Wie lange haben die Nikon Bodys eigentlich Garantie???

Alles rund um die D-SLR Modelle, eure Fragen und Antworten. Diskutiert in der Community.

Moderator: donholg

timmra
Batterie6
Batterie6
Beiträge: 72
Registriert: Di 16. Dez 2003, 10:14
Wohnort: Berlin

Wie lange haben die Nikon Bodys eigentlich Garantie???

Beitrag von timmra »

Über nikon.de gibt es nur die Info über ein Jahr, aber bei Ebay trifft man/frau alle naselang auf irgendwelche Angebote, in denen von zwei Jahren die Rede ist. Ich vermute mal, dass diese Leute den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennen. Ist dem so??
Gruß

Ralph


D300, 10-400, SB 800, CP5000-WW, Contax + diverse Zeiss Optiken, Mac
Benutzeravatar
e5000
Batterie12 S
Batterie12 S
Beiträge: 1847
Registriert: So 5. Jan 2003, 15:55
Wohnort: Braunschweig

Beitrag von e5000 »

So ist es.
Tschau
Jürgen
Benutzeravatar
Ganter3
Batterie8 Landschaft
Batterie8 Landschaft
Beiträge: 662
Registriert: So 22. Sep 2002, 13:07
Wohnort: Kassel
Kontaktdaten:

Beitrag von Ganter3 »

Das macht aber auch nix, Nikon hält sich an 2 Jahre. Mein Body ist gerade beim Service, und in der Reparaturbeschreibung von Nikon steht auch "Garantiereparatur" 8)

Also immer locker bleiben :wink:
mfg, Ganter3 :-)

Nikon Fan mit Nikon FA, F90X Professionell, Coolscan LS 40 ED, Coolpix 995, und D700 :-)
Andreas H
Sollte mal wieder fotografieren...
Sollte mal wieder fotografieren...
Beiträge: 8968
Registriert: Mo 17. Mai 2004, 01:44

Beitrag von Andreas H »

Ganter3 hat geschrieben:Das macht aber auch nix, Nikon hält sich an 2 Jahre. Mein Body ist gerade beim Service, und in der Reparaturbeschreibung von Nikon steht auch "Garantiereparatur" 8)

Also immer locker bleiben :wink:
Ich würde nicht davon ausgehen daß das für alle Reparaturen gilt. Könnte es sein daß es sich bei Deiner Reparatur um einen Serienfehler handelt? Da bleibt Nikon nichts anderes übrig als so kundenfreundlich zu reagieren.

Grüße
Andreas
Benutzeravatar
Ganter3
Batterie8 Landschaft
Batterie8 Landschaft
Beiträge: 662
Registriert: So 22. Sep 2002, 13:07
Wohnort: Kassel
Kontaktdaten:

Beitrag von Ganter3 »

Gehäuse: Schiefer Sensor, AF Überprüfen und justieren wegen verdacht auf Backfocus.

18-70mm Objektiv: Zoomring klemmt und lässt sich nur noch zwischen 24 und 35mm bewegen.

Beides als "Garantiereparatur" anerkannt ;-)
mfg, Ganter3 :-)

Nikon Fan mit Nikon FA, F90X Professionell, Coolscan LS 40 ED, Coolpix 995, und D700 :-)
timmra
Batterie6
Batterie6
Beiträge: 72
Registriert: Di 16. Dez 2003, 10:14
Wohnort: Berlin

Beitrag von timmra »

Und es handelt sich auch nicht um Fehler, die schon im ersten halben Jahr mal aufgetreten sind??
Gruß

Ralph


D300, 10-400, SB 800, CP5000-WW, Contax + diverse Zeiss Optiken, Mac
Hotpixel
Batterie8 Landschaft
Batterie8 Landschaft
Beiträge: 561
Registriert: Fr 9. Jan 2004, 19:36
Wohnort: im schönen Norden
Kontaktdaten:

Beitrag von Hotpixel »

Nikon Kameras haben 1 Jahr Garantie und im Anschluss 1 Jahr gewährleistung.
Jedoch behandelt Nikon das Gewährleistungsjahr wie ein Garantiejahr
Aussnahme die F5 mit 3 Jahren Garantie und bestimmte Ferngläser mit 10 Jahren Garantie.
Lg

Stephan

Kamera. Objektiv. Speicher.
http://www.fircom.de
http://www.flickr.com/photos/hotpixel/
Andreas H
Sollte mal wieder fotografieren...
Sollte mal wieder fotografieren...
Beiträge: 8968
Registriert: Mo 17. Mai 2004, 01:44

Beitrag von Andreas H »

Ganter3 hat geschrieben:Gehäuse: Schiefer Sensor, AF Überprüfen und justieren wegen verdacht auf Backfocus.
Zumindest das hört sich schon mal nach einem Gerät aus einer der ersten Serien an. Da konnte man den schiefen Sensor und den BF schon als Serienfehler betrachten.

Grüße
Andreas
wegus
Moderator
Moderator
Beiträge: 6898
Registriert: Fr 9. Apr 2004, 16:54
Wohnort: bei Braunschweig

Beitrag von wegus »

Für eine Gewährleistung muß der Fehler nicht im ersten halben Jahr auftreten! es ist nur so, daß sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt. In den ersten sech Monaten muß der Hersteller beweisen, daß das Gerät einwandfrei war um eine Gewährleistung abzulehnen. Danach ist es am Kunden zu beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorlag.
Das Problem mit Zitaten aus dem Internet besteht darin, dass man sie nicht überprüfen kann - Abraham Lincoln
timmra
Batterie6
Batterie6
Beiträge: 72
Registriert: Di 16. Dez 2003, 10:14
Wohnort: Berlin

Beitrag von timmra »

wegus hat geschrieben:Für eine Gewährleistung muß der Fehler nicht im ersten halben Jahr auftreten! es ist nur so, daß sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt. In den ersten sech Monaten muß der Hersteller beweisen, daß das Gerät einwandfrei war um eine Gewährleistung abzulehnen. Danach ist es am Kunden zu beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorlag.
Schon klar! Das gestaltet sich in der Praxis aber häufig als extrem schwierig. Schön, dass Nikon sich da anscheinend kulant zeigt. Und was mich jetzt wundert: Die Gewährleistung gibt es doch vom Händler und nicht vom Hersteller!?
Zuletzt geändert von timmra am Mo 5. Dez 2005, 09:50, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß

Ralph


D300, 10-400, SB 800, CP5000-WW, Contax + diverse Zeiss Optiken, Mac
Antworten