Seite 1 von 1

Objektiv-Garantie bei Second-Hand-Objektiv

Verfasst: So 17. Jun 2007, 17:16
von Grewel
Hallo zusammen,

wenn ich mir ein Second-Hand-Objektiv mit gelber Karte und Restgarantie kaufe, demnach also Zweitbesitzer sind, gibt es dann trotzdem noch über den Zeitraum der Restgarantie im Falle von Garantieansprüchen Garantieleistungen von Nikon oder gibt es die nur für den Erstbesitzer?

Hat jemand schonmal Erfahrungen damit gemacht?
Danke für Eure Hilfe!

Verfasst: So 17. Jun 2007, 17:20
von Andreas G
Das sollte kein Problem sein, Nikon gibt aber nur ein Jahr Garantie. Der Händler muss aber seinerseits 1/2 Jahr Gewährleistung geben.

Gruß
Andreas

Verfasst: So 17. Jun 2007, 18:52
von zappa4ever
Andreas G hat geschrieben:Der Händler muss aber seinerseits 1/2 Jahr Gewährleistung geben.

Das verstehe ich nicht ganz. Afaik muss der Händler bei Neuware 2 Jahre Gewährleistung geben, mit der bekannten Beweislastumkehr nach 1/2 Jahr, die allerdings gar nicht so festgelegt ist nur meist so gehandhabt wird.

Beim Gebrauchtkauf muss er 1 Jahr Gewährleistung geben. Wie es dabei mit der Beweislast aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Verfasst: So 17. Jun 2007, 20:22
von Andreas G
zappa4ever hat geschrieben:Beim Gebrauchtkauf muss er 1 Jahr Gewährleistung geben. Wie es dabei mit der Beweislast aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Da habe ich wohl Mist geschrieben, aber jetzt weiß ich wenigstens warum ich GEZ Gebühren bezahle:

http://www.wdr.de/tv/markt/service/beri ... 10_1.phtml

Gruß
Andreas