Ob ich es hätte tun müssen weiß ich nicht. Ich belege grundsätzlich Reklamationen so gut und so eingehend wie ich kann. In diesem Fall hatte ich verschiedene Bilder beigelegt mit rechteckigen Strukturen die dann schief abgebildet wurden.David hat geschrieben:Musstest du irgendwas/irgendwie nachweisen, dass das Teil schiefe Bilder produziert?
Stimmt. Und in diesem Fall muß man auch die Beweislastumkehr nicht fürchten.agerer hat geschrieben:Wenn die Kamera erst 1,5 Jahre alt ist, hast du noch Händler-Gewährleistung, die ja 2 Jahre beträgt. Bei gebrauchten Sachen nur 1 Jahr.
Andererseits gibt es vielfältige Erfahrungen daß Nikon sich so verhält als gäbe es zwei Jahre Garantie. Deshalb würde ich die Kamera einfach direkt an Nikon schicken und es darauf ankommen lassen. Teuer kann es ohnehin nicht sein, und der sichere Zeitverlust bei einer Einsendung über einen Händler würde mir mehr wehtun als ein eventueller kleinerer Geldverlust wenn Nikon keinen Garantiefall mehr anerkennt.
Wenn ich die Konstruktion richtig verstanden habe, dann ist da kein Sucher den man auswechseln könnte. Die Einstellscheibe ist direkt im Gehäuse eingesetzt. Das ist alles sehr präzise gefertigt. Lediglich die Entfernung Einstellscheibe/Objektiv kann in einem ganz engen Rahmen über den Hauptspiegel beeinflußt werden. Größere Fehler sind da auch nicht ausgleichbar, sonst stimmt die Höhenlage des Suchers nicht mehr. Das Pentaspiegelsystem, das man allenfalls wechseln könnte, hat mit dieser Problematik nichts zu tun.MeisterPetz hat geschrieben:Ich habe mich entschlossen, das nicht justieren zu lassen, da mir die Verstellung des Sensors als Lösung nicht genügt. Natürlich ist es für Nikon billiger, den Sensor zu verdrehen, als den Sucher zu wechseln, aber danach kann man weder nach Wasserwaage ausrichten, noch die Kamera auflegen (gesetzt den Fall, der Untergrund ist gerade).
Grüße
Andreas