Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 09:53
Lasst uns Haare spalten .... ist doch fein, wenn Nikon so kulant ist.
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Wir sollten aber dabei nicht vergessen daß es Kulanz ist solange nicht irgendwo von Nikon eine verlängerte Garantie zugesichert wird.volkerm hat geschrieben:.... ist doch fein, wenn Nikon so kulant ist.
Richtig. Womit wir wieder beim 1. Beitrag oben wären.Andreas H hat geschrieben:Deshalb sträubt sich bei mir immer das (Rest-)Fell, wenn ich so lese daß Nikon 2 Jahre Garantie gibt.
Ich dachte erst nach einem Jahr, da der Handler im ersten Jahr garantieren muß das das gerät einwandfrei Funktioniert (Ausgenommen Fremdverschulden)wegus hat geschrieben:Für eine Gewährleistung muß der Fehler nicht im ersten halben Jahr auftreten! es ist nur so, daß sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt. In den ersten sech Monaten muß der Hersteller beweisen, daß das Gerät einwandfrei war um eine Gewährleistung abzulehnen. Danach ist es am Kunden zu beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorlag.
Nein, da irrst Du. Die gesetzliche Frist sind 6 Monate. In der Zeit vom 7. - 24. Monat kann (muss) der Kunde beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag.Hotpixel hat geschrieben:Ich dachte erst nach einem Jahr, da der Handler im ersten Jahr garantieren muß das das gerät einwandfrei Funktioniert (Ausgenommen Fremdverschulden)
Yep, war die erste in Kassel verkaufte, also vom März 2004Andreas H hat geschrieben: Zumindest das hört sich schon mal nach einem Gerät aus einer der ersten Serien an.