Nikon Hersteller Garantie

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Moderator: donholg

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Jan
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Nikon Hersteller Garantie

Beitrag von Jan »

Hallo Coolpix'ler,

tut mit leid für die simple Frage, aber ich konnte keine sichere Antwort auf diese Frage im Internet bekommen:

bei Importware existiert die 2 jährige Garantie, die der deutsche Verkäufer abdecken muß (seit letztem Jahr), aber Nikon gibt ja wohl keine Hersteller-Garantie, wenn die Kamera ursprünglich nicht für den deutschen Markt gedacht war (also keinen deutschen Garantieschein beiliegt).

Bei Nicht-Importware ist ja noch die Nikon-Hersteller Garantie vorhanden, die dann hilfreich sein sollte, wenn der Verkäufer z.B. in der Zwischenzeit pleite gegangen ist. Meine Frage wäre nun, wie lange ist diese Garantie dieser Nikon-Garantiescheine. Auch 2 Jahre?
:) :?: :lol:
Viele Grüße

Jan
MrEgon
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Beitrag von MrEgon »

Ich bin zwar kein Experte, aber da Nikon eine japanische Firma ist, denk ich mir dass sämtliche Nikon Kameras Importware darstellen - oder hab ich da was falsch verstanden.
Zum Thema Garantie. Nun bei uns in Ö, und ich nehm mal an in D wird es ähnlich sein unterscheidet man zwischen der Garantie die der Hersteller gibt und der gesetzlichen Gewährleistung. Diese Gewährleistung beträgt bei uns und wahrscheinlich im restlichen EU-Raum ebenso 2 Jahre. Die Regelung wurde insofern konsumentenfreundlicher gestaltet, dass bei einer Fehlfunktion in den ersten 6 Monaten das Unternehmen dem Käufer nachweisen muss dass der Grund für den Fehler auf Seiten des Käufers lag. Für die restlichen 18 Monate dreht sich die Beweispflicht um, entbindet das Unternehmen aber auf keinen Fall von der kostenlosen Reparatur oder einem Tausch!
Die Garantie ist wiederum etwas dass der Hersteller dem Käufer einräumt. D.h. im Prinzip ist es egal ob Nikon 1 oder 2 Jahre Herstellergarantie gewährt weil sie sowieso durch die gesetzliche Gewährleistungspflicht an die 2 Jahre gebunden sind!
Es ist auch nach dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz so, dass wenn bei einem Gerät ein Defekt auftritt (insbesonders in den ersten 6 Monaten) ich als Konsument das Recht habe zu wählen ob ich eine Reparatur oder einen Austausch wünsche. Das wissen die wenigsten und die großen Handelsketten kommen einem immer mit dem Spruch "wir müssen das erst einschicken". Von Rechtswegen sind sie aber dazu verpflichtet das Gerät zu tauschen wenn ich es wünsche.

Ich weiß zwar nicht ob ich dir damit helfen konnte, aber vielleicht interessierts ja trotzdem jemanden. :wink:
Gruß
Martin
Let´s fetz sprach der Frosch und sprang in den Ventilator!
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Jan
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Beitrag von Jan »

Hallo Martin,
MrEgon hat geschrieben: Die Garantie ist wiederum etwas dass der Hersteller dem Käufer einräumt. D.h. im Prinzip ist es egal ob Nikon 1 oder 2 Jahre Herstellergarantie gewährt weil sie sowieso durch die gesetzliche Gewährleistungspflicht an die 2 Jahre gebunden sind!
.....
Ich weiß zwar nicht ob ich dir damit helfen konnte, aber vielleicht interessierts ja trotzdem jemanden. :wink:
Danke für Deine Hilfe. Ich wollte eben wissen, ob Nikon mit seiner Herstellergarantie auch 2 Jahre abdeckt für den fiktiven Fall, dass der Verkäufer inzwischen pleite gegangen ist. Es liegt also eine Garantiekarte von Nikon bei Deiner CP 4500 bei, die die zwei Jahre erwähnt, oder?

Im Prinzip sind die Nikon Kameras immer "Importware" da sie in Asien hergestellt werden, aber es gibt Chargen, die für den EG Raum gedacht sind mit entsprechenden (so hoffentlich) 2 Jahren Garantiezeitrahmen. Chargen, die z.B. für den US Markt gedacht sind, haben nur eine 1-jährige Garantiekarte von Nikon dabei. Und eine solche Garantiekarte würde Nikon Deutschland nicht anerkennen und man kann dann die Reparatur selber bezahlen.
Viele Grüße

Jan
Pixel

Beitrag von Pixel »

Hallo Jan,



Nikon unterteilt die Garantie für digitale Produkte in die Gebiete Asien, Europa und USA. Daher mußt Du aufpassen, wenn Du z.B. per Internet was bestellst, ob denn dort auch eine für Deutschland gültige Garantiekarte beiliegt. nur weil es sich um einen deutschen Händler handelt darfst Du nicht davon ausgehen, dass die Garantie auch für Deutschland gilt. Der Händler kann die Ware ja herbeziehen von wo er will.Sonst hast Du das Problem, dass Deine Garantie z.B. nur in Amerika gültig ist und Du somit hier in Deutschland die Reparatur bezahlen mußt, auch wenn es ein Garantiefall wäre.

Wenn die Garantiekarte vom Händler nicht ausgefüllt ist, hebe auf jeden fall die rechnung auf, sonst hast Du auch keinen Garantieanspruch weil die Karte blanko ist.


Gruß Pixel
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