Nicht ausgefüllter Garantieschein mit Kassenbeleg!



Moderator: donholg
Also wenn du schon Bedenken hast - lass es. Wenn es ein Bekannter wäre, wo du eigentlich Bescheid weisst, kann man sich das noch überlegen.mag2123 hat geschrieben:Ja, eben deswegen wollte ich nochmal nachfragen!
Klar, wenn auf der Rechnung kein Name steht. Wenn der Erstbesitzer über einen Versender gekauft hat, dann steht dummerweise sein Name auf der Rechnung, und dann könnte der Hersteller eine Garantieleistung ablehnen. Ob er das wirklich tut ist wieder eine andere Frage, aber man ist in jedem Fall auf sein Wohlwollen angewiesen.mag2123 hat geschrieben:zur Übertragung der Garantie:
Wie soll das den genau zu verstehen sein. Wenn ich in den MediaMarkt oder Saturn gehe und dort eine D200 kaufe, erfahren die meinen Namen doch auch nicht unbedingt. Dann gibt es doch gar nix zu übertragen, oder?
Wer die Rechnung und/oder Garantieschein hat, hat die Garantie, oder nicht
Das dürfte stimmen.mag2123 hat geschrieben:"...es ist richtig das Sie eine neutrale Rechnungskopie erhalten.Diese ist vergleichbar mit einem Kasenbon.Das Original muss in meinen Unterlagen verbleiben.Die Rechnungskopie + der original Garantiekarte des Herstellers ist aber völlig ausreichend um imn Falle eines technischen Defektes die Garantie des Herstlleres in Anspruch nehmen zu können.
Ich habe meine letzte Garantiekarte nicht genauer angesehen, aber Nikon hat eigentlich immer 12 Monate Garantie.mag2123 hat geschrieben:Sie haben also definitiv 24 Monate Herstellergarantie.
Stimmt. Viele verwechseln Garantie mit Gewährleistung.Andreas H hat geschrieben: Ich habe meine letzte Garantiekarte nicht genauer angesehen, aber Nikon hat eigentlich immer 12 Monate Garantie.