d50 seltsames verhalten

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Moderator: donholg

chrysostomus
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Beitrag von chrysostomus »

michido hat geschrieben:Puuh, vom Nikon Service würde ich keine detailierten technischen Infos dieser Art erwarten, schon gar nicht am Telefon! ;)
Wie schon gesagt, die Jungs die etwas dazu beitragen könnten, bekommt man als Normalsterblicher normalerweise nicht ans Rohr und wenn doch, dürften diese vermutlich über derartige Themen keine Auskunft geben! Man bekommt als Endverbraucher ja schließlich auch keine entsprechenden Ersatzteile, soviel zur Firmenpolitik! ;)

Dein Problem betreffend, würde ich mal schauen, ob erhebliche Temperaturwechsel eine Änderung im Verhalten verursachen.
Jedoch befürchte ich einen Schaden in der direkten Sensorchip-Peripherie.
Da der Verschluß (wie auch die restliche Mechanik) als Störer ja wohl ausfällt und der Sensor ohne jeglichen Lichteinfall weiße Bilder abliefert, müssten eigentlich Ladungen am Sensor anliegen, welche dort nicht hingehören!
Der erwähnte lila Lichtsaum ist vermutlich ein thermischer Einfluß der dort in der Nähe sich befindenden Bauteile. Normalerweise tauchen diese Verfärbungen eigentlich nur bei Langzeitbelichtungen auf, aber wie gesagt, da ist etwas oberfaul!
Möglicherweise ist die Spannungsversorgung im Bereich der Bildverarbeitung defekt und liefert zu hohe Spannungen, welche bei der Serienaufnahme wieder absacken........................
Ich glaube, ich spekuliere etwas arg viel :bgrin:
Hier laufen einige Kollegen herum, die von dieser Materie erheblich mehr Ahnung haben, vielleicht kommt da noch etwas!
;)
herzlichen Dank für Deine Antwort, hoff' dann mal auf Deine kollegen :)
chrysostomus
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Beitrag von chrysostomus »

KDW hat geschrieben:Hallo chrysostomus,
auf deine Frage:
1. Haben Sie von dieser Fehlfunktion schon einmal gehört?
(Frage gestellt, weil eine Service-Stelle in meiner Nähe bezweifelte, dass es dieses Phänomen gäbe)
hilft dir die Antwort Ja bzw. Nein auch nicht weiter.
Bei Antwort Ja (1x, 2x,...5x gehört) lässt sich nichts ableiten, wonach Gewährleistung/Garantie in Anspruch genommen werden kann. Bei Nein ist dein Gesprächspartner auf dem gleichen Wissensstand wie du.

Die Frage:
2. Gibt es ein für mich zugängliches Dokument, das die elektronische Ablaufsteuerung der D50 beim Beschreiben des Sensors dokumentiert?
(Frage gestellt, weil ich bei der o.a. Service-Stelle die Auskunft bekam, es gäbe keine Backup-Batterie [die ja bei Nichtfunktion evtl. Ursache der Fehlfunktion sein könnte] in der Kamera, eben diese Backup-Batterie aber in einem mir vorliegenden Reparatur-Manual eingezeichnet ist, jedoch wegen der Blockschaltbild-Dokumentation nicht zu erkennen ist, was sie denn 'upbacked'.


wird immer ein Nein als Antwort haben.
Da der Endverbraucher in der Regel nicht über das notwendige Fachwissen (Ausbildung), Werkzeug und nicht die nötigen speziellen Prüf- und Messeinrichtungen besitzt
werden keine Reparatur-Manuals, konstruktive Unterlagen, Ersatzteile etc. zur Verfügung gestellt bzw. verkauft.
Dies hat nichts mit Firmenpolitik zu tun, sondern ist schlicht und einfach verboten (in Deutschland durch VDE-Vorschriften, Handwerkskammer-Befähigungen, Sach- und Fachkunde-Nachweisen, etc.).
In deinem Fall schließe ich mich der Vermutung von michido an
michido hat geschrieben:.... und der Sensor ohne jeglichen Lichteinfall weiße Bilder abliefert, müssten eigentlich Ladungen am Sensor anliegen, welche dort nicht hingehören!
Für eine eindeutige Klärung bleibt nur das Einsenden der defekten Kamera.
Hier gilt es zu bedenken:
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und pauschal mit € 25,00 - zzgl. MwSt. zu vergüten.
Diese Pauschale entfällt bei Erteilung des Reparaturauftrags.
Das heißt: die Information die Platine Y plus Einbau kostet € xx,xx muß dir € 25,00 - zzgl. MwSt. wert sein.
Wert deiner Kamera in funktionsfähigem Zustand ca. € 85,00

In dem von dir erwähntem Kabel-Diagramm (Seite 95 E1) ist die Backup-Batterie die interne Batterie, die für die Uhr benötigt wird (nur durch den Service zu tauschen; Kabel müssen aus-/eingelötet werden).

KDW
z1:... hilft mir erheblich weiter, weil ich dann zumindest weiß, dass diese Werkstatt nicht von vornherein den Fehler als unmöglich klassifiziert ...

z2... als Dipl.Phys. hab' ich dazu natürlich eine eigene Vorstellung...


Danke für die Antwort
stl
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Beitrag von stl »

KDW hat geschrieben:...Dies hat nichts mit Firmenpolitik zu tun, sondern ist schlicht und einfach verboten (in Deutschland durch VDE-Vorschriften, Handwerkskammer-Befähigungen, Sach- und Fachkunde-Nachweisen, etc.)....
Hast du für diese Aussage auch irgendwelche belastbaren Quellenangaben :arrgw:
KDW
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Beitrag von KDW »

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) - Risikobeurteilung
Gefährdungsbeurteilung eines Ersatzteiles: Endverbraucher – Kondensator des eingebauten Blitzgeräts
Beim Endverbraucher sind besonders schutzbedürftige Personengruppen (zB. Schwangere, Leistunggewandelte, Besucher, etc.) mitzuberücksichtigen!
Das Risiko lässt sich hinreichend mindern durch:
a. keinen Blitz verbauen
b. kein Ersatzteil an Endkunden verkaufen
Die Möglichkeit eine geeignete Vorrichtung zum Entladen des Kondensators mitzuliefern bietet nicht die ausreichende Sicherheit für den Endverbraucher. Die Wirksamkeit von Warnschildern und Warnhinweisen, am Gerät und in der Gebrauchsanweisung, reichen nicht um das Schutzziel zu erreichen.

KDW
stl
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Beitrag von stl »

Schön, dass du hier ohne konkret zu werden auf mehrere 100 Seiten Starke Verordnungen verweist :((

Weiterhin war die Frage des TOs auf die du geantwortet hast nach technischer Dokumentation und nicht nach Ersatzteilen.
Das mit den Ersatzteilen klingt für mich nach Schildbürgerstreich, da ja viele elektronische Bauteile über den Distri des Bauteilherstellers oder den Einzelhandel zu beziehen sind, und ich dafür nicht auf den Hersteller des Gerätes angewiesen bin. Für die Gerätespezifischen Teile gibts ja auch noch Ausschlachtungen bei ebay. Die sollte man dann ja auch ganz schnell verbieten :bgrin:

Insgesamt läuft deine Argumentation ja scheinbar auf eine Abart von "Security by Obscurity" hinaus. Das hat in Bezug auf Schutz der persönlichen Daten nie funktioniert und wird auch nur sehr beschränkt im Bereich der Produktsicherheit funktionieren, zumal du die technischen Dokumente (mal mehr, mal weniger legal) im Internet runterladen kannst.

Im Endeffekt ist dein Verweis aufs ProdSG und Verwandte aber gar nicht so verkehrt, denn desto weniger der Hersteller veröffentlicht, desto geringer ist das Risiko für ihn, das jemand Fehler aufdeckt und dokumentiert die in Realität noch gar nicht aufgetreten sind für die der Hersteller nach den Gesetzen aber haftbar zu machen ist. Und wenn da erstmal einer einen Automatismus wie für die Promotionsplagiate aufsetzt ...
KDW
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Beitrag von KDW »

stl hat geschrieben: Schön, dass du hier ohne konkret zu werden auf mehrere 100 Seiten Starke Verordnungen verweist
Du wolltest es doch belastbar. Da braucht´s ein breites, tiefes Fundament – ein Balsahölzchen als Unterlage reicht da nicht.
Konkret habe ich die Risikobeurteilung im ersten Satz genannt.
stl hat geschrieben: Weiterhin war die Frage des TOs auf die du geantwortet hast nach technischer Dokumentation und nicht nach Ersatzteilen.
Kein Ersatzteil = keine konstruktive Unterlage
Dem TO habe ich geantwortet:
KDW hat geschrieben: Da der Endverbraucher in der Regel nicht über das notwendige Fachwissen (Ausbildung), Werkzeug und nicht die nötigen speziellen Prüf- und Messeinrichtungen besitzt werden keine Reparatur-Manuals, konstruktive Unterlagen, Ersatzteile etc. zur Verfügung gestellt bzw. verkauft.
stl hat geschrieben: Das mit den Ersatzteilen klingt für mich nach Schildbürgerstreich, da ja viele elektronische Bauteile über den Distri des Bauteilherstellers oder den Einzelhandel zu beziehen sind, und ich dafür nicht auf den Hersteller des Gerätes angewiesen bin.
Normteile sind keine Ersatzteile.
stl hat geschrieben: Für die Gerätespezifischen Teile gibts ja auch noch Ausschlachtungen bei ebay. Die sollte man dann ja auch ganz schnell verbieten
Ist doch schon geregelt (zum Teil seit über 140 Jahren) durch z.B. BGB, StGB, etc. und - man kann es kaum glauben durch Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) etc. und zwar für Verkäufe Privat zu Privat und Gewerbetreibender zu Privat.
stl hat geschrieben: ….. zumal du die technischen Dokumente (mal mehr, mal weniger legal) im Internet runterladen kannst.
Achtung, praktisch jedes Manual, das nicht frei herunterladbar ist, und viele von den sogenanten „Frei“ herunterladbaren, ist mit einem Copyright behaftet, d.h. das Recht zum Kopieren, Scannen, etc. liegt beim Hersteller.
Die Regelungen hierzu finden sich im UrhG, BGB, StGB, etc.
stl hat geschrieben: Im Endeffekt ist dein Verweis aufs ProdSG und Verwandte aber gar nicht so verkehrt, denn desto weniger der Hersteller veröffentlicht, desto geringer ist das Risiko für ihn, das jemand Fehler aufdeckt und dokumentiert die in Realität noch gar nicht aufgetreten sind für die der Hersteller nach den Gesetzen aber haftbar zu machen ist. Und wenn da erstmal einer einen Automatismus wie für die Promotionsplagiate aufsetzt ...
Für Fehler, die auftreten könnten und eine Haftungsfrage des Herstellers nachsich ziehen ist u.a. das Instrument der Risikobeurteilung vorgesehen und zwingend vom Hersteller durchzuführen. Für das verbleibende Restrisiko ist die Möglichkeit der Rückrufaktion vorgesehen. (Es gehört zu den Herstellerpflichten, in Bezug auf Verbraucherprodukte, Vorkehrungen für den Fall einer notwendigen Rückrufaktion, die Durchführung von Stichproben und die Unterrichtung der zuständigen Behörden bei erkannten Sicherheitsrisiken durchzuführen.)

KDW
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