Hallo zusammen,
wenn ich mir ein Second-Hand-Objektiv mit gelber Karte und Restgarantie kaufe, demnach also Zweitbesitzer sind, gibt es dann trotzdem noch über den Zeitraum der Restgarantie im Falle von Garantieansprüchen Garantieleistungen von Nikon oder gibt es die nur für den Erstbesitzer?
Hat jemand schonmal Erfahrungen damit gemacht?
Danke für Eure Hilfe!
Objektiv-Garantie bei Second-Hand-Objektiv
Moderator: donholg
Objektiv-Garantie bei Second-Hand-Objektiv
Viele Grüsse, Thomas
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Andreas G hat geschrieben:Der Händler muss aber seinerseits 1/2 Jahr Gewährleistung geben.
Das verstehe ich nicht ganz. Afaik muss der Händler bei Neuware 2 Jahre Gewährleistung geben, mit der bekannten Beweislastumkehr nach 1/2 Jahr, die allerdings gar nicht so festgelegt ist nur meist so gehandhabt wird.
Beim Gebrauchtkauf muss er 1 Jahr Gewährleistung geben. Wie es dabei mit der Beweislast aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß Roland...
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Da habe ich wohl Mist geschrieben, aber jetzt weiß ich wenigstens warum ich GEZ Gebühren bezahle:zappa4ever hat geschrieben:Beim Gebrauchtkauf muss er 1 Jahr Gewährleistung geben. Wie es dabei mit der Beweislast aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
http://www.wdr.de/tv/markt/service/beri ... 10_1.phtml
Gruß
Andreas
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