Garantieerweiterung durch Mediamarkt

Die Rubrik für das optische Zubehör eurer Nikon Kamera mit Autofokus

Moderator: donholg

Grewel
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Garantieerweiterung durch Mediamarkt

Beitrag von Grewel »

Hallo zusammen,

was haltet Ihr davon, ein Nikon Objektiv bei Mediamarkt zu kaufen und eine Garantieerweiterung von 1 auf 5 Jahre abzuschließen? Wißt Ihr, ob diese Garantieerweiterung eine Garantieerweiterung durch den Nikon Service ist oder durch den Mediamarkt Service (den ich ja nicht so dringend bräuchte)?

Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüsse, Thomas
Andreas H
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Beitrag von Andreas H »

Ich habe von einer Garantieverlängerung durch Nikon bis jetzt nichts gehört, deshalb nehme ich an daß es sich um eine Garantie durch den Händler handelt. Da der aber wohl nicht selbst herumschrauben sondern den Reparaturservice von Nikon in Anspruch nehmen wird sehe ich eigentlich nichts irgendwie negatives daran.

Grüße
Andreas
DiWi
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Beitrag von DiWi »

Hallo Thomas

Die Garantieerweiterung vom Mediamarkt oder auch Schutzbrief genannt ist nichts anderes als eine Reparaturversicherung die von einem Versicherungsunternehmen angeboten und vom Mediamarkt vertieben wird. Da es nicht viele gibt, die ein Nikon Objektiv billiger reparieren kann als Nikon oder die Service Points wird die Reparatur auch dort ausgeführt.

Bei Fernsehern sieht das ganz anders aus.

Bedenke aber: Selbst der Versicherungsanbieter ist kein Wohlfahrtsunternehmen sonder wirtschaftet nach dem Gesichtspunkt Geld zu verdienen. Also was kostet die Garantieerweiterung? wie sind die Bedingungen?

Gruß Dirk
Mitglied der Offenblendenfraktion Rhein-Main
Ne Nikon und ein paar Linsen.
Suermel
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Beitrag von Suermel »

DiWi hat geschrieben: Also was kostet die Garantieerweiterung? wie sind die Bedingungen?
Und was bringt sie an zusätzlicher Sicherheit? Wieso sollte ein Objektiv kaputt gehen, wenn es die normale zweijährige Gewährleistung überstanden hat? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dafür?

Gruß
Suermel
Herbert

Beitrag von Herbert »

Suermel hat geschrieben:
DiWi hat geschrieben: Also was kostet die Garantieerweiterung? wie sind die Bedingungen?
Und was bringt sie an zusätzlicher Sicherheit? Wieso sollte ein Objektiv kaputt gehen, wenn es die normale zweijährige Gewährleistung überstanden hat? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dafür?

Gruß
Suermel
Nichts ist so perfekt, dass es nicht einen Defekt erleiden könnte. Das gilt auch für Nikon-Produkte. Bei meinem VR 105 hatte sich nach einem halben Jahr eine Verbindung gelöst. Der AF ratterte danach nur noch hin und her. Das hätte auch nach 2 oder 3 Jahren passieren können.
Andreas H
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Beitrag von Andreas H »

Suermel hat geschrieben:Und was bringt sie an zusätzlicher Sicherheit? Wieso sollte ein Objektiv kaputt gehen, wenn es die normale zweijährige Gewährleistung überstanden hat?
In deiner Frage steckt ein Denkfehler.

Die zweijährige Gewährleistung deckt nur Mängel ab die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestanden haben. Nach dem ersten halben Jahr muß man das nachweisen.

Ich halte es schon für sinnvoll nach Ablauf der einjährigen (bei Nikon) Herstellergarantie eine Anschlußgarantie zu haben, jedenfalls wenn ihre Bedingungen denen der Herstellergarantie ähneln (was man natürlich erst mal prüfen sollte).

Grüße
Andreas
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elmander
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Beitrag von elmander »

Hallo,

hab desöfteren bei Auktionen gelesen, dass Nikon Objektive mit 18 oder 13 monatiger Restgarantie angeboten wurden.
Dachte Nikon bietet 1 Jahr Herstellergarantie oder täusch ich mich da? :arrgw:

MFG
elmander :D
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Andreas G
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Beitrag von Andreas G »

elmander hat geschrieben:Hallo,

hab desöfteren bei Auktionen gelesen, dass Nikon Objektive mit 18 oder 13 monatiger Restgarantie angeboten wurden.
Dachte Nikon bietet 1 Jahr Herstellergarantie oder täusch ich mich da? :arrgw:
Da täuscht du dich nicht. Wenn der Verkäufer aber so eine Restgarantie verspricht, dann kannst du ihn persönlich auch darauf festnageln. Daher bei Verkäufen nie von Garantie, sonder immer von Gewährleistung, sprechen!

Gruß
Andreas
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Suermel
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Beitrag von Suermel »

Andreas H hat geschrieben: In deiner Frage steckt ein Denkfehler.
Wie kann in einer Frage ein Denkfehler stecken? Und wenn ja, welcher?
Andreas H hat geschrieben: Die zweijährige Gewährleistung deckt nur Mängel ab die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestanden haben. Nach dem ersten halben Jahr muß man das nachweisen.
Andreas H hat geschrieben:
Das ist falsch. Das Produkt hat "zugesicherte" Eigenschaften. Zu diesen gehört auch eine explizit oder implizit formulierte Lebenserwartung. Wenn beispielsweise der Fokusmotor eines Objektivs zu Anfang problemlos funktioniert, nach 15 Monaten aber bei normalem Gebrauch ausleiert und versagt, ist der Funktionsmangel zu Anfang nicht vorhanden. Eine zu Anfang explizit oder implizit zugesicherte Eigenschaft fehlt aber, nämlich, daß das Objektiv länger als 15 Monate funktioniert. Wie lange der Zeitraum ist, wird im Zweifel vom Gericht definiert, wobei suggerierte Hochwertigkeit und Kaufpreis berücksichtigt werden.
Andreas H hat geschrieben: Ich halte es schon für sinnvoll nach Ablauf der einjährigen (bei Nikon) Herstellergarantie eine Anschlußgarantie zu haben, jedenfalls wenn ihre Bedingungen denen der Herstellergarantie ähneln (was man natürlich erst mal prüfen sollte).
Genau diese Schlußfolgerung wollte ich hinterfragen. Wenn eine Versicherung als "Garantieerweiterung" angeboten wird, bedeutet das, daß die Versicherung daran Geld verdienen will (was per se ja noch nichts Schlechtes ist). Sie hat die Schadenhäufigkeit kalkuliert und verlangt eine Prämie, die in der Summe aller Prämien höher ist als die kalkulierten Schäden, denn die Versicherung ist nicht das Sozialamt. Das bedeutet, alle Versicherungsnehmer zahlen mehr an die Versicherung als die Versicherung für die Gesamtheit der Schäden (sofern deren Kalkulation stimmt).

Eine Versicherung ist tendenziell dann sinnvoll, wenn existenzielle Schäden abgedeckt werden sollen (Leben, Gesundheit, Haus und Hof). Bei Gefahren, deren Eintrittswahrscheinlichkeit gering sind und deren Höhe vom Einzelnen mehr oder weniger locker getragen werden kann, ist es ökonomischer, daß der Einzelne die Risiken selbst trägt. Wo die Grenze zu ziehen ist, muß jeder für sich selbst entscheiden.

Eine Variante wäre, zu sagen, ich schließe eine Versicherung ab, dann habe ich Ruhe und im Fall des Falles punktuell keine finanzielle Belastung. Dann wäre die Versicherung eine Ruheprämie.

Gruß
Suermel
jakoha
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Beitrag von jakoha »

Also ich hab so eine Garantie für meine Waschmaschine und bei
einem neuen Notebook würde ich es mir vielleicht auch überlegen.

Bei einem Objektiv hätte ich eigentlich die optimistische Erwartung, dass
in den nächsten 5 Jahren keine Reparaturen anstehen - wenn es am
Anfang ordentlich funktioniert.

Ich würde also keine Versicherung abschließen - ist eh viel zu teuer!
Grüße, Jakoha
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