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Schwere Straftat: Fotografieren
Verfasst: Di 8. Mär 2005, 21:28
von Benny
Hallo Nikonianer,
es ist zwar ein leidiges Thema das hier schon das ein oder andere Mal diskutiert wurde, aber trotzdem möchte ich einmal Frust ablassen ... es gibt Leute, die den Kölner Dom nicht fotografieren durften, andere, die ein Schwimmbad nicht fotografieren durften und es gab sogar schon Leute, die in New York ins Gefängnis kamen, weil sie ohne "Erlaubnis" die Metrostation fotografiert haben.
Heute habe ich das erste Mal mit meiner D70 eine Langzeitaufnahme gemacht ... direkt hier in der Nähe von der Industrieanlage bei uns - typisch fürs Ruhrgebiet halt

. Nachdem ich alles aufgebaut hatte und die ersten Aufnahmen mit jeweils 30 Sekunden Belichtungszeit im Kasten waren kam die Securitas der Werksanlage und erzählte mir, dass das Fotografieren von Werksanlagen strikt untersagt sei - es sei jedoch bemerkt, dass ich mich auf einer ÖFFENTLICHEN Straße befand, die direkt neben dem Industriegelände verläuft. Er verlangte von mir, dass ich sofort aufhöre und meine Ausrüstung einpacke, sonst würde er die Polizei rufen und ich würde richtig Ärger kriegen. Nun war ich nicht gerade scharf darauf mit dem "Hilfssheriff"

oder der Polizei zu diskutieren und tat letztlich das was er sagte. Ich wies ihn lediglich darauf hin, dass ich mich auf einer öffentlichen Staße befinde und dass ich das laut §59 des Urheberrechtsgesetzes dürfte (hatte leider keinen Ausdruck parat). Sein Kommentar hierzu war lediglich, dass das garantiert nicht auf Industrieanlagen zutreffe.
Ich bitte um eure Hilfe ... hat er Recht? Gibt es da eine "Sonderregelung"?
Da mir das jetzt schon bei meiner ersten Aufnahme mit Stativ im Freien passiert ist, finde ich selbst das recht ungewöhnlich ... scheint wohl doch häufiger vorzukommen, als ich dachte. Es ist vielleicht ganz hilfreich, wenn wir auf das Thema mal etwas genauer eingehen - falls nötig - damit man sich sicher sein kann, nicht direkt eine Straftat zu begehen.
Trotzdem hier mal ein Foto für euch

... obwohl ich versprechen musste, die Aufnahmen zu vernichten bzw. zu löschen

Verfasst: Di 8. Mär 2005, 21:44
von claudio
Verfasst: Di 8. Mär 2005, 21:48
von Benny
Hallo,
ja kenne ich ... das ist ja der Vorfall mit dem Kölner Dom

Frag mich jedoch immer noch, ob es Wissenslücken gibt, wo jmd. helfen kann oder war die Securitas einfach nur im Unrecht?
Edit:
Habe folgendes in dem "Die liebe Polizei" - Thread gefunden:
"Was von der Straße aus fotografiert werden kann und dauerhaft sichtbar sein soll, darf fotografiert werden. Eine auf den ersten Blick kurios anmutende Einschränkung enthält schließlich Paragraf 59 Absatz 2 UrhG: Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden. Ein Wandgemälde etwa darf zwar abgemalt oder abfotografiert werden. Es darf aber nicht erneut an einem Haus zu sehen sein, dies wäre eine unzulässige Nachbildung."
Kann ich also weiterhin davon ausgehen, dass ich vollkommen im Recht war?
Verfasst: Di 8. Mär 2005, 22:26
von jsjoap
Hallo Benny,
Du hättest mal besser die Polizei kommen lassen.......
Die Wachleute waren jedenfalls im Unrecht.
Ich war der mit dem Schwimmbad in KÖLLE...............
Die Leute vom Ordnungsamt in Köln haben mir jedenfals recht gegeben (so wie Du ja auch in meinem ersten Thread gelesen hast).
Ich habe vor kurzem noch die Antwort des Ordnungsamtes gepostet.
Aber bevor so ein Depp Deine Kamera auf den Boden schmeißt, sollte man eventuell dich lieber einpacken.
Bei mir ist es nicht ganz so einfach, da ich mit meinen 1,95 m Länge doch etwas Eindruck auf die Jungs mache (meist gehen die mir bis zur Schulter).
Aber wie sagte neulich ein Lieferanz zu mir: "Gewalt regelt keine Probleme....."
Also dann doch lieber mal kneifen, obwohl man im Recht ist....
Gruß
Jürgen
Verfasst: Di 8. Mär 2005, 22:34
von PeterB
Keine Angst vor den Leichtlohnkräften (schlechter bezahlt als Putzfrauen), die sich aufblasen! Die haben noch nie ein Gesetz "von innen" gesehen. Lass sie die Polizei rufen. Auf öffentlich zugänglichen Plätzen haben die GAR nix zu melden. Da geht es höchstens um die kommerzielle Verwertung von "Kunst" an öffentlichen Gebäuden, soweit ich mich erinnere.
Re: Schwere Straftat: Fotografieren
Verfasst: Mi 9. Mär 2005, 00:49
von multicoated
Benny hat geschrieben:Ich wies ihn lediglich darauf hin, dass ich mich auf einer öffentlichen Staße befinde und dass ich das laut §59 des Urheberrechtsgesetzes dürfte (hatte leider keinen Ausdruck parat). Sein Kommentar hierzu war lediglich, dass das garantiert nicht auf Industrieanlagen zutreffe.
Ich bitte um eure Hilfe ... hat er Recht? Gibt es da eine "Sonderregelung"?
Nein, er hatte natürlich absolut unrecht. Bei "solchen Leuten" leider nichts ungewöhnliches. Im Zweifel IMMER auf Nennung der Rechtsgrundlage bestehen. Alles, was "Recht" ist, steht irgendwo geschrieben und wer sich darauf berufen will, sollte die Fundstelle schon kennen.
Den Typ hätte ich auflaufen lassen und im Zweifel die Polizei selbst gerufen - Strafanzeige wegen (versuchter) Nötigung sollte schon als Androhung Wunder wirken...

Verfasst: Mi 9. Mär 2005, 01:35
von Blue Heron
Siehste mal, man darf sich nicht von Wachleuten kirre machen lassen (ok, das ist 'ne Milchmädchenweisheit) und auch nicht von korrekt angezogenen Polizisten (Coolness-Test).
Wenn die Fritzen vor einem stehen, dann kriegt man leicht das Hosenflattern (besonders, wenn man ganz alleine ist) - aber man sollte es in Gedanken wirklich *üben*, auf sein Recht zu bestehen und sich von Pseudo-Anwaltsgeschwätz nicht beeindrucken zu lassen.
Roland
Verfasst: Mi 9. Mär 2005, 07:57
von Oli K.
Also da hätte ich glaube ich wirklich mein Handy gezückt und die 110 gewählt und um *fachkundiges* Personal gebeten...

Diese *Hilfssherifs* sind manchmal wirklich ein wenig übereifrig.
Ich hatte in einem Beitrag in Sonstiges mal einen Link auf die Rechtshinweise der Zeitung "Photographie" gepostet. Dort gab es einen zitierten Teil des §59 bezüglich "Fotografie von Sehenswürdigkeiten". Ein Ausdruck dieses Statements hätte hier vielleicht geholfen...

Re: Schwere Straftat: Fotografieren
Verfasst: Mi 9. Mär 2005, 08:04
von Hanky
multicoated hat geschrieben:Den Typ hätte ich auflaufen lassen und im Zweifel die Polizei selbst gerufen - Strafanzeige wegen (versuchter) Nötigung sollte schon als Androhung Wunder wirken...
nur so gehts - leider

noch leben wir in einem Rechtsstaat
Verfasst: Mi 9. Mär 2005, 08:27
von Benny
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Ich hab mir hier im Forum nochmal alles zu dem Thema rausgesucht, alle Internetseiten ausgedruckt und werde sie nächstes Mal dabei haben ... und wenn jmd. meint, er sei im Recht, kann er meinetwegen die Polizei rufen.
Heute Abend hab ich zwar keine Zeit aber morgen Abend werd ich dann mal den Rest der Bilder vom Industriegebiet machen ... wenn der Typ dann wieder Schicht hat wirds ein Spass

... wenn was interessantes passiert, werde ich euch natürlich davon berichten.
