Hallöchen,
ich hab mir im Dezember ein Sigma 17-70mm gekauft,
aber irgendwie mag ich es gar nicht und ich komm damit nicht zurecht.
Deswegen möchte ich es verkaufen.
Aber wie läuft das mit der Garantie ab, denn die Garantie läuft ja auf mich (auch die 3-jährige von Sigma). Jetzt habe ich auf der Sigma Homepage geschaut und da steht das die Garantie nur für den Erstbesitzer gilt.
Muss die Garantiesache dann über mich geregelt werden, oder wie läuft das?
Wäre echt dankbar, wenn ihr mir helfen könntet. Bin da total unwissend.
lg Jana
Sigma Garantie - Verkauf
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Sigma Garantie - Verkauf
Zuletzt geändert von JanaDillo am Fr 23. Jan 2009, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
Sigma schreibt zwar in den Garantiebestimmungen explizit rein, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt und nicht übertragbar ist. Ich habe da aber schon Anderes erleben dürfen: Mein gebraucht gekauftes 70-200 wurde ohne irgendwelche Mucken auf Garantie justiert und überprüft, und das obwohl ich den Kaufbeleg mitgeschickt hatte, auf dem der Erstkäufer namentlich angegeben war - und der hat nicht zufällig den gleichen Namen wie ich.
Auch in anderer Sache habe ich den Sigma-Service als sehr kulant und zuvorkommend kennen gelernt. Aber das ist wohl der Knackpunkt: Im Zweifelsfall ist der (Gebraucht-)Käufer auf die Kulanz angewiesen. Einen Anspruch auf Garantieleistungen hat er nicht.
Auch in anderer Sache habe ich den Sigma-Service als sehr kulant und zuvorkommend kennen gelernt. Aber das ist wohl der Knackpunkt: Im Zweifelsfall ist der (Gebraucht-)Käufer auf die Kulanz angewiesen. Einen Anspruch auf Garantieleistungen hat er nicht.
Gruß
Udo
Ich lerne noch - zur Zeit mit:
Z5 | Z 24-70/4 S | T 70-300/4.5-6.3 RXD | Z 24-200/4-6.3 VR | Godox TT350 N
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Genau so war´s bei mir auch bei der Justage meines 30/1,4.topaxx hat geschrieben:...Ich habe da aber schon Anderes erleben dürfen: Mein gebraucht gekauftes 70-200 wurde ohne irgendwelche Mucken auf Garantie justiert und überprüft, und das obwohl ich den Kaufbeleg mitgeschickt hatte, auf dem der Erstkäufer namentlich angegeben war - und der hat nicht zufällig den gleichen Namen wie ich...
Das ist so eine Sache mit Theorie und Praxis...JanaDillo hat geschrieben:...Muss die Garantiesache dann über mich geregelt werden, oder wie läuft das?...


Nie glücklich ist, wer ewig dem nachjagt, was er nicht hat; und was er hat, vergißt.
Das gilt auch für Fotokram...
Das gilt auch für Fotokram...
Hallo Jana,
prinzipiell ist immer zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" zu unterscheiden.
Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers bzw. Händlers für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes (hier das Objektiv) aufzukommen.
Der Umfang der Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und kann gem. § 398, BGB auch an Dritte abgetreten (übertragen) werden, es sei denn, dass durch die Abtretung die Leistung nicht ohne Änderung ihres Inhalts erfolgen kann bzw. die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner (hier dem ursprünglichen Verkäufer bzw. Händler) ausgeschlossen wurde (§ 399 BGB). Hier würde ein Blick in die AGB des Händlers weiterhelfen.
Wenn darin die Übertragbarkeit der Gewährleistungspflicht auf einen Dritten nicht explizit ausgeschlossen wird, so geht sie auf diesen über.
Seit dem 01.01.2002 gilt in Deutschland für derartige Sachgüter eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Die Garantie hingegen ist i.d.R. eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers, die nicht gesetzlich geregelt, sondern durch einen Garantievertrag festgelegt ist. Oft sichern Hersteller dadurch gewisse Produkteigenschaften zu, die über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus gehen. Sie kann aber auch unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Die Garantieleistungen des Herstellers werden meist vom Händler an den Kunden weitergegeben. Diese sind den Garantiebedingungen des Herstellers zu entnehmen.
In den Garantiebedingungen kann ausgeschlossen werden, dass diese an einen Dritten übergehen.
Ich würde daher zunächt prüfen, ob der Händler, bei dem Du das Objektiv als Neuware gekauft hast, in seinen AGB eine Übertragung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht an Dritte explizit ausschließt. Ist dies nicht der Fall, kann sich der Zweitbesitzer im Falle eines innerhalb der Gewährleistungsfrist entdeckten Mangels ohne Einschränkungen an diesen wenden.
prinzipiell ist immer zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" zu unterscheiden.
Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers bzw. Händlers für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes (hier das Objektiv) aufzukommen.
Der Umfang der Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und kann gem. § 398, BGB auch an Dritte abgetreten (übertragen) werden, es sei denn, dass durch die Abtretung die Leistung nicht ohne Änderung ihres Inhalts erfolgen kann bzw. die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner (hier dem ursprünglichen Verkäufer bzw. Händler) ausgeschlossen wurde (§ 399 BGB). Hier würde ein Blick in die AGB des Händlers weiterhelfen.
Wenn darin die Übertragbarkeit der Gewährleistungspflicht auf einen Dritten nicht explizit ausgeschlossen wird, so geht sie auf diesen über.
Seit dem 01.01.2002 gilt in Deutschland für derartige Sachgüter eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Die Garantie hingegen ist i.d.R. eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers, die nicht gesetzlich geregelt, sondern durch einen Garantievertrag festgelegt ist. Oft sichern Hersteller dadurch gewisse Produkteigenschaften zu, die über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus gehen. Sie kann aber auch unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Die Garantieleistungen des Herstellers werden meist vom Händler an den Kunden weitergegeben. Diese sind den Garantiebedingungen des Herstellers zu entnehmen.
In den Garantiebedingungen kann ausgeschlossen werden, dass diese an einen Dritten übergehen.
Ich würde daher zunächt prüfen, ob der Händler, bei dem Du das Objektiv als Neuware gekauft hast, in seinen AGB eine Übertragung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht an Dritte explizit ausschließt. Ist dies nicht der Fall, kann sich der Zweitbesitzer im Falle eines innerhalb der Gewährleistungsfrist entdeckten Mangels ohne Einschränkungen an diesen wenden.
Gruss,
Florian
Florian
Jana, biete das Objektiv doch einfach mit korrekter Angabe des Kaufdatums an. Jede weitere Zusicherung wäre für dich meiner Ansicht nach riskant.
Meine persönliche Erfahrung mit Sigma ist in diesem Punkt übrigens auch positiv. Ich hatte mal ein Objektiv über meinen Arbeitgeber bestellt, in der Rechnung stand nur der Firmenname. Für Sigma sah sah das also so aus als wäre ich bei der Inanspruchnahme der Garantie nicht der Erstbesitzer. Es gab überhaupt kein Problem.
Grüße
Andreas
Meine persönliche Erfahrung mit Sigma ist in diesem Punkt übrigens auch positiv. Ich hatte mal ein Objektiv über meinen Arbeitgeber bestellt, in der Rechnung stand nur der Firmenname. Für Sigma sah sah das also so aus als wäre ich bei der Inanspruchnahme der Garantie nicht der Erstbesitzer. Es gab überhaupt kein Problem.
Grüße
Andreas
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Soviel ich weiß, wäre ein solcher Passus nicht rechtens.suspense hat geschrieben: Ich würde daher zunächt prüfen, ob der Händler, bei dem Du das Objektiv als Neuware gekauft hast, in seinen AGB eine Übertragung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht an Dritte explizit ausschließt.
Ansonsten ist deine Aufstellung genau formuliert. Es sollte nur noch darauf hingewiesen, dass bei der Gewährleistung irgendwann eine Beweislastumkehr auftritt. Diese wird im Allgemeinen mit einem halben jahr angesetzt, aber noch nicht einmal das ist sicher und kann von Produkt zu Produkt und auch vom Gericht variieren.
Faktisch bedeutet dies, dass man ca. 1/2 Jahr Anspruch auf Gewährleistung hat, da es danach sehr schwierig werden kann dem Verkäufer nachzuweisen, dass der Fehler schon beim Verkauf angelegt war.
Soviel zur Theorie. Praktisch sind mir bisher keine Fälle bekannt, wo in unserem Sektor eine Firma darauf bestanden hätte. In einer TV-Doku wurde einmal eine große Kette für Konsumelektronik angeprangert, weil sie genauso handelte. Aber es besteht dann immer noch die Möglichkeit sich direkt an Sigma, Nikon & Co. zu wenden.
Bsp. Sigma: Normale Garantie beträgt interessanterweise inzwischen nur noch 1 Jahr. Nur bei Registrierung innerhalb der ersten 8 Wochen nach Kaufdatum erhöht sie sich auf drei Jahre. In beiden Fällen wird eine Übertragung (auf einen 2-Käufer) explizit ausgeschlossen. Praktisch wird das sicher nicht getan.
Ich hatte selbst ein Sigma Objektiv, das sogar wg. eines Fallschadens bei Sigma bekannt war und dort repariert wurde, erworben und es mehrfach zu Sigma geschickt. Zum Schluß habe ich kurz vor der (damaligen) 2-Jahresgrenze sogar ein nagelneues Objektiv bekommen, weil das alte irreparabel war.
Insofern ist Andreas Hinweis der Beste. Einfach angeben, wann das Objektiv gekauft wurde und den Käufer entscheiden lassen. Und nix versprechen, was du nicht halten kannst.....
Links:
http://www.sigma-foto.de/cms/front_content.php?idcat=61
http://www.sigma-foto.de/cms/upload/dow ... rantie.pdf
Zuletzt geändert von zappa4ever am So 25. Jan 2009, 00:11, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Roland...
Das dachte ich auch, aber hier gibt es widersprüchliche Aussagen.zappa4ever hat geschrieben:Soviel ich weiß, wäre ein solcher Passus nicht rechtens.suspense hat geschrieben: Ich würde daher zunächt prüfen, ob der Händler, bei dem Du das Objektiv als Neuware gekauft hast, in seinen AGB eine Übertragung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht an Dritte explizit ausschließt.

Um im Zweifelsfall rein rechtlich sicher zu gehen, sollte man, wie Andreas H bereits erwähnt hat, keinerlei Zusagen diesbezüglich machen.
Glücklicherweise verhalten sich hier viele Hersteller - wohl auch bedacht um ihres guten Rufes - scheinbar recht kulant.zappa4ever hat geschrieben:...Faktisch bedeutet dies, dass man ca. 1/2 Jahr Anspruch auf Gewährleistung hat, da es danach sehr schwierig werden kann dem Verkäufer nachzuweisen, dass der Fehler schon beim Verkauf angelegt war.
Unterm Strich würde ich es wohl auch so machen.zappa4ever hat geschrieben:Insofern ist Andreas Hinweis der Beste. Einfach angeben, wann das Objektiv gekauft wurde und den Käufer entscheiden lassen. Und nix versprechen, was du nicht halten kannst.....
Gruss,
Florian
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Sicher gibt es dazu widersprüchliche Aussagen. Wenn es die nicht gäbe, gäbe es keine Gerichtesuspense hat geschrieben: Das dachte ich auch, aber hier gibt es widersprüchliche Aussagen.![]()
Um im Zweifelsfall rein rechtlich sicher zu gehen, sollte man, wie Andreas H bereits erwähnt hat, keinerlei Zusagen diesbezüglich machen.

Ich denk ich hatte da was in der c't gelesen. ich suche es mal morgen raus. Aber im Prinzip sind wir alle der selben Meinung....
Gruß Roland...
Das würde ich wahrscheinlich auch tun, besonders weil du damit den Verkaufswert deutlich erhöhst.JanaDillo hat geschrieben:Okay danke euch.![]()
Inzwischen überlege ich mir jedoch, das Objektiv zu behalten und einfach mal einzuschicken, da vllt. etwas mit dem Objektiv nicht stimmt und ich deshalb nicht damit zurecht komme.....
lg
Zuletzt geändert von jakoha am So 25. Jan 2009, 13:28, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Jakoha