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Verfasst: Do 15. Dez 2005, 16:32
von volkerm
Lijan hat geschrieben:Gibt es nicht ein 14 tägiges Rückgaberecht :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:
Nur im Versandhandel gibt es diese 14 Tage Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz. Alles andere ist Kulanz einzelner Händler, freiwillig.

Verfasst: Do 15. Dez 2005, 16:36
von Lijan
Danke :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:

Verfasst: Do 15. Dez 2005, 17:03
von KaBa
MooomEntchen,
@volkerm
Du meinst das Widerrufsrecht nach dem Fernabgabegesetz.
da kannst nach belieben und lust die Ware zurückgeben, allerdings in weiterhin ungebrauchtem bzw neuwertigen zustand, ohne Abnutzung, Veränderungen, Verbrauch, etc...

@Lijan
Hier handelt es sich aber um eine n Produktmangel, wie von Seiten Nikon bereits bemerkt.
Dabei hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Erstatleistung / Rücktritt. Innerhalb ZWEI Jahren!!
Mit diesem Fehler würde ich sofort zum Händler rennen und tauschen oder Geld zurück! Ohne lange Diskussion!
Falls Der Händler nur zu einer Ersatzleistung bereit sein sollte, da gibts natürlich Händler bei denen dann die Lieferzeit reeecht laaange sein kann.
mein Tip: Also entweder sofort Tausch oder Geld zurück.

Es sollte ja ein Weihnachtsgeschenk werden und lange kannst du nicht warten :wink:

Lieben Gruß
KaBa
***********

ps: was hockst du hier noch vor der Glotze? auf zum Händler und gib uns bescheid!!!!! 8)

Verfasst: Do 15. Dez 2005, 17:13
von volkerm
KaBa hat geschrieben:Dabei hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Erstatleistung / Rücktritt. Innerhalb ZWEI Jahren!!
Mit diesem Fehler würde ich sofort zum Händler rennen und tauschen oder Geld zurück! Ohne lange Diskussion!
So einfach ist das leider nicht. Erstmal kann der Händler nachbessern.

Verfasst: Do 15. Dez 2005, 17:47
von Lijan
Hallo Kaba,
also Du meinst ich kann vom Kauf zurücktreten.
Ich habe keine Lust bei einer Cam die ca. 1 Woche alt ist Rumschrauben zulassen.
Bzw. auf ein Ausstellungsstück schon gar nicht.
Morgen gibts bestimmt was neues von der Cam Front.

Gruß an alle
Lijan

Verfasst: Do 15. Dez 2005, 17:52
von KaBa
volkerm hat geschrieben:
KaBa hat geschrieben:Dabei hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Erstatleistung / Rücktritt. Innerhalb ZWEI Jahren!!
Mit diesem Fehler würde ich sofort zum Händler rennen und tauschen oder Geld zurück! Ohne lange Diskussion!
So einfach ist das leider nicht. Erstmal kann der Händler nachbessern.
ja, davon red ich doch :wink:

doch welcher Händler zieht den schraubenzieher heraus und überprüft die Lötstellen am LOCK-Knopf?
und welcher Händler versucht heute schon noch, so einen Fehler "selbst" zu beheben/nachzubessern?
der schickts auch zurück dahin, wo ers her hat.
Wenn er sehr fair ist, bekommt man das Geldoder eine TauschCam sofort.
Wenn er sich nicht für Stammkundschaft interessiert oder einen Guten Deal nicht sausen lassen will, kanns auch sein, dass er das Ding nur zur Reparatur schicken will und der Kunde wartet eben, bis das Teil von Nikon zurück kommt. Von dort kommt dann eine reparierte oder ausgetauschte Cam.

Lijan fragt nach einem Tip. Ich sag ihm, geh das Ding eintauschen und lass dich dabei nicht übertölpeln.

Lieben Gruß
KaBa
*********

Verfasst: Do 15. Dez 2005, 17:55
von Reiner
KaBa hat geschrieben:
volkerm hat geschrieben:
KaBa hat geschrieben:Dabei hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Erstatleistung / Rücktritt. Innerhalb ZWEI Jahren!!
Mit diesem Fehler würde ich sofort zum Händler rennen und tauschen oder Geld zurück! Ohne lange Diskussion!
So einfach ist das leider nicht. Erstmal kann der Händler nachbessern.
ja, davon red ich doch :wink:
Aber leider etwas missverständlich!

Ein Recht auf Umtausch hat er definitiv nicht beim ersten Versuch!

Verfasst: Do 15. Dez 2005, 17:59
von Lijan
Hallo kaba
das Problem ist doch das mir der Händler angeboten hat die Cam einzuschicken bzw.mir eine neue zu geben,diese ist aber nur ein Ausstellungs stück(nur noch eine da ).Da ich aber auf beides keine Lust habe denke ich das der Händler mit der Kohle nicht rüber kommt.

Gruß Lijan

Verfasst: Do 15. Dez 2005, 18:03
von KaBa
Lijan hat geschrieben:Hallo Kaba,
also Du meinst ich kann vom Kauf zurücktreten.....Lijan
DU möchtest ja diese Cam haben. also wäre ein schneller Umtausch der Geräte am einfachsten für Dich.
Sag dem Händler, wie es ist: Cam ausgepackt und die hat von Anfang an nicht korrekt funktioniert (wenn dies der Wahrheit entspricht).
Mit Nikon telefoniert, und erfahren, dass es ein Produktfehler ist.

Wenn der Händler schnell unkompliziert austauscht, freu Dich :D
Wenn nicht, gib die Cam komplett zurück (tritt vom Kauf zurück und bitte ihn, das Geld zurück zu geben, du willst eine 8700 vor Weihnachten haben).

Immer höflich bleiben, der Händler kan ja nix dafür, dass die Cam futsch ist.

Lieben Gruß und viel Erfolg :D
KaBa
*********

Viel Erfolg

Verfasst: Do 15. Dez 2005, 18:03
von Lijan
Lijan hat geschrieben:Hallo kaba
das Problem ist doch das mir der Händler angeboten hat die Cam einzuschicken bzw.mir eine neue zu geben,diese ist aber nur ein Ausstellungs stück(nur noch eine da ).Da ich aber auf beides keine Lust habe denke ich das der Händler mit der Kohle nicht rüber kommt.

Gruß Lijan
Ach ja sollte ich noch anfügen.
Es war auch nur eine Englische Beschreibung dabei.
Laut Nikon kann es sich hierbei nur um einen Grauimport handeln.
Habe ich leider erst Zuhause festgestellt.