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Verfasst: Mo 30. Apr 2007, 20:34
von Timo
Das 14TageRR sollte man nicht ausnutzen, wenn das jeder exessiv nutzt, gibt es bald nur noch gebrauchte Vorführware.
Ich bin ehrlich gesagt auch keiner, der etwas so bestellt und zurückgibt. Ich will nämlich auch was neues haben. Wenn ich was probieren will, was ich mir nicht ansehen kann im Handel, kauf ich es entweder gebraucht bei Ebay oder neu und es wird anschliessend bei Ebay vertickert, wenn es nicht passen sollte. Das ist IMHO die beste Methode, dann weiss auch jeder, wo er dran ist.
Verfasst: Mo 30. Apr 2007, 22:00
von Namibia
Ich habe vor dem Kauf des 70-200 2.8 VR auch das Objektiv bei GM-Foto in Frankfurt ausgeliehen, getestet und auch das Ausleihen bezahlt. Der Preis für das Ausleihen ist sehr günstig und wird auch bei einem Kauf des Objektivs angerechnet. Ich denke fairer gehts nicht. Ich neige auch nicht dazu das Onlinerecht für irgendwelche Tests auszunutzen.
Ob das Fisheye dort als Leihobjektiv zur Verfügung steht, weiß ich allerdings nicht. Zumindest sind alle gängigen Linsen dort nach Absprache verfügbar.
Gruß Michael
Verfasst: Di 1. Mai 2007, 10:18
von Herbert
Namibia hat geschrieben:Ich habe vor dem Kauf des 70-200 2.8 VR auch das Objektiv bei GM-Foto in Frankfurt ausgeliehen, getestet und auch das Ausleihen bezahlt. Der Preis für das Ausleihen ist sehr günstig und wird auch bei einem Kauf des Objektivs angerechnet. Ich denke fairer gehts nicht. Ich neige auch nicht dazu das Onlinerecht für irgendwelche Tests auszunutzen.
Ob das Fisheye dort als Leihobjektiv zur Verfügung steht, weiß ich allerdings nicht. Zumindest sind alle gängigen Linsen dort nach Absprache verfügbar.
Gruß Michael
Was hast Du denn bezahlt? Das klingt immerhin fair. Nur ist Frankfurt von uns aus weit weit weg, zumindest, um nur mal ein Fisheye zu testen.
Verfasst: Di 1. Mai 2007, 12:28
von weinlamm
Herbert hat geschrieben:Was hast Du denn bezahlt? Das klingt immerhin fair. Nur ist Frankfurt von uns aus weit weit weg, zumindest, um nur mal ein Fisheye zu testen.
Aber in Frankfurt gäbs gute Motive für nen Fisheye!

Kannst das ja mal in Angriff nehmen und gleich nen Usertreffen draus machen...
Aber auch einige Händler vor Ort machen das mit dem Ausleihen und Anrechnen der Gebühr beim Kauf. Mein Händler in Kassel z.B. macht das auch.
Kannst ja mal auf der Nikon-HP nen paar Händler in deiner Nähe raus suchen und anschreiben. Solltest du doch nach Frankfurt fahren wollen, melde ich mich hiermit zum Usertreffen an.

Verfasst: Di 1. Mai 2007, 12:45
von Dangsee
@ wegus..
wenn alle Versandhändler Listen über solche Testkäufer führen würden.. dürfte wohl kaum noch ein Kunde ohne Weiteres Ware beziehen dürfen. Nicht umsonst meckern die Versandhändler über eine hohe Rücksendungsquote ( bis zu 50%) und schrien nach Gesetzesänderungen, die ja auch auf den Weg gebracht sind.
@ Timo
Zur gebrauchten Vorführware.. Wenn die Ware nur noch als solche zu verkaufen ist, Rückgaberecht hin oder her, kann man die Wertminderung dem Rücksender in Rechnung stellen- da würde ich ein wenig aufpassen, denn die Versender neigen immer stärker dazu, sich gegen solche Praktiken zu wehren..
Wenn man sich nicht sicher ist, warum dem Händler nicht reinen Wein einschenken und es genau so erklären, dass man eben stark interessiert ist und Kaufabsicht hat, dann kann der Händler selbst entscheiden, ob er darauf eingeht.. und ob er Leihgebühren nimmt, wenn du es nicht kaufst.. Ich würde es einfach mal probieren.. Ich bin mit solcher Offenheit in anderen Bereichen immer gut gefahren..
lg
Marc
(der mal zu den gebeutelten Versandhändlern gehörte)

Verfasst: Di 1. Mai 2007, 13:00
von Andreas H
Dangsee hat geschrieben:Zur gebrauchten Vorführware.. Wenn die Ware nur noch als solche zu verkaufen ist, Rückgaberecht hin oder her, kann man die Wertminderung dem Rücksender in Rechnung stellen- da würde ich ein wenig aufpassen, denn die Versender neigen immer stärker dazu, sich gegen solche Praktiken zu wehren.
Da gibt es wohl auch ein verbreitetes Mißverständnis. Das Fernabsatzgesetz soll dem Kunden die Möglichkeit geben, eine Ware so in Augenschein zu nehmen wie er es im Laden könnte. Ein Gebrauch der Ware ist dabei nicht vorgesehen. In den meisten AGBs ist das auch recht deutlich erklärt.
Wer also ein Objektiv kauft und es 14 Tage lang durch Tierparks schleppt, der kann dieses Rückgaberecht nicht in Anspruch nehmen wenn ihm anschließend auffällt daß ihm die Bildergebnisse doch nicht gefallen.
Grüße
Andreas
Verfasst: Di 1. Mai 2007, 14:59
von Dangsee
@ andreas
Man kann die Ware durchaus zurücksenden, nur kann der Händler den Wertverlust geltend machen. Da macht es manchmal eher Sinn, das Teil zu kaufen und direkt wieder zu verkaufen.. aber ich glaub, so langsam wird das ganze off-topic, glaub ich

Verfasst: Di 1. Mai 2007, 17:35
von Namibia
Herbert hat geschrieben:Namibia hat geschrieben:Ich habe vor dem Kauf des 70-200 2.8 VR auch das Objektiv bei GM-Foto in Frankfurt ausgeliehen, getestet und auch das Ausleihen bezahlt. Der Preis für das Ausleihen ist sehr günstig und wird auch bei einem Kauf des Objektivs angerechnet. Ich denke fairer gehts nicht. Ich neige auch nicht dazu das Onlinerecht für irgendwelche Tests auszunutzen.
Ob das Fisheye dort als Leihobjektiv zur Verfügung steht, weiß ich allerdings nicht. Zumindest sind alle gängigen Linsen dort nach Absprache verfügbar.
Gruß Michael
Was hast Du denn bezahlt? Das klingt immerhin fair. Nur ist Frankfurt von uns aus weit weit weg, zumindest, um nur mal ein Fisheye zu testen.
Um deine Frage zu beantworten: Es waren 25 Euro + MwSt. Ich denke ein fairer Preis für einen Tag Ausleihe eines 70-200'er
Gruß Michael
Verfasst: Fr 4. Mai 2007, 12:47
von vdaiker
Foto Sauter hier in Muenchen verleiht das Teil fuer stolze 32 Euro pro Tag, und vermutlich auch nicht per Post weil sie wollen eine Kreditkarte und einen Personalausweis sehen. Aber anrufen schadet ja nicht.
Immerhin werden 50% des Mietpreises erlassen wenn man das Teil nachher kauft.
Volker