Gbrauchtes AF-S Nikkor 70-200mm f/2.8G IF-ED VR

Die Rubrik für das optische Zubehör eurer Nikon Kamera mit Autofokus

Moderator: donholg

Tuatara
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Beitrag von Tuatara »

Andreas G hat geschrieben:Wenn du es steuerlich abgesetzt hast, sprich es zur Betriebsausrüstung gehört, dann ja. Du musst die Einnahmen dann verbuchen und auch Gewährleistung geben.

Gruß
Andreas
jakoha hat geschrieben:[gefährliches Halbwissen]
Er muss dir eine Rechnug mit 19% Mwst. ausschrieben und den Preis als Gewinn verbuchen.
Es gibt auch einen Unterschied zwischen Einnahmen und Gewinn...
Was Andreas geschrieben hat, war ja auch richtig, er hat aber auch nichts von Gewinn geschrieben.
An Deiner Aussage stimmt so ziemlich alles nicht. Alles Weitere ist zu umfangreich.
Gruß

Tua

Gute Bilder werden von guten Fotografen gemacht. Gute Fotografen können dies auch mit schlechten Kameras.
Schlechte Bilder werden von schlechten Fotografen gemacht, diese können das auch mit guten Kameras.
jakoha
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Beitrag von jakoha »

Tuatara hat geschrieben: An Deiner Aussage stimmt so ziemlich alles nicht. Alles Weitere ist zu umfangreich.
Jetzt weiss ich immerhin, dass ich mir den Verkauf eines professionell verwendeten Objektives einfacher vorstelle als er ist. Werde mich diesbezüglich noch mal informieren, bzw. bei größeren Einnahmen einen Steuerberater hinzu ziehen.
Grüße, Jakoha
Tuatara
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Beitrag von Tuatara »

jakoha hat geschrieben:
Tuatara hat geschrieben: An Deiner Aussage stimmt so ziemlich alles nicht. Alles Weitere ist zu umfangreich.
Jetzt weiss ich immerhin, dass ich mir den Verkauf eines professionell verwendeten Objektives einfacher vorstelle als er ist. Werde mich diesbezüglich noch mal informieren, bzw. bei größeren Einnahmen einen Steuerberater hinzu ziehen.
Allein wenn Du am Obststand einen Apfel kaufst, schließt Du mindestens drei Verträge ab. :)

Rat hinzuziehen ist in allen solchen Fällen sinnvoll.
Gruß

Tua

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Andreas G
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Beitrag von Andreas G »

jakoha hat geschrieben:Ich habe hinzu gefügt, dass er sogar eine Rechnung mit 19% Mwst geben muss
Muss er nicht unbedingt, aber die Erklärung würde hier zu weit führen. Ich bin weder Steuerberater noch Rechtsanwalt, wir sollten deshalb hier lieber über Fotografie diskutieren.

Gruß
Andreas
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medicus
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Beitrag von medicus »

Lars_S. hat geschrieben:Uiuiui, das Teil ist aber schon ganz schön auf... Die Kratzer sind ja in der Tat nicht so tragisch, aber die "Blendenaussetzer" sollten einen aufhorchen lassen. Das kann evtl. auch ne verölte Lamelle sein... :o
Ne, das wäre mir auch zu riskant, da kann ein vermeintliches Schnäppchen schnell teuer werden. Dann lieber noch ein bischen sparen oder eines der Vorgängermodelle (80-200/2,8) kaufen. :)
Du hast es auf den Punkt gebracht. Ich habe gerade in einem thread ähnliches geschrieben, wo das AF 2,8/80-200 D nicht ganz so gut weg gekommen ist. Bevor ich so einem Schrotthaufen, den ich nicht einmal mit der Feuerzange angreifen würde gutes Geld, und 1000€ sind absolut gesehen immerhin der halbe Monatslohn eines durchschnittlichen Arbeitnehmers, hinterherwerfen würde, kaufte ich mir ein funkelnagelneues 80-200 D, an dem ich noch viele jahre Freude ahebn werde. An so einem 70-200mm ist ja viel empfindliche Mechonotronik dran, deren Reparatur echt teuer kommen kann.
Zuletzt geändert von medicus am Mi 2. Apr 2008, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.
Herbert

Beitrag von Herbert »

Wenn das Objektiv betrieblich genutzt wurde, ist der Verkauf eine zu buchende und zu versteuernde Einnahme. Umsatzsteuer muss er nur in Rechnung stellen, wenn er beim Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird. Als Kleinunternehmer kann man das freiwillig machen, muss es aber nicht.
Alle anderen gewerblichen Unternehmer werden per Gesetz umsatzsteuerlich geführt.
Gerbil
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Beitrag von Gerbil »

Nicht dass das jetzt noch irgend einen Beitrag leisten würde .. aber ich hab noch nie ein derart verschrottetes Objektiv gesehen. Wurde das hinter dem Auto nachgeschliffen? Den Schäden nach muss das Teil ohne Kappen in einer Werkzeugkiste rumgekugelt sein. Ich habe jetzt gerade 11 fps getestet und keinen Ausreisser dabei.

Ich lasse meines auch seit Jahren rumbaumeln aber bis auf einige Minipecker am vorderen Aussenrand und Lackkratzer gibt es keine Schäden. Schon gar nicht am Bajonett.

Sehr schwindlig wir wir "Ösis" sagen ;)

Meine 1/2 Euro Cent zum (.at) Gewerblichen:
Ob ich meine Betriebsanlage auflöse, den Gewinn (Nicht Erlös!) als Eingang reinnehme, als Kleinstunternehmer Nettorechnungen schreiben darf oder was auch sonst hat ja nichts mit dem Wettbewerbsrecht zu tun. Wenn er keinen regelmässigen Handel betreibt ist er nicht gewerblich.

cheers
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