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Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:28
von Feinfinger
Dochdoch ... hab ich in der Hausrat ausser Haus und da ist auch die Kamera drinne

Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:34
von Redwine
"Grobe" Fahrlässigkeit impliziert Vorsatz!
Verfasst: So 24. Jun 2007, 23:44
von zyx_999
Redwine hat geschrieben:"Grobe" Fahrlässigkeit impliziert Vorsatz!
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind zwei paar Stiefel.
Soweit ich mich erinnern kann, war die Definition von grober Fahrlässigkeit irgendwas mit "wissentlich in Kauf nehmen der Tatbestandsverwirklichung" bzw. "nicht beachten der erforderliche Sorgfalt in besonderen Maße". Es kann sehr wahrscheinlich passieren, muss/soll aber nicht unbedingt. Vorsatz legt das Ziel zugrunde, dass etwas unbedingt passieren soll.
Laienhaft ausgedrückt
Gruß - Klaus