CP 8800 Systemfehler 2, keine Garantie lt. Nikon

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Moderator: donholg

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Der Bochumer
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CP 8800 Systemfehler 2, keine Garantie lt. Nikon

Beitrag von Der Bochumer »

Im Forum wurde dieses Thema schon einmal aufgegriffen. Ich möchte mal meine Erfahrungen mit Nikon bekannt geben.
Bei mir trat auch immer wieder die Fehlermeldung "Systemfehler 2" auf. Mein Fotohändler hat verschiedene Speicherkarten getestet, aber daran lag es nicht. Also ab zum Nikon Service nach Düsseldorf. Die Kamera ist übrigens ein 3/4 Jahr alt, also noch innerhalb der Garantie. Hier bekam ich nach 3 Wochen Wartezeit einen Kostenvoranschlag zugeschickt. In diesem Kostenvoranschlag teilte man mir wörtlich mit:
"Der Schaden ist durch Eigenvrschulden entstanden. Das Gerät wurde durch eine Stoß- bzw. Druckeinwirkung beschädigt. Optisches System repariert und justiert." Kosten = 155,44
1. Ich bin mit meiner Kamera immer pfleglich und sorgfältig umgegangen und diese wurde auch nicht von mir beschädigt.
2. Der Händler hat die Kamera vor der Weitergabe zum Nikon Service auch noch getestet und eine offensichtliche Beschädigung wurde dort nicht festgestellt.
Ich habe dies alles Nikon mitgeteilt und auch noch angedeutet, dass ich die Sachlage juristisch klären lassen werde, wenn man weiterhin auf eine kostenpflichtige Reparatur bestehe.

Daraufhin bekam ich eine Email von Nikon, dass man nach nochmaliger Prüfung entschieden hat, aus Gründen der KULANZ, die Reparatur kostenfrei durchzuführen.

Ich bin zwar froh, dass sich das alles im Wohlbefinden aufgelöst hat, aber es bleibt trotz allem ein fader Nachgeschmack bestehen. Es ist schon sehr fragwürdig, wie Nikon mit den Kunden umgeht und somit Garantieleistungen umgehen will.
So ähnlich ist es auch vowi ergangen (siehe: http://www.coolpix-forum.de/viewtopic.p ... sc&start=0 ). Vowi wollte einen Anwalt einschalten, hat aber den Fortgang nicht weiter veröffentlicht. Schade, hätte mich wirklich sehr interessiert.
Reiner
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Beitrag von Reiner »

Hallo,

hmpf.... Nach einem 3/4 Jahr, genauer nach 6 Monaten, liegt die Beweislast (soweit meine laienhaften Kennnisse in der Richtung ausreichen) beim Kunden. *Vor* diesen 6 Monaten muss Nikon Dir beweisen, daß der Defekt von Dir verursacht wurde. Danach musst Du beweisen, daß der Fehler schon von Anfang an vorhanden war.
Rein nüchtern betrachtet ist die Äusserung vom Support also nicht sooo daneben.

Das Dein Händler nichts äusserliches erkennen konnte ist ein gutes Zeichen, deckt aber leider auch nicht alle Möglichkeiten der Beschädigung ab. Wenn das Objektiv ausgefahren ist und von vorne Druck bekommt, dann wird man aussen absolut nichts verdächtiges sehen. Innen kann es dafür schon "zu spät" sein.
Ich möchte das nur sagen, um die Sichtweise der "anderen" Seite etwas zu beleuchten, nicht etwa um Dir zu unterstellen, daß Du den Defekt verschuldet hast :!:

Hier im Forum gab es vereinzelte Meldungen zu dem Systemfehler, allerdings war der Bezug zum Objektivantrieb nur bei dem von Dir verlinkten Beitrag zu erkennen und dort gab es ja anscheinend eine Beschädigung des Frontringes.

Also ich würde sagen freu Dich, daß es nur eine Mail gekostet hat, um Nikon zu überzeugen :wink:
Reiner
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Beitrag von kbe »

Reiner,

nur zur Klarstellung bzgl. Beweislastumkehr nach 6 Monaten:
Da liegst Du etwas falsch.
Nikon gibt 1 Jahr Garantie. Das ist eine freiwillige, nicht gesetzlich gebundene Leistung des Herstellers.
Der Händler muss 2 Jahre Gewährleistung geben, bei Neuprodukten.
Bei Gebrauchtware kann der Händler auch auf 1 Jahr reduzieren.
Bzgl. Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Händler gilt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
D.h. der Händler könnte nach mehr als 6 Monaten sagen, dass der Kunde beweisen muss, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag.
Wie der Hersteller das mit der Garantie handhabt hat damit nichts zu tun.

Es wundert mich allerdings auch immer wieder, dass Händler mit 2 Jahren Herstellergarantie werben (z.B. im Internet) obwohl z.b. Nikon nur 1 Jahr Garantie gibt.
Ist also ein zu komplexes Thema, selbst für Händler, die es wissen sollten.
Warum sollten wir das dann alles verstehen :D
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elektronikfreak
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Beitrag von elektronikfreak »

Ist doch ganz einfach: der Händler ist in Deutschland gesetzlich verpflichtet, auf Neuware 2 Jahre Garantie zu geben. Wenn das Gerät also nach 1,5 Jahren defekt wird, muss der Händler die Reparatur zahlen.
Die Beweislastumkehr stellt das Ganze aber auf den Kopf. Bei technischen Geräten ist es für den Kunden in der Regel so gut wie unmöglich, zu beweisen, dass der Fehler (versteckt!!!) schon von Anfang an vorhanden war. Wenn überhaupt, müsste er im Streitfall das Gerät seinerseits von einem Fachmann zerlegen lassen, und dann verliert er die Garantie :shock: - von den Kosten ganz zu schweigen!
Glücklicherweise geben die meisten Hersteller inzwischen ihrerseits 2 Jahre Garantie und pochen nicht auf die Beweislastumkehr. Anscheinend hat Nikon dies nicht nötig.
Andreas H
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Re: CP 8800 Systemfehler 2, keine Garantie lt. Nikon

Beitrag von Andreas H »

Der Bochumer hat geschrieben:Es ist schon sehr fragwürdig, wie Nikon mit den Kunden umgeht und somit Garantieleistungen umgehen will.
In diesem speziellen Fall wird es wohl so gewesen sein daß die wahrscheinlichste Ursache des Defekts eine unsachgemäße Handhabung war. Irgendeine Entscheidung mußte der Servicemitarbeiter treffen, und da entschied er sich eben für die wahrscheinlichste Lösung.

Wenn Nikon dann letztendlich das Problem auf Kulanz löst, dann verstehe ich wirklich nicht was daran noch fragwürdig sein soll. Meine Erfahrungen mit dem Nikon-Service sind positiv. Ich habe Nikon als kulant und kundenfreundlich kennengelernt.

Gibt es denn hier noch irgendein Problem?

Grüße
Andreas
Hotpixel
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Beitrag von Hotpixel »

Nikon behandelt das 2. Jahr Gewährleistung im prinziep wie Garantie.
Auf die Beweislastumhehr bei 6 Monaten nach Kauf wird in der regel auch verzichtet.Die Garantie wird in der regel nur abgelehnt wenn eindeutig beweisbar ist, das der Kunde den Schaden durch Eigenverschulden verursacht hat.
Lg

Stephan

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Der Bochumer
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Beitrag von Der Bochumer »

Ich habe kein Problem mehr. Darüber bin ich auch froh. Ich wollte auch nur einmal den Fall schildern und eine kleine Diskussion auslösen.

Ich weiß 100%ig, dass ich die Kamera nicht durch unsachgemäße Behandlung beschädigt habe. Wenn Nikon weiterhin behäuptet hätte, ich hätte die Kamera durch Eigenverschulden beschädigt, würde meine Position demnach nicht gerade günstig sein.

Ich habe bisher eine Garantieleistung anders gesehen und kannte das mit der Beweislastumkehr nicht. Daher sorry an die Firma Nikon. Im Grunde muss ich dankbar sein, dass das Problem durch Kulanzgewährung gelöst wurde.

Ich stelle mir nur die Frage, was bringt noch eine Garantie von 1 oder 2 Jahren, wenn nach 6 Monaten die Beweislast beim Verbraucher liegt. Wie soll der Verbraucher das beweisen?

Grüße
Michael
kbe
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Beitrag von kbe »

Der Bochumer hat geschrieben:...

Ich habe bisher eine Garantieleistung anders gesehen und kannte das mit der Beweislastumkehr nicht. Daher sorry an die Firma Nikon. Im Grunde muss ich dankbar sein, dass das Problem durch Kulanzgewährung gelöst wurde.

Ich stelle mir nur die Frage, was bringt noch eine Garantie von 1 oder 2 Jahren, wenn nach 6 Monaten die Beweislast beim Verbraucher liegt. Wie soll der Verbraucher das beweisen?

Grüße
Michael
Nochmal:
Garantie und Gewährleistung sind 2 unterschiedliche Dinge.
- Gewährleistung gibt der Händler / Verkäufer und nicht der Hersteller
- Gewährleistung ist laut Gesetzt 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
- Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Hersteller kann selber bestimmen, worauf sich die Garantie beschränkt, wie lange sie gilt, etc.
- Bei der Garantie gibt es keine Beweislastumkehr

Man könnte das mal am Beispiel so festmachen:
- Kauf im Januar bei Hänlder XYZ
- Defekt im März
- Ansprechpartner kann der Händler sein (man kann aber auch direkt den Hersteller um Garantiereparatur bitten. Der Händler macht normalerweise nichts anderes als die Reparatur an den Hersteller weiterzuleiten)
- wäre der Defekt jetzt erst im August, könnte der Händler XYZ sagen: Der Fehler lag beim Kauf nicht vor. Ich übernehme keine Gewährleistung. --> dann müsste der Kunde beweisen, dass der Defekt schon (versteckt) beim Kauf vorlag.
--> Wenn der Hersteller aber 1 Jahr Garantie gibt, kann der Kunde sich den Stress mit dem Händler XYZ sparen und sich wiederum an den Hersteller wenden zwecks Garantiereparatur.

- wenn jetzt der Defekt erst im Mai des nächsten Jahres auftritt, dann gibt es keine Herstellergarantie mehr. Der Händler muss aber immer noch Gewährleistung geben, jedoch kann er auf Beweislastumkehr bestehen.
In vielen Fällen sind die Händler aber in diesem Punkt kulant. Da die Hersteller (zumindest Nikon) sich auch oft kulant verhält, wird dann auch nach Ablauf der eigentlichen Garantie noch kostenlos repariert. Evtl. zahlt auch der Händler die Reparatur beim Hersteller und der Kunde hat Glück gehabt. Die Händler wollen sich die Kunden ja nicht immer vergraulen.

Ich hoffe das ist soweit jetzt alles klar?
:D
Familievierfuss
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Beitrag von Familievierfuss »

So einfach ist dies alles nicht!

Gehen wir mal davon aus, dass ein elektronisches Bauteil nach einem Jahr und drei Monaten kaputt geht.

Nun es heißt, dass nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt und er beweisen müsste, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag.

Da aber ein elektronisches Bauteil eine gewisse Lebensdauer besitzt, die normalerweise weitaus länger als die zwei Jahre sind, muss ein Defekt schon beim Kauf vorgelegen haben, da es ja nicht so alt wurde. => Der Beweis ist gegeben!

Etwas anderes ist natürlich dann gegeben, wenn durch widrige äußere Einflüsse, die nicht dem normalen bestimmungsmäßigen Gebrauch entsprechen, die normale Lebensdauer beeinflusst werden kann, so z.B. durch Stöße, etc.
Gruß
vom Dosenöffner der Vierfüssler!

______
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Reiner
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Beitrag von Reiner »

Familievierfuss hat geschrieben:So einfach ist dies alles nicht!
Stimmt!
Gehen wir mal davon aus, dass ein elektronisches Bauteil nach einem Jahr und drei Monaten kaputt geht.

Nun es heißt, dass nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt und er beweisen müsste, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag.

Da aber ein elektronisches Bauteil eine gewisse Lebensdauer besitzt, die normalerweise weitaus länger als die zwei Jahre sind, muss ein Defekt schon beim Kauf vorgelegen haben, da es ja nicht so alt wurde. => Der Beweis ist gegeben!
Aua :!: :roll:
Gerade eben hast Du noch geschrieben, daß es nicht so einfach ist :wink:
Die *Wahrscheinlichkeit* spräche in so einem Fall für eine Vorschädigung des Bauteils, aber ein *Beweis* ist das noch lange nicht!
Reiner
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