hallo leute,
ich habe ein problem. freundin hat für papa eine 4600 bei yagma.com gekauft. sie kam ein paar tage eher, aber genau zum geburtstag warf papi das dingen zum ersten mal an. jetzt waren wir wieder zum geburtstag, und exakt - sogar uhrzeitmäßig fast - zur selben zeit wie letztes jahr - blieb das sstück mitten im betrieb stehen.
vorher gab es nie probleme, die war sogar mit auf einem trip nach kanada. normale zulässige batterien / akkus verwendent, kein wurftechniken veranstaltet, immer im köfferchen gehabt und sogar lieb angeguckt wurde das gute stück.
abgeschmiert ist sie, als wir per kabel->fernseher die bilder anschauen wollten. das wurde vorher mehrmals mit den selben geräten schon gemacht, ohne probleme.
stecker rein, kamera an, objektiv kommt raus, piepst fröhlich herum, dann kommt das erste bild und plötzlich - schnipp - schaltet der fernseher wieder zurück und die kamera ist aus.
wir haben alles probiert, an den akkus/batterien kanns nicht liegen, und eine reset-taste gibts ja nicht. nun stakt das objektiv raus, sagt keinen ton und wir sind bestürtzt.......
was würdet ihr uns raten?
lt. rechnung gibt es nur 1 jahr gewährleistung (ich weis, gesetzl. min. 2 jahre), also was nun?
gleich zu nikon, oder erst den händler anschreiben?
und wie soll man im ernstfall beweisen, daß man ihr keine bösen mantras, säfte, oder stöße angetan hat?
sobald ich das ding aus der hand gebe können die ja sonstwas behaupten (ist runtergefallen, selber schuld - was nat. NICHT stimmt).
sind einigermaßen ratlos, da sowas zum 1. mal passiert ist.... und yagma meint auf ihrem käseblatt,es wäre sinnvoller/schneller sich direkt an den hersteller zu wenden, was in diesem falle aber blöd ist mit der 1-jahresgrenze......
für tips wären wir sehr dankbar!
:?
CP 4600 defekt... nach EXAKT 1 jahr !?!?!?
Moderator: donholg
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Hallo,
Wo hast Du denn die Kamera gekauft?
Wenn Du die Kamera in Deutschland gekauft hast, hast Du 1 Jahr Garantie und anschließend 1 Jahr Gewährleistung.
Ist die Kamera im europäischen Ausland gekauft worden hast Du nur 1 Jahr Garantie.
Ist die auserhalb der EU gekauft wurden, kommt es drauf an, Welche Garantiekarte (Abschnit C) der Kamera beiliegt.
Wenn die Kamera ein Grauimport ist und in Deutschland verkauft wurde , würde ich die Kamera zum Händler bringen, da dieser dann die Gewährleistung übernehmen muß.
Ansonsten würde ich die Kamera direkt zu Nikon schicken. Für den Fall das die Reparatur Kostenpflichtigt wird, umgehst Du so die Kosten, die der Händler noch drafschlägt.
Wo hast Du denn die Kamera gekauft?
Wenn Du die Kamera in Deutschland gekauft hast, hast Du 1 Jahr Garantie und anschließend 1 Jahr Gewährleistung.
Ist die Kamera im europäischen Ausland gekauft worden hast Du nur 1 Jahr Garantie.
Ist die auserhalb der EU gekauft wurden, kommt es drauf an, Welche Garantiekarte (Abschnit C) der Kamera beiliegt.
Wenn die Kamera ein Grauimport ist und in Deutschland verkauft wurde , würde ich die Kamera zum Händler bringen, da dieser dann die Gewährleistung übernehmen muß.
Ansonsten würde ich die Kamera direkt zu Nikon schicken. Für den Fall das die Reparatur Kostenpflichtigt wird, umgehst Du so die Kosten, die der Händler noch drafschlägt.
Die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen würde nicht einfach. Da müßte man den Beweis führen daß der Fehler zum Zeitpunkt des Verkaufs schon vorhanden war, und ohne den technischen Hintergrund des Fehlers zu kennen ist das wohl kaum möglich.
Zumindest bei den DSLR ist Nikon bei der Auslegung der Garantie überaus großzügig und repariert - zumindest wurde das hier häufig berichtet - bis zu 2 Jahren kostenlos.
Ich würde mal ganz vorsichtig bei Nikon anfragen und darum bitten daß man sich bei dieser geringfügigen Überschreitung der Garantie großzügig zeigt.
Grüße
Andreas
Zumindest bei den DSLR ist Nikon bei der Auslegung der Garantie überaus großzügig und repariert - zumindest wurde das hier häufig berichtet - bis zu 2 Jahren kostenlos.
Ich würde mal ganz vorsichtig bei Nikon anfragen und darum bitten daß man sich bei dieser geringfügigen Überschreitung der Garantie großzügig zeigt.
Grüße
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Be Nikon ist das Gewährleistungsjahr in der Regel ein GarantiejahrAndreas H hat geschrieben:Die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen würde nicht einfach. Da müßte man den Beweis führen daß der Fehler zum Zeitpunkt des Verkaufs schon vorhanden war, und ohne den technischen Hintergrund des Fehlers zu kennen ist das wohl kaum möglich.
Zumindest bei den DSLR ist Nikon bei der Auslegung der Garantie überaus großzügig und repariert - zumindest wurde das hier häufig berichtet - bis zu 2 Jahren kostenlos.
Ich würde mal ganz vorsichtig bei Nikon anfragen und darum bitten daß man sich bei dieser geringfügigen Überschreitung der Garantie großzügig zeigt.
Grüße
Andreas

Deshalb treten dann im 2. Jahr auch keine Kosten für den Kunden auf, es sei denn, der Schaden ist Durch Eigenverschulden entstanden

moin, danke für eure antworten!
ich bin zwar auch der meinung es wäre sinnvoller gleich zu nikon zu gehen, aber das ist schon so eine sache.... die haben auch keine rechnungsnummer von uns, dann schick ich denen das ding hin und dann...?
aber irgendwie versteh ich das posting nicht, hotpixel:
hm... mal auf der homepage gucken von nikon!
thanxalot soweit!
ich bin zwar auch der meinung es wäre sinnvoller gleich zu nikon zu gehen, aber das ist schon so eine sache.... die haben auch keine rechnungsnummer von uns, dann schick ich denen das ding hin und dann...?
aber irgendwie versteh ich das posting nicht, hotpixel:
ist das nun ne gute oder ne schlechte nachricht? also das erste jahr garantie und das zweite quasi "nur" gewährleistung? also wenn ich lieb zu denen bin dann sind die auch jetzt noch lieb zu mir, versteh ich das richtig?Hotpixel hat geschrieben: Be Nikon ist das Gewährleistungsjahr in der Regel ein Garantiejahr![]()
Deshalb treten dann im 2. Jahr auch keine Kosten für den Kunden auf, es sei denn, der Schaden ist Durch Eigenverschulden entstanden
hm... mal auf der homepage gucken von nikon!
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Das hat nicht mit nett sein zu tun sondern ist folgendermaßen gemeint:Hotpixel hat Folgendes geschrieben:
Be Nikon ist das Gewährleistungsjahr in der Regel ein Garantiejahr Idee
Deshalb treten dann im 2. Jahr auch keine Kosten für den Kunden auf, es sei denn, der Schaden ist Durch Eigenverschulden entstanden Ausrufezeichen
ist das nun ne gute oder ne schlechte nachricht? also das erste jahr garantie und das zweite quasi "nur" gewährleistung? also wenn ich lieb zu denen bin dann sind die auch jetzt noch lieb zu mir, versteh ich das richtig?
Wenn die Kamera innerhalb von 2 jahren nach Kauf einen Defekt hat, der nicht durch ein Eigenverschulden des Besitzers entstanden ist, ist die Reparatur kostenlos.
Wird an der Kamera aber innerhalb der Garantie / Gewährleistungszeit festgestellt das der Kunde den Schaden selbst verschuldet hat (Stoß- / Fallschaden, Äußere Gewalteinwirkung, Wasser-, Sand-, Feuchtigkeistschäden usw) Wird die Reparatur Kostenpflichtig.
Da kann man so nett sein wie man will, es würde auch nix ändern
