Wie lange haben die Nikon Bodys eigentlich Garantie???
Moderator: donholg
Wie lange haben die Nikon Bodys eigentlich Garantie???
Über nikon.de gibt es nur die Info über ein Jahr, aber bei Ebay trifft man/frau alle naselang auf irgendwelche Angebote, in denen von zwei Jahren die Rede ist. Ich vermute mal, dass diese Leute den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennen. Ist dem so??
Gruß
Ralph
D300, 10-400, SB 800, CP5000-WW, Contax + diverse Zeiss Optiken, Mac
Ralph
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Ich würde nicht davon ausgehen daß das für alle Reparaturen gilt. Könnte es sein daß es sich bei Deiner Reparatur um einen Serienfehler handelt? Da bleibt Nikon nichts anderes übrig als so kundenfreundlich zu reagieren.Ganter3 hat geschrieben:Das macht aber auch nix, Nikon hält sich an 2 Jahre. Mein Body ist gerade beim Service, und in der Reparaturbeschreibung von Nikon steht auch "Garantiereparatur" 8)
Also immer locker bleiben
Grüße
Andreas
- Ganter3
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Gehäuse: Schiefer Sensor, AF Überprüfen und justieren wegen verdacht auf Backfocus.
18-70mm Objektiv: Zoomring klemmt und lässt sich nur noch zwischen 24 und 35mm bewegen.
Beides als "Garantiereparatur" anerkannt
18-70mm Objektiv: Zoomring klemmt und lässt sich nur noch zwischen 24 und 35mm bewegen.
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mfg, Ganter3 
Nikon Fan mit Nikon FA, F90X Professionell, Coolscan LS 40 ED, Coolpix 995, und D700

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Für eine Gewährleistung muß der Fehler nicht im ersten halben Jahr auftreten! es ist nur so, daß sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt. In den ersten sech Monaten muß der Hersteller beweisen, daß das Gerät einwandfrei war um eine Gewährleistung abzulehnen. Danach ist es am Kunden zu beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorlag.
Das Problem mit Zitaten aus dem Internet besteht darin, dass man sie nicht überprüfen kann - Abraham Lincoln
Schon klar! Das gestaltet sich in der Praxis aber häufig als extrem schwierig. Schön, dass Nikon sich da anscheinend kulant zeigt. Und was mich jetzt wundert: Die Gewährleistung gibt es doch vom Händler und nicht vom Hersteller!?wegus hat geschrieben:Für eine Gewährleistung muß der Fehler nicht im ersten halben Jahr auftreten! es ist nur so, daß sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt. In den ersten sech Monaten muß der Hersteller beweisen, daß das Gerät einwandfrei war um eine Gewährleistung abzulehnen. Danach ist es am Kunden zu beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorlag.
Zuletzt geändert von timmra am Mo 5. Dez 2005, 09:50, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Ralph
D300, 10-400, SB 800, CP5000-WW, Contax + diverse Zeiss Optiken, Mac
Ralph
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