Sicherheitswarnungen: PROTECT YOUR GEAR
oder
Laser-Pointer
Ich glaube der Wahnsinn reicht und zeigt wo´s hingeht
Und Wilderer nutzen diese Eigenschaft um die dadurch bewegungsunfähigen Tiere leichter abzuschießen.Andreas G hat geschrieben: Genau diese Eigenschaft wird von Naturparkmitarbeitern genutzt die Tiere in der Nacht zu finden!
Ich glaube es ist ein Unterschied, ob beim Fotografieren im Zoo, Daheim, wo auch immer, mit einer Taschenlampe im Abstand von 1 bis 5 m in die Augen geleuchtet wird (womöglich noch pro Tag von x Besuchern), oder ein erfahrener Wildhüter seiner Arbeit nachgeht.
Man sollte sein Handeln schon auch mal überdenken.
KDW