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D200: Reicht Garantieschein ohne Rechnung aus?
Verfasst: Do 2. Nov 2006, 18:23
von mag2123
Hallo,
könnte eine D200 kaufen, allerdings hat der Verkäufer nur den gelben Garantieschein, aber keine Rechnung.
Reicht das für den Garantiefall aus?
Danke!
Verfasst: Do 2. Nov 2006, 18:33
von Andreas H
Streng genommen nicht. Allerdings ist streng genommen die Garantie überhaupt nicht übertragbar, soviel ich weiß bei keinem Hersteller.
Kann der Verkäufer denn überhaupt ein Kaufdatum nennen und irgendwie belegen? Die D200 könnte doch - wenn es eine der ersten ist - schon aus der Garantie sein. Die ist bei allen Nikons nur ein Jahr.
Grüße
Andreas
Verfasst: Do 2. Nov 2006, 18:43
von wahoo
...stimmt! Oft steht's im ganz klein Gedruckten, daß eine Garantie nur dem Erstkäufer zugestanden wird - meist wird das aber nicht ganz so eng gesehen. Ob das allerdings immer noch locker gehandhabt wird, wenn ein Kaufbeleg fehlt, somit der Beginn der Garantiezeit nicht erkennbar ist?
Da wäre ich doch skeptisch
wahoo
Verfasst: Do 2. Nov 2006, 19:45
von derMichael
Normalerweise mußt Du den Kaufbeleg und den Garantieschein mit zur Reperatur mit einsenden.
Ohne wird es schwierig. Irgend einen Kaufbeleg solltest Du haben. Kopie von einer Kartenzahlung kann hilfreich sein.
Du bist auf Kulanz angewiesen. Kann gehen, muss aber nicht.
Schwer das Einzufordern ("Mein gutes Recht...." ist nicht !)
Lohnt sich denn der Gebrauchtkauf auch ? DE Garantie oder Mack ?
Gruß
Michael
Re: D200: Reicht Garantieschein ohne Rechnung aus?
Verfasst: Do 2. Nov 2006, 21:03
von weinlamm
mag2123 hat geschrieben:Hallo,
könnte eine D200 kaufen, allerdings hat der Verkäufer nur den gelben Garantieschein, aber keine Rechnung.
Reicht das für den Garantiefall aus?
Danke!
Könnte reichen, wenn denn der gelbe Schein ordnungsgemäß ausgefüllte wäre - das wird er aber meiner Erfahrung nach nie. Also brauchst du immer die Kaufrechnung mit dabei als Nachweis des Datums.
Also dürfte es wohl in deinem Fall eher eine Kamera ohne Garantieansprüche werden...
Sollte aber mal was anderes à la Serienfehler ( Banding; grüne Leuchte bei D70 o.ä. ) werden, dann habe ich da bei Nikon keine Bedenken, weil die das ohnehin meist auch außerhalb der Garantiezeit reparieren. Insoweit werden die da in diesen Fällen wohl nicht so großen Wert auf die richtigen Garantiebelege legen. Hoffe ich einfach mal.

Verfasst: Do 2. Nov 2006, 23:00
von mag2123
Stehe ja jetzt nicht unmittelbar davor diese Kamera zu kaufen...schwanke ja auch noch, ob überhaupt
Der Verkäufer meinte halt, dass man auch keinen Kaufbeleg haben würde, wenn man die Kamera zum Beispiel bei einem Gewinnspiel oder einer Tombola gewinnen würde.
Verfasst: Do 2. Nov 2006, 23:21
von Andreas H
mag2123 hat geschrieben:Der Verkäufer meinte halt, dass man auch keinen Kaufbeleg haben würde, wenn man die Kamera zum Beispiel bei einem Gewinnspiel oder einer Tombola gewinnen würde.
Dann kostet sie auch nichts. Außerdem muß das nicht unbedingt stimmen. Der Händler kann den Verkauf auch auf dem Garantieschein dokumentieren.
Grüße
Andreas
Verfasst: Fr 3. Nov 2006, 06:58
von weinlamm
mag2123 hat geschrieben:Der Verkäufer meinte halt, dass man auch keinen Kaufbeleg haben würde, wenn man die Kamera zum Beispiel bei einem Gewinnspiel oder einer Tombola gewinnen würde.
Da gabs auch schon mal irgendwo eine Diskussion drüber: auch dann hat man keine Garantie und ist auf Kulanz angewiesen; und für den Fall hätte man wenigstens nen Beleg in der Hand über das Datum der Übersendung des Preises ( es sei denn, du gewinnst bei der Tombola der Freiwilligen Feuerwehr um die Ecke

)
Verfasst: Fr 3. Nov 2006, 09:37
von Nikus
Bei neueren hochpreisigen Produkten wie einer D200 würde ich die Möglichkeit von Hehlerware auch nicht unbedingt ausschließen wollen, wenn der Kaufbeleg fehlt.....
Verfasst: Fr 3. Nov 2006, 10:05
von mag2123
Ja, eben deswegen wollte ich nochmal nachfragen!
Danke für die Antworten!