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Verfasst: So 2. Mär 2008, 09:53
von OskarE
zyx_999 hat geschrieben: Dazu kommt aber noch, dass der Verkäufer u.U. als privat auftritt, obwohl er wohl Gewerblicher ist. Vertrauens erweckend ist das jedenfalls nicht.
interessante frage, bist du dir da sicher?
wann ist man bei ebay "gewerblicher verkäufer"?
zählt da ein ebay-AGB, das HGB oder was ganz anderes?

dass die plakette so aussieht is doch normal, die ist nur aus weichem messing. aber selbst bei mir nicht ganz so viele kratzer wie bei diesem angebot. von der tasche allein kommt das aber sicher nicht.

ich bleibe dabei, für n 1000er würd ichs nehmen.(wenn der markt ansonsten schlecht dafür is.)

Verfasst: So 2. Mär 2008, 09:58
von Tuatara
OskarE hat geschrieben:
zyx_999 hat geschrieben: Dazu kommt aber noch, dass der Verkäufer u.U. als privat auftritt, obwohl er wohl Gewerblicher ist. Vertrauens erweckend ist das jedenfalls nicht.
interessante frage, bist du dir da sicher?
wann ist man bei ebay "gewerblicher verkäufer"?
zählt da ein ebay-AGB, das HGB oder was ganz anderes?
Das ist ein sehr komplexes Thema. Man kann auch etwas gewerblich kaufen und später privat verkaufen. (Das geht unter gewissen Umständen vollkommen legal). Der Regelfall ist das aber natürlich nicht.

Verfasst: So 2. Mär 2008, 10:06
von OskarE
ok. und als üblicher journalist, ist dann ein verkauf von fotokram gewerblich?
ich denke nicht.

Verfasst: So 2. Mär 2008, 10:16
von Tuatara
OskarE hat geschrieben:ok. und als üblicher journalist, ist dann ein verkauf von fotokram gewerblich?
ich denke nicht.
Das kommt darauf an :)

Verfasst: So 2. Mär 2008, 10:20
von OskarE
worauf?
Ein Freiberufler übt der Rechtssprechung, also auch dem HGB nach, kein Gewerbe aus. Wie kann dann ein unregelmäßiger Verkauf in normalem Rahmen von seinen Gebrauchsgütern (also kein Handel damit) ein Gewerbe darstellen?


Der Fotograf, der nebenher einen Nikon-Shop hat, ist - auf die Shop-Tätigkeit bezogen - natürlich ein Gewerbetreibender.

Verfasst: So 2. Mär 2008, 10:31
von Tuatara
OskarE hat geschrieben:worauf?
Ein Freiberufler übt der Rechtssprechung, also auch dem HGB nach, kein Gewerbe aus. Wie kann dann ein unregelmäßiger Verkauf in normalem Rahmen von seinen Gebrauchsgütern (also kein Handel damit) ein Gewerbe darstellen?
Freiberufler = selbständig?!
Werden dann keine Rechnungen an Auftraggeber gestellt? Ist dazu kein Gewerbe erforderlich? (Den ganz kleinen finanziellen Rahmen mal aussen vor gelassen)

Verfasst: So 2. Mär 2008, 10:53
von Andreas G
OskarE hat geschrieben:ok. und als üblicher journalist, ist dann ein verkauf von fotokram gewerblich?
ich denke nicht.
Wenn du es steuerlich abgesetzt hast, sprich es zur Betriebsausrüstung gehört, dann ja. Du musst die Einnahmen dann verbuchen und auch Gewährleistung geben.

Gruß
Andreas

Verfasst: So 2. Mär 2008, 10:56
von donholg
...und bei dem Schrotthaufen ist es verständlich, dass der Verkäufer letzteres vermeiden möchte ;)

Verfasst: So 2. Mär 2008, 10:59
von Tuatara
donholg hat geschrieben:...und bei dem Schrotthaufen ist es verständlich, dass der Verkäufer letzteres vermeiden möchte ;)
:bgrin:

Verfasst: So 2. Mär 2008, 11:20
von Andreas H
Das Objektiv hat also zwei Probleme: die Blendensteuerung funktioniert nciht mehr richtig und eine Plastikkappe hinten am Objektiv fehlt. Vielleicht ist das ja völlig unbegründet, aber beides zusammen weckt in mir den Verdacht daß schon mal jemand versucht hat an der Blende herumzubasteln.

Grüße
Andreas