Ich bin zwar kein Experte, aber da Nikon eine japanische Firma ist, denk ich mir dass sämtliche Nikon Kameras Importware darstellen - oder hab ich da was falsch verstanden.
Zum Thema Garantie. Nun bei uns in Ö, und ich nehm mal an in D wird es ähnlich sein unterscheidet man zwischen der Garantie die der Hersteller gibt und der gesetzlichen Gewährleistung. Diese Gewährleistung beträgt bei uns und wahrscheinlich im restlichen EU-Raum ebenso 2 Jahre. Die Regelung wurde insofern konsumentenfreundlicher gestaltet, dass bei einer Fehlfunktion in den ersten 6 Monaten das Unternehmen dem Käufer nachweisen muss dass der Grund für den Fehler auf Seiten des Käufers lag. Für die restlichen 18 Monate dreht sich die Beweispflicht um, entbindet das Unternehmen aber auf keinen Fall von der kostenlosen Reparatur oder einem Tausch!
Die Garantie ist wiederum etwas dass der Hersteller dem Käufer einräumt. D.h. im Prinzip ist es egal ob Nikon 1 oder 2 Jahre Herstellergarantie gewährt weil sie sowieso durch die gesetzliche Gewährleistungspflicht an die 2 Jahre gebunden sind!
Es ist auch nach dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz so, dass wenn bei einem Gerät ein Defekt auftritt (insbesonders in den ersten 6 Monaten) ich als Konsument das Recht habe zu
wählen ob ich eine Reparatur
oder einen Austausch wünsche. Das wissen die wenigsten und die großen Handelsketten kommen einem immer mit dem Spruch "wir müssen das erst einschicken". Von Rechtswegen sind sie aber dazu verpflichtet das Gerät zu tauschen wenn ich es wünsche.
Ich weiß zwar nicht ob ich dir damit helfen konnte, aber vielleicht interessierts ja trotzdem jemanden.
