Urteil: Online-Shop kann Auftragsbestätigung anfechten
Trotz elektronischer Auftragsbestätigung ist ein Internet-Versender nicht an eine fehlerhafte Preisangabe auf seiner Website gebunden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im Prozess eines Kunden gegen einen Versandhandel entschieden (Az.: 9 U 94/02). Der Mann hatte zwei Computer und einen Monitor zu einem extrem niedrigen Preis online bestellt. Wegen eines Software-Fehlers war im Angebot auf der Webseite das Komma um zwei Stellen verrutscht, so dass aus 7215 Mark (etwa 3700 Euro) 72,15 Mark wurden. Der Verkäufer hatte zunächst eine automatisch generierte Auftragsbestätigung per E-Mail geschickt, war aber einen Tag später von dem viel zu billigen Angebot zurückgetreten. Der falsche Preisliege einem Übermittlungsfehler zu Grunde, befanden die Richter. Der Fehler habe auch über die Annahmeerklärung hinaus weiter gewirkt, ohne dass der Händler ihn korrigieren konnte. Er habe daher den Kaufvertrag wirksam angefochten.
Nikon Fernbedienung für 25 Euro?
Moderator: donholg
- Stefan Simons
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Das war uebrigens von mir!!!!! :-)
Das letzte Postings war uebrigens von mir!!!
Habe auch den Haendler angefragt wegen Sammelbestellungen... Hat noch nicht reagiert...
Wie auch immer. Viel Spass beim Fruehlingserwachen...
Stefan (995)

Habe auch den Haendler angefragt wegen Sammelbestellungen... Hat noch nicht reagiert...
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Stefan (995)