d@niel hat geschrieben:"Hersteller-Nr" meint bei P&P die Seriennummer des Produktes. Jedenfalls wurde das bei meiner Ausrüstung anstandslos akzeptiert.
Beim unbekannten Herstellungsjahr wundere ich mich ein wenig. Man kann ja kaum etwas versichern, für das man keinen Kaufbeleg hat. Ich habe also immer das Kauf-Jahr gleich dem Herstellungs-Jahr gesetzt und auch das gab keine Probleme. Im Zweifelsfall ruft P&P eh zurück. Die haben in jedem Fall bisher einen sehr kompetenten Eindruck hinterlassen.
Ich gebe ungern freiwillig mehr an, was sein muss... also lass ich das leer und wenn die mit "Hersteller-Nr." die Seriennummer meinen und nicht die Artikelnummer (was für mich näher liegt...), wird P&P sich melden.
Ich habe natürlich von dem allermeisten einen Kaufbeleg. (Was insbesondere bei Gebrauchtwaren aber nicht üblich ist! - also bitte nicht gleichdie Nase rümpfen, wenn man mal keine Rechung hat....kauft nicht jeder neu)
Warum ich diese aber nicht beilegen werde, habe ich doch hier schon beschrieben. (Versicherungssumme soll am aktuellen Neuwert und nicht am 30-40% höheren damaligen, auf der Rechnung ausgewießenen, berechnet werden) Als Besitzbeweis dienen auch Fotosz.b. vor aktueller Tageszeitung.
Freilich fehlen uns noch Berichten von Kunden, die den Service wirklich in Anspruch nehmen mussten, aber meist ist man ja eh froh, wenn es nicht soweit kommt...
Ja, leider

.. denn ihr Verhalten im Schadensfall macht eine Versicherung wirklich aus.