Hi,
weiß jemand Rat?
Habe ein Nikonobjektiv in e-bay ersteigert (Text des Angebots: OVP, 3 Jahre Garantie), aber die Nikon-Originalgarantie ist nicht dabei, stattdessen eine "Firmen"garantie-Karte.
Kann ich auf der Originalgarantiekarte bestehen?
Dank für die Hilfe
Peter
Nikon Garantie
Moderator: donholg
Re: Nikon Garantie
wenn es neu ist und ohne garantie kommt ist es mit hoher wahrscheinlichkeit ein grauimport aus asien/usa. das muss nix schlechtes sein heisst aber das nikon deutschland da nur gegen geld hand anlegt.Drüsche hat geschrieben:Hi,
weiß jemand Rat?
Habe ein Nikonobjektiv in e-bay ersteigert (Text des Angebots: OVP, 3 Jahre Garantie), aber die Nikon-Originalgarantie ist nicht dabei, stattdessen eine "Firmen"garantie-Karte.
Kann ich auf der Originalgarantiekarte bestehen?
Dank für die Hilfe
Peter
gruss
lemonstre
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- Batterie8 Landschaft
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- Registriert: Sa 14. Feb 2004, 18:54
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du könntest es versuchen, halte ich aber für wenig aussichtsreich.
Eine Garantie ist eine Garantie, auch wenn diese sich inhaltlich evzl unterscheiden.
Da du das Ganze im Versand gekauft hast, kannst du auf alle Fälle ohne Begründung das Objektiv innerhalb von 14 Tagen zurücksenden.
Und dich dann nach Nikon Deutschland Ware umsehen.
Grüße
Chris
Eine Garantie ist eine Garantie, auch wenn diese sich inhaltlich evzl unterscheiden.
Da du das Ganze im Versand gekauft hast, kannst du auf alle Fälle ohne Begründung das Objektiv innerhalb von 14 Tagen zurücksenden.
Und dich dann nach Nikon Deutschland Ware umsehen.
Grüße
Chris
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5D 50 1.4 / 100 2.0 / 17-40 / 70-200
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wie es mit der weltweiten Garantie aussieht, keine Ahnung. Nur wo ist für die weltweite Garantie der Ansprechpartner? Nikon Deutschland wohl nicht, oder?
Die Gewährleistung ist nur innerhalb der ersten 6 Monate wirklich brauchbar, danach muss man als Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf da war. Und das ist gar nicht mal leicht, wenn der Händler nicht aus Kulanzgründen auf die bloße Behauptung eingeht.
Grüße
Chris
Die Gewährleistung ist nur innerhalb der ersten 6 Monate wirklich brauchbar, danach muss man als Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf da war. Und das ist gar nicht mal leicht, wenn der Händler nicht aus Kulanzgründen auf die bloße Behauptung eingeht.
Grüße
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