Nur im Versandhandel gibt es diese 14 Tage Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz. Alles andere ist Kulanz einzelner Händler, freiwillig.Lijan hat geschrieben:Gibt es nicht ein 14 tägiges Rückgaberecht![]()
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Lock Taste bei Coolpix 8700
Moderator: donholg
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Zuletzt geändert von volkerm am Do 15. Dez 2005, 16:51, insgesamt 1-mal geändert.
.. und weg.
MooomEntchen,
@volkerm
Du meinst das Widerrufsrecht nach dem Fernabgabegesetz.
da kannst nach belieben und lust die Ware zurückgeben, allerdings in weiterhin ungebrauchtem bzw neuwertigen zustand, ohne Abnutzung, Veränderungen, Verbrauch, etc...
@Lijan
Hier handelt es sich aber um eine n Produktmangel, wie von Seiten Nikon bereits bemerkt.
Dabei hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Erstatleistung / Rücktritt. Innerhalb ZWEI Jahren!!
Mit diesem Fehler würde ich sofort zum Händler rennen und tauschen oder Geld zurück! Ohne lange Diskussion!
Falls Der Händler nur zu einer Ersatzleistung bereit sein sollte, da gibts natürlich Händler bei denen dann die Lieferzeit reeecht laaange sein kann.
mein Tip: Also entweder sofort Tausch oder Geld zurück.
Es sollte ja ein Weihnachtsgeschenk werden und lange kannst du nicht warten
Lieben Gruß
KaBa
***********
ps: was hockst du hier noch vor der Glotze? auf zum Händler und gib uns bescheid!!!!! 8)
@volkerm
Du meinst das Widerrufsrecht nach dem Fernabgabegesetz.
da kannst nach belieben und lust die Ware zurückgeben, allerdings in weiterhin ungebrauchtem bzw neuwertigen zustand, ohne Abnutzung, Veränderungen, Verbrauch, etc...
@Lijan
Hier handelt es sich aber um eine n Produktmangel, wie von Seiten Nikon bereits bemerkt.
Dabei hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Erstatleistung / Rücktritt. Innerhalb ZWEI Jahren!!
Mit diesem Fehler würde ich sofort zum Händler rennen und tauschen oder Geld zurück! Ohne lange Diskussion!
Falls Der Händler nur zu einer Ersatzleistung bereit sein sollte, da gibts natürlich Händler bei denen dann die Lieferzeit reeecht laaange sein kann.
mein Tip: Also entweder sofort Tausch oder Geld zurück.
Es sollte ja ein Weihnachtsgeschenk werden und lange kannst du nicht warten

Lieben Gruß
KaBa
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Erwach! Du solltest längst von hinnen sein! Es tagt!
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So einfach ist das leider nicht. Erstmal kann der Händler nachbessern.KaBa hat geschrieben:Dabei hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Erstatleistung / Rücktritt. Innerhalb ZWEI Jahren!!
Mit diesem Fehler würde ich sofort zum Händler rennen und tauschen oder Geld zurück! Ohne lange Diskussion!
.. und weg.
ja, davon red ich dochvolkerm hat geschrieben:So einfach ist das leider nicht. Erstmal kann der Händler nachbessern.KaBa hat geschrieben:Dabei hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Erstatleistung / Rücktritt. Innerhalb ZWEI Jahren!!
Mit diesem Fehler würde ich sofort zum Händler rennen und tauschen oder Geld zurück! Ohne lange Diskussion!

doch welcher Händler zieht den schraubenzieher heraus und überprüft die Lötstellen am LOCK-Knopf?
und welcher Händler versucht heute schon noch, so einen Fehler "selbst" zu beheben/nachzubessern?
der schickts auch zurück dahin, wo ers her hat.
Wenn er sehr fair ist, bekommt man das Geldoder eine TauschCam sofort.
Wenn er sich nicht für Stammkundschaft interessiert oder einen Guten Deal nicht sausen lassen will, kanns auch sein, dass er das Ding nur zur Reparatur schicken will und der Kunde wartet eben, bis das Teil von Nikon zurück kommt. Von dort kommt dann eine reparierte oder ausgetauschte Cam.
Lijan fragt nach einem Tip. Ich sag ihm, geh das Ding eintauschen und lass dich dabei nicht übertölpeln.
Lieben Gruß
KaBa
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Zuletzt geändert von KaBa am Do 15. Dez 2005, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Aber leider etwas missverständlich!KaBa hat geschrieben:ja, davon red ich dochvolkerm hat geschrieben:So einfach ist das leider nicht. Erstmal kann der Händler nachbessern.KaBa hat geschrieben:Dabei hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Erstatleistung / Rücktritt. Innerhalb ZWEI Jahren!!
Mit diesem Fehler würde ich sofort zum Händler rennen und tauschen oder Geld zurück! Ohne lange Diskussion!![]()
Ein Recht auf Umtausch hat er definitiv nicht beim ersten Versuch!
Reiner
DU möchtest ja diese Cam haben. also wäre ein schneller Umtausch der Geräte am einfachsten für Dich.Lijan hat geschrieben:Hallo Kaba,
also Du meinst ich kann vom Kauf zurücktreten.....Lijan
Sag dem Händler, wie es ist: Cam ausgepackt und die hat von Anfang an nicht korrekt funktioniert (wenn dies der Wahrheit entspricht).
Mit Nikon telefoniert, und erfahren, dass es ein Produktfehler ist.
Wenn der Händler schnell unkompliziert austauscht, freu Dich

Wenn nicht, gib die Cam komplett zurück (tritt vom Kauf zurück und bitte ihn, das Geld zurück zu geben, du willst eine 8700 vor Weihnachten haben).
Immer höflich bleiben, der Händler kan ja nix dafür, dass die Cam futsch ist.
Lieben Gruß und viel Erfolg

KaBa
*********
Viel Erfolg
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Ach ja sollte ich noch anfügen.Lijan hat geschrieben:Hallo kaba
das Problem ist doch das mir der Händler angeboten hat die Cam einzuschicken bzw.mir eine neue zu geben,diese ist aber nur ein Ausstellungs stück(nur noch eine da ).Da ich aber auf beides keine Lust habe denke ich das der Händler mit der Kohle nicht rüber kommt.
Gruß Lijan
Es war auch nur eine Englische Beschreibung dabei.
Laut Nikon kann es sich hierbei nur um einen Grauimport handeln.
Habe ich leider erst Zuhause festgestellt.