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Gebrauchte Download-Software darf auch weiterverkauft werden

Verfasst: Di 3. Jul 2012, 14:28
von frank.ho
Hallo

ich setze das mal hier rein, falls falsch, bitte verschieben oder oben antackern.

Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden.
Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und heruntergeladen wurde,
wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 42260.html


Grüsse
Frank

Re: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Verfasst: Di 3. Jul 2012, 20:32
von Elwood
Das sowas heutzutage ueberhaupt noch in Frage gestellt wird.
Ich dachte das waere seit Jahren so. Ich meine mich an Diskussionen
im Fido Net zu erinnern, das war Jahre bevor es das Web gab und
das sind mittlerweile auch fast 20 Jahre.

Verfasst: Mi 4. Jul 2012, 06:18
von strauch
Wie sieht es denn mit Software aus die nur ein bestimmter Personenkreis, wie z.B. Schüler oder Studenten mit entsprechendem Nachweis erwerben konnten
Darf man dieses Produkt weiterverkaufen?

Viele Grüsse

Ludwig

Verfasst: Mi 4. Jul 2012, 19:26
von Elwood
In dem aktuellen Urteil geht es vor allem darum, dass im Internet
heruntergeladene Software mit solcher auf physischem Datentraegern
geichgestellt wird.

Der Threadtitel ist daher etwas irrefuehrend. Entsprechend kann man diesem
Urteil hinsichtlich Studentenversionen nichts (neues) entnehmen.

Hier kann man das Urteil mal direkt nachlesen:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs ... 0094de.pdf

Verfasst: Do 5. Jul 2012, 21:44
von vdaiker
Ich weiss nicht, ob das auch für Nikon Software (CNX) gilt. Laut Lizenzbedingungen erwirbt man ja nicht die Software selbst wenn man sie kauft, man erwirbt lediglich das Recht sie auf einem (oder zwei?) PCs zu nutzen. Und laut Lizenzbestimmungen ist dieses Recht nicht übertragbar, man kann CNX also demnach auch nicht verkaufen.

Verfasst: Do 5. Jul 2012, 22:06
von Elwood
Es gibt den sog. "Erschöpfungsgrundsatz", Nachdem der Inhaber eines
Schutzrechts sich nicht mehr auf sein Schutzrecht berufen kann, wenn es
es einmal in Verkehr gebracht ist. Man muss ja auch (noch) nicht fuer
gebrauchte CDs Abgaben an die Gema zahlen.

Es gab vor vielen Jahren mal einen Grundsatzentscheid, dass OEM
Software (z.B. ein Windows Betriebssystem auf Aldi PS) weiterverkauft
werden darf.

Bei Wikipedia sind einige Urteile zum Thema Gebrauchtsoftware
aufgefuehrt: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software

Mir fiel das gestern auch noch wieder ein, was ich vorher schrieb.
In der Tat wurde das Thema schon zu meiner Fidozeit, also Anfang der
90er Jahre diskutiert. Bei der Mailersoftware, die ich damals gekauft
hatte, stand das sogar in den Nutzungsbedingungen. Fuer andere
Software wurde das in den Foren diskutiert.