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Moderator: donholg
Das kann er ja noch machenSantino hat geschrieben:ich weiss nicht wie das rechtlich in Österreich ist, aber ich hätte dir empfohlen dem Händler schriftlich eine angemessene Frist (2 Wochen reichen i.d.R.) zu setzen. Wenn er bis dahin die Reperatur nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat bzw. durchführen hat lassen muss er dir eigentlich den Kaufpreis zurückerstatten, sofern du noch garantie hast natürlich!
zumindest ein leihgerät sollte sich so heraushandeln lassen, wenn die frist verstrichen ist und du ihm drohst den anwalt einzuschalten.
2 Monate auf eine Reperatur warten zu müssen und dann immer wieder abgewimmelt zu werden ist eine frechheit!