D700 Wo kaufen? (Verfügbarkeit und Preisentwicklung)
Moderator: donholg
- mirko71
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... die der Garantiegeber (Versicherung, Händler, Hersteller...) vertraglich frei gestalten kann. Demgegenüber steht die Gewährleistung die in Deutschland durch das BGB und in Erweiterung durch die AGB´s des Händlers geregelt ist.LarsAC hat geschrieben:Garantie ist sowieso eine freiwillige Leistung des Herstellers...
den Unterschied sollte man sich klar machen, vor allen Dingen wenn man Ansprüche (wegen Defekt an der Kamera o.ä.) dem Händler gegenüber geltend machen will und den armen Verkäufer nicht vollends verwirren möchte

gruß, mirko
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- Batterie12 S
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Das Problem mit den zwei Jahren Gewährleistung ist leider, dass man nach 6 Monaten selber nachweisen muss, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war (wenn ich das so richtig verstanden habe). Da das in den meisten Fällen dem Käufer eher schwer fallen dürfte bringen die zusätzlichen 1 1/2 Jahr i.d.R. auch nicht so viel Vorteil. Wenn ich es falsch verstanden habe berichtigt mich bitte
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- mirko71
- Sollte mal wieder fotografieren...
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im Zweifel hat der Händler ja die Möglichkeit sich kulant zu zeigen (Kulanz = freiwillig), was in unserem Land erstaunlich oft geschieht.Questor hat geschrieben:Da das in den meisten Fällen dem Käufer eher schwer fallen dürfte bringen die zusätzlichen 1 1/2 Jahr i.d.R. auch nicht so viel Vorteil. Wenn ich es falsch verstanden habe berichtigt mich bitte.
im Fall der Fälle neigen Gerichte eher dazu im Sinne der Verbraucher zu entscheiden.
gruß, mirko