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Verfasst: Fr 27. Dez 2002, 10:01
von DERYK
Da wir wohl jetzt alle so ne Antwort erhalten werden, könnte doch mal jemand der es juristisch "drauf hat" mal hier eine Ausdrucksstarke "Gegenantwort" posten, welche wir dann an den Versand zurückschicken. Von wg., daß sie aufgrund der Abgabe des Angebots und der Anahme es zu 2 übereinstimmenden Willenserklärungen und somit zum Kaufvertrag gekommen ist (welches natürlich durch die Zusendung der Bestätigungsmail noch verstärkt wird -ob automatisiert oder nicht spielt meines Erachtens keine Rolle-).
Wird sich doch wohl jemand finden lassen der das 1a formulieren kann...oder ??
Deryk
Verfasst: Fr 27. Dez 2002, 10:02
von Reiner
Tja,
wie erwartet... Ich habe auch Post von Foto Bantle (Ravensburger).
Ich gehe mal von "Pech gehabt" aus. Da ich sie sowieso *nicht dringend* benötige ist sie mir a: keinen Zoff und b: nicht mehr als 50EUR wert. Von daher.....
Grüsse
@Peterr: Du kannst Beiträge auch editieren. Wenn Du eingeloggt bist, dann erscheint rechts oben in Deinen Beiträgen ein "EDIT" Symbol. Dann muss man keinen neuen Beitrag anfangen.
Verfasst: Fr 27. Dez 2002, 10:16
von Marita
Deryk - so ein Schriftwechsel hätte keinen Sinn, da sich eindeutig aus dem Gesetz ergibt, dass bei Erklärungsirrtum das Rechtsgeschäft anfechtbar ist.
Andersherum, wenn du dich bei der Bestellung z.B. vertippt hättest und statt 1 Stck aus Versehen 1000 Stück bestellt hättest, wäre es ebenso.
Dasselbe gilt auch bei einer falschen Preisauszeichnung im Schaufenster.
Druckfehler können überall mal vorkommen.
Dieser Artikel war auch nicht besonders hervorgehoben, d.h. es wurde da kein "Aushänger" draus gemacht, der erst Kunden anlocken soll. Sonst könnte man von unlauterem Wettbewerb sprechen.
Es war einfach nur ein Übertragungsfehler.
Verfasst: Fr 27. Dez 2002, 10:22
von DERYK
@Marita: Na gut, ich glaube mich an einer solchen Stelle im BGB erinnern zu können

... schade... wird wohl nix mit einem zusätzlichen Weihnachtsgeschenk....

Verfasst: Fr 27. Dez 2002, 10:49
von jim
hallo,
hatte mir ebenso den Fernauslöser (wie viele andere) bestellt und
heute per Mail eine "Absage" erhalten...
leider hat sich bei dem Preis für das Nikon MC-EU1 der Fehlerteufel eingeschlichen.
Der Preis ist 115€ inkl.MWSt.
Wir bitten um Entschuldigung.
Tja, das wars wohl mit dem Weihnachtsgeschenk..
Antwort
Verfasst: Fr 27. Dez 2002, 10:52
von kpsonline
Es wäre ja auch zu schön gewesen
Ich habe bis jetzt allerdings noch keine Antwort vom Ravensburger.
Schade, daß man juristisch wohl nichts machen kann - aber wie sieht es mit der Löschung meiner persönlichen Daten bei Ravensburger aus ???
Hat da jemand Erfahrungen mit dem Thema ?
Na da werde ich in Zukunft doch weiter mit der Palm-Lösung arbeiten.
Die klappt ja auch sehr gut.
Gruß Klaus
CP 995
Verfasst: Fr 27. Dez 2002, 10:57
von jim
Wie funktioniert das mit dem Palm ??
lg jim
das wars
Verfasst: Fr 27. Dez 2002, 11:12
von schoeni
Sehr geehrter ......,
leider hat sich bei dem Preis für das Nikon MC-EU1 der Fehlerteufel eingeschlichen.
Der Preis ist 115€ inkl.MWSt.
MfG Foto Bantle
schoeni
Verfasst: Fr 27. Dez 2002, 11:13
von kpsonline
@ jim:
Das Thema wurde im Forum schon ausführlich behandelt.
http://www.coolpix-forum.de/viewtopic.php?t=345&start=0
Aber falls Du noch Fragen hast - kein Problem.
Grüße Klaus
CP995
Verfasst: Fr 27. Dez 2002, 12:16
von Reiner
Hi,
ich denke auch, Schwamm drüber.
Vielleicht fragt ja mal jemand bei denen nach, wie es denn bei einer Abnahme von xx-Stück ausssähe

Vielleicht kommen die einem ja entgegen, wenn man mal freundlich reinfragt
Natürlich nur, falls hier Interesse daran besteht.
Was ich mich vielmehr frage ist, ob jetzt jeder mitteilen muss, ob er das Teil jetzt zu dem Preis
nicht will
Nicht das auf diesem Wege bei Nichtbeantwortung irgendwie eine stillschweigende Annahme erfolgt (Oderwiedasauchimmerheisst).
Grüsse