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Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 13:32
von Andreas G
Elwood hat geschrieben:In der Regel schliessen die AGB des Herstellers die Uebertragung der Garantie aus
Da hast du schon Recht, aber es gibt bei den Herstellern auch so etwas wie Kulanz. Wenn ein Hersteller nicht kulant ist spricht sich das schnell herum und dann kann der Schuss ganz schön nach hinten losgehen. Ich würde mir hier bei Nikon nicht so viel Gedanken machen.
Gruß
Andreas
Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 13:43
von Elwood
Es ist also eine D4 mit 16 Monaten Restkulanz

Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 13:44
von stl
Elwood hat geschrieben:Und auch den Passus "Ausschluß jeglicher Gewährleistung",
"keine Rücknahme", etc. sollte man mal hinterfragen. Natuerlich
muss man fuer die zugesicherten Eigenschaften einstehen.
Umso mehr darf man das in dem Fall anzweifeln, in dem das zwar scheinbar von einer Privat-Person, aber mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft wird...
Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 13:52
von Andreas G
Elwood hat geschrieben:Restkulanz

stl hat geschrieben:Umso mehr darf man das in dem Fall anzweifeln, in dem das zwar scheinbar von einer Privat-Person, aber mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft wird...
Ausgewiesen Mehrwertsteuer und Privatperson schließen sich aus!
Gruß
Andreas
Verfasst: Sa 22. Mär 2014, 14:28
von stl
Andreas G hat geschrieben:Ausgewiesen Mehrwertsteuer und Privatperson schließen sich aus!
Genau darauf wollte ich hinweisen, da es Selbstständige geben soll die aus steuerlichen Gründen teures optisches Equipment auf den Betrieb erwerben und auch wieder verkaufen. Diese können zwar so tun, als ob es ein Privatverkauf ist, aber ob es dann wirklich einer ist, sollte man im Schadensfall dann prüfen lassen.
Seit der Einführung der Gewährleistung für Gebrauchtwagen können Selbstständige deshalb eigentlich nicht mehr ohne Risiko an privat verkaufen...
Verfasst: Di 1. Apr 2014, 17:36
von bjoern_krueger
Moin!
Es war ein Privatverkauf gegen bar ohne Rechnung vom Verkäufer.
Als Privatperson kann ich mit einer Rechnung ohnehin nichts anfangen.
Damit ich belegen kann, dass ich das Teil auch ordnungsgemäß gekauft habe, habe ich eine Bestätigung über den Kauf bekommen, darin steht nur, dass ich am soundsovielten zum Preis von xy das Ding gekauft habe.
Das hat auch bei der Versicherung so gereicht (danke Sven!)
Viele Grüße,
Björn