@jodi: ist wohl nicht so kompliziert wie du befürchtest.
Ein Freund hat sein Zeugs (Kodak DCS Pro/n) bei B+H in Manhattan gekauft. www.bhphotovideo.com Das Ladengeschäft ist unscheinbar (gemessen daran, daß das einer der großen Versender in USA ist) aber man bekommt dort gute Preise. Einer der anderen großen Fotoversender ist dort auch in der Gegend (hab vergessen welcher).
Viele Grüße,
volker
D2H für 1104 US$
Moderator: donholg
dann müsste der deutsche Zoll ja Listen für ALLE technischen Produkte haben, die nur denkbar sind. Nicht nur für die Nikon-Gehäuse, sondern auch für Canon-Blitze, Apple-Notebooks, Kingston-Speicher..... etc.night.shift hat geschrieben:Beim deutschen Zoll sind sie auch nicht blöd: Sie haben Listen mit Seriennummern. Daran können sie erkennen, wo die Geräte gekauft worden sind...wenn sie Dich "filzen".
Etwas unglaubwürdig, nicht?
d@niel
meine Reisebilder: http://www.danielkaempf.com/travel
Fotocommunity: http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/1025541
Fotocommunity: http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/1025541
Hallo,
viele Teilaspekte der ganzen Zoll-Frage sind ja schon besprochen worden, zwei oder drei Fakten kann ich auch noch beisteuern:
-Für in den USA erworbene Objektive fallen 6,7% Zoll neben den 16% EinfUSt an
-Objektive sind afaik nicht vom Handelskrieg EU <-> USA betroffen, d.h. es fällt nicht dieser sich jeden Monat erhöhende Strafzoll an.
Und zur Mitnahme der eigenen Ausrüstung ins Ausland:
-Zollrechtlich gesehen reicht eine deutsche Rechnung oder Garantiekarte nicht aus, um bei der Wiedereinreise nach D zu beweisen, das es sich um in D gekaufte Ware handelt, die nur zeitweise ausgeführt wurde. Wer auf Nummer sicher gehen will (bzw. einfach formalkorrekt handeln will), muß sich vor Ausfuhr der Ware noch in Deutschland vom örtlichen Zoll eine Bescheinigung ausstellen lassen, zu der neben den Rechnungen auch eindeutige Identifizierungsmerkmale (z.B. Seriennummern) benötigt werden. Einzig dieses Formular sichert einem bei der Wiedereinreise die Zollfreiheit der dort genannten Güter. Ob die Zöllner das so genau nehmen mit diesem Prozedere sei mal dahingestellt...
Gruß
Markus
viele Teilaspekte der ganzen Zoll-Frage sind ja schon besprochen worden, zwei oder drei Fakten kann ich auch noch beisteuern:
-Für in den USA erworbene Objektive fallen 6,7% Zoll neben den 16% EinfUSt an
-Objektive sind afaik nicht vom Handelskrieg EU <-> USA betroffen, d.h. es fällt nicht dieser sich jeden Monat erhöhende Strafzoll an.
Und zur Mitnahme der eigenen Ausrüstung ins Ausland:
-Zollrechtlich gesehen reicht eine deutsche Rechnung oder Garantiekarte nicht aus, um bei der Wiedereinreise nach D zu beweisen, das es sich um in D gekaufte Ware handelt, die nur zeitweise ausgeführt wurde. Wer auf Nummer sicher gehen will (bzw. einfach formalkorrekt handeln will), muß sich vor Ausfuhr der Ware noch in Deutschland vom örtlichen Zoll eine Bescheinigung ausstellen lassen, zu der neben den Rechnungen auch eindeutige Identifizierungsmerkmale (z.B. Seriennummern) benötigt werden. Einzig dieses Formular sichert einem bei der Wiedereinreise die Zollfreiheit der dort genannten Güter. Ob die Zöllner das so genau nehmen mit diesem Prozedere sei mal dahingestellt...
Gruß
Markus
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www.vaasnetz.de
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