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Verfasst: Mi 10. Sep 2008, 08:28
von yaggi
Verfasst: So 21. Sep 2008, 09:40
von LarsAC
Garantie ist sowieso eine freiwillige Leistung des Herstellers, der dazu nicht gesetzlich verpflichtet. Die 2-jährige Gewährleistung (das ist etwas anderes als Garantie) hingegen ist verpflichtend, allerdings für den Händler (der natürlich auch mal zumachen kann).
Lars
Verfasst: So 21. Sep 2008, 10:33
von mirko71
LarsAC hat geschrieben:Garantie ist sowieso eine freiwillige Leistung des Herstellers...
... die der Garantiegeber (Versicherung, Händler, Hersteller...) vertraglich
frei gestalten kann. Demgegenüber steht die Gewährleistung die in Deutschland durch das BGB und in Erweiterung durch die AGB´s des Händlers geregelt ist.
den Unterschied sollte man sich klar machen, vor allen Dingen wenn man Ansprüche (wegen Defekt an der Kamera o.ä.) dem Händler gegenüber geltend machen will und den armen Verkäufer nicht vollends verwirren möchte

Verfasst: So 21. Sep 2008, 13:11
von Questor
Das Problem mit den zwei Jahren Gewährleistung ist leider, dass man nach 6 Monaten selber nachweisen muss, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war (wenn ich das so richtig verstanden habe). Da das in den meisten Fällen dem Käufer eher schwer fallen dürfte bringen die zusätzlichen 1 1/2 Jahr i.d.R. auch nicht so viel Vorteil. Wenn ich es falsch verstanden habe berichtigt mich bitte

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Verfasst: So 21. Sep 2008, 14:06
von LarsAC
Korrekt, Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Wie das in anderen europäischen Ländern ist weiß ich aber nicht.
Lars
Verfasst: So 21. Sep 2008, 14:46
von mirko71
Questor hat geschrieben:Da das in den meisten Fällen dem Käufer eher schwer fallen dürfte bringen die zusätzlichen 1 1/2 Jahr i.d.R. auch nicht so viel Vorteil. Wenn ich es falsch verstanden habe berichtigt mich bitte

.
im Zweifel hat der Händler ja die Möglichkeit sich kulant zu zeigen (Kulanz = freiwillig), was in unserem Land erstaunlich oft geschieht.
im Fall der Fälle neigen Gerichte eher dazu im Sinne der Verbraucher zu entscheiden.