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Moderator: donholg
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Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind zwei paar Stiefel.Redwine hat geschrieben:"Grobe" Fahrlässigkeit impliziert Vorsatz!
Soweit ich mich erinnern kann, war die Definition von grober Fahrlässigkeit irgendwas mit "wissentlich in Kauf nehmen der Tatbestandsverwirklichung" bzw. "nicht beachten der erforderliche Sorgfalt in besonderen Maße". Es kann sehr wahrscheinlich passieren, muss/soll aber nicht unbedingt. Vorsatz legt das Ziel zugrunde, dass etwas unbedingt passieren soll.
Laienhaft ausgedrückt

Gruß - Klaus