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Wie lange haben die Nikon Bodys eigentlich Garantie???

Verfasst: So 4. Dez 2005, 20:11
von timmra
Über nikon.de gibt es nur die Info über ein Jahr, aber bei Ebay trifft man/frau alle naselang auf irgendwelche Angebote, in denen von zwei Jahren die Rede ist. Ich vermute mal, dass diese Leute den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennen. Ist dem so??

Verfasst: So 4. Dez 2005, 20:18
von e5000
So ist es.

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 09:04
von Ganter3
Das macht aber auch nix, Nikon hält sich an 2 Jahre. Mein Body ist gerade beim Service, und in der Reparaturbeschreibung von Nikon steht auch "Garantiereparatur" 8)

Also immer locker bleiben :wink:

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 09:09
von Andreas H
Ganter3 hat geschrieben:Das macht aber auch nix, Nikon hält sich an 2 Jahre. Mein Body ist gerade beim Service, und in der Reparaturbeschreibung von Nikon steht auch "Garantiereparatur" 8)

Also immer locker bleiben :wink:
Ich würde nicht davon ausgehen daß das für alle Reparaturen gilt. Könnte es sein daß es sich bei Deiner Reparatur um einen Serienfehler handelt? Da bleibt Nikon nichts anderes übrig als so kundenfreundlich zu reagieren.

Grüße
Andreas

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 09:14
von Ganter3
Gehäuse: Schiefer Sensor, AF Überprüfen und justieren wegen verdacht auf Backfocus.

18-70mm Objektiv: Zoomring klemmt und lässt sich nur noch zwischen 24 und 35mm bewegen.

Beides als "Garantiereparatur" anerkannt ;-)

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 09:18
von timmra
Und es handelt sich auch nicht um Fehler, die schon im ersten halben Jahr mal aufgetreten sind??

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 09:22
von Hotpixel
Nikon Kameras haben 1 Jahr Garantie und im Anschluss 1 Jahr gewährleistung.
Jedoch behandelt Nikon das Gewährleistungsjahr wie ein Garantiejahr
Aussnahme die F5 mit 3 Jahren Garantie und bestimmte Ferngläser mit 10 Jahren Garantie.

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 09:25
von Andreas H
Ganter3 hat geschrieben:Gehäuse: Schiefer Sensor, AF Überprüfen und justieren wegen verdacht auf Backfocus.
Zumindest das hört sich schon mal nach einem Gerät aus einer der ersten Serien an. Da konnte man den schiefen Sensor und den BF schon als Serienfehler betrachten.

Grüße
Andreas

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 09:28
von wegus
Für eine Gewährleistung muß der Fehler nicht im ersten halben Jahr auftreten! es ist nur so, daß sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt. In den ersten sech Monaten muß der Hersteller beweisen, daß das Gerät einwandfrei war um eine Gewährleistung abzulehnen. Danach ist es am Kunden zu beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorlag.

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 09:35
von timmra
wegus hat geschrieben:Für eine Gewährleistung muß der Fehler nicht im ersten halben Jahr auftreten! es ist nur so, daß sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt. In den ersten sech Monaten muß der Hersteller beweisen, daß das Gerät einwandfrei war um eine Gewährleistung abzulehnen. Danach ist es am Kunden zu beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorlag.
Schon klar! Das gestaltet sich in der Praxis aber häufig als extrem schwierig. Schön, dass Nikon sich da anscheinend kulant zeigt. Und was mich jetzt wundert: Die Gewährleistung gibt es doch vom Händler und nicht vom Hersteller!?