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Verfasst: Sa 8. Mai 2004, 14:31
von Gast
Notfalls halt selber bei Ebay wieder verkaufen, mit dem Hinweis, dass sie neu ist und falsch gekauft wurde und du die original Rechnung beilegst.

8)
lg
Calimero

Verfasst: Sa 8. Mai 2004, 15:08
von multicoated
Jo, wiederverkauf sollte kein Problem sein, gibt halt vermutlich etwas Verlust.

Ansonsten solltest Du mal sehen, wer Dir die Rechnung ausgestellt hat. Wenn das eine Firma ist, kannst Du da auch zurückgeben. Wenn Du die Ware jedoch selbst abgholt hast, könnte das wieder anders aussehen...
Eine Privatperson kann Dir als solche nichts verkaufen und Dir dann eine Quittung im Namen einer Firma ausstellen. Dann ist entweder die Rechnung "falsch" oder irgend etwas anderes ist nicht ganz "koscher"...

Der Punkt ist aber doch, daß die Dir sicher kein Problem machen sollten, wenn Du die Karte gegen die entsprechende CF-Version umtauschen möchtest.

Verfasst: Sa 8. Mai 2004, 15:19
von Rix
Wie gesagt, die Abholung is de facto nicht das Ausschlaggebende für §3, sondern das Zustandekommen des Geschäfts... Und das lief unbestreitbar über Internet :!:

Verfasst: Sa 8. Mai 2004, 18:37
von JackMcBeer
Ob Privatperson oder nicht, das einzige was zählt, ist ob jemand gewerbsmäßig vorgeht oder nicht.

Soll heißen, wenn jemand wiederholt Zeug verkauft zur Gewinnabsicht, und das tut er definitiv, wenn er öfters zum Zweck des Wiederverkaufs irgendwo einkauft und dieses regelmäßg anbietet, dann handelt dieser gewerbsmäßig und für denen gelten genau diese Gesetze (Fernabfrage, Gewerbe/Umsatzsteuer etc). Auch ohne dass er einen Gewerbeschein hat. Den hat er dann nämlich ungesetzlich nicht und betreibt eigentlich Steuerhinterziehung.

Und solche Klauseln wie "privatverkauf-bla-bla-bla..." sind eh völliger Unfug. Auch Privatverkauf unterliegt gewissen Regeln (Wenn etwas kaputt ist, nicht der Beschreibung entspricht, etc. kann ich es sehr wohl zurückgeben!).

Wenn er Dich nicht ausdrücklich auf das Fernabfragegesetz hingewiesen hat, kannst Du sogar mehrere Monate später noch zurückgeben, ansonsten 14 Tage. Natürlich nur, falls er tatsächlich gewerbsmäßg handelt (s.o.).

Trotzdem erstmal im Guten versuchen, umzutauschen oder Geld zurück.
Wenn nicht, dann läuft es meist in einen Rechtsstreit hinaus. Dumm, das man per Vorkasse gekauft hat.

Bin kein Anwalt, habe aber einiges gelesen.
Jack.

Verfasst: Sa 8. Mai 2004, 20:50
von Gast
JackMcBeer hat geschrieben:Ob Privatperson oder nicht, das einzige was zählt, ist ob jemand gewerbsmäßig vorgeht oder nicht.

Soll heißen, wenn jemand wiederholt Zeug verkauft zur Gewinnabsicht, und das tut er definitiv, wenn er öfters zum Zweck des Wiederverkaufs irgendwo einkauft und dieses regelmäßg anbietet, dann handelt dieser gewerbsmäßig und für denen gelten genau diese Gesetze (Fernabfrage, Gewerbe/Umsatzsteuer etc). ...
Das heißt Fernabsatzgesetz,
siehe auch hier http://www.fernabsatzgesetz.de/

Edit by Arjay: Habe irrelevante Passagen aus dem Zitat gekürzt.