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Verfasst: Fr 19. Sep 2008, 09:53
von Andreas H
Stefan, such doch mal in den alten Threads. Nikon bestätigt die zwei Jahre auf Anfrage.
Mir ist das wirklich offiziell genug, ich brauche es nicht notariell beglaubigt auf handgeschöpftem Bütten.
Grüße
Andreas
Verfasst: Fr 19. Sep 2008, 10:05
von StefanM
Nikon hat es
einem bestätigt.
Du bist doch sonst auch genau und willst Dich nur an Fakten halten

Gültig ist, was beim Kauf vereinbart wird und das ist 1 Jahr Garantie. Darauf kann ich bauen. Auf mehr nicht.
Niemand bestätigt Dir zwei Jahre Garantie. Bloß weil das irgendwem irgendwann irgendwo mal "gesagt" wurde...das heißt doch nix. Wenn Nikon nächste Woche beschließt, daß mir oder sonstwem nicht mehr zu bestätigen, dann habe ich auch keinen Anspruch drauf und das Geschwätz von vor 1 Jahr ist vollkommen irrelevant.
Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 09:35
von Jay
Kein Grund zur Aufregung
Diese ominösen zwei Jahre haben mit dem deutschen Gewährleistungsrecht zu tun. Das sieht vor, dass auf Produkte ein halbes Jahr Garantie gewährt wird und danach eineinhalb Jahre Gewährleistung. Dadurch dass Nikon bereits ein Jahr Garantie gewährt, verbleibt nach deutschem Recht noch ein weiteres Jahr Gewährleistung. Das ist in anderen Ländern nicht so. Die Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht insbesondere in der Beweislast darüber, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat. Während der Garantiezeit wird das angenomen. In der Gewährleistungszeit müsste dies der Käufer vor Gericht beweisen. Genau hierauf scheint Nikon allerdings kulanterweise zu verzichten. Darauf hat man zwar kein Recht. Im Ergebnis fühlt es sich aber zumindest an wie ein zweites Jahr Garantie.
Da dies die gängige Praxis zu sein scheint, glaube ich nicht, dass sich Nikon nächste Woche anders entscheidet. Würde sich Nikon im Einzelfall quer stellen, dann hätte man es als Käufer aber aufgrund der Beweislastumkehr deutlich schwerer. Ein Sachverständigengutachten ist halt teuer, im Ergebnis unkalkulierbar und insofern ein hohes Wagnis.
Also habt ihr gewisserweise beide Recht.

Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 10:06
von alexi
In der Schweiz haben wir sowieso nur 1 Jahr Garantie. Also, noch ist niemandem zu schaden gekommen.
