Seite 2 von 2

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 09:53
von volkerm
Lasst uns Haare spalten .... ist doch fein, wenn Nikon so kulant ist.

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 12:45
von Andreas H
volkerm hat geschrieben:.... ist doch fein, wenn Nikon so kulant ist.
Wir sollten aber dabei nicht vergessen daß es Kulanz ist solange nicht irgendwo von Nikon eine verlängerte Garantie zugesichert wird.

Das bedeutet also noch lange nicht daß wir einen Anspruch auf diese Leistung haben. Ich kann mir auch gut vorstellen daß Nikon bei absoluten Frustthemen ("mein Objektiv fokussiert an meiner Kamera falsch, an einer anderen geht es aber") mal nicht so großzügig ist.

Deshalb sträubt sich bei mir immer das (Rest-)Fell, wenn ich so lese daß Nikon 2 Jahre Garantie gibt.

Grüße
Andreas

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 12:49
von volkerm
Andreas H hat geschrieben:Deshalb sträubt sich bei mir immer das (Rest-)Fell, wenn ich so lese daß Nikon 2 Jahre Garantie gibt.
Richtig. Womit wir wieder beim 1. Beitrag oben wären.

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 12:50
von Hotpixel
wegus hat geschrieben:Für eine Gewährleistung muß der Fehler nicht im ersten halben Jahr auftreten! es ist nur so, daß sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt. In den ersten sech Monaten muß der Hersteller beweisen, daß das Gerät einwandfrei war um eine Gewährleistung abzulehnen. Danach ist es am Kunden zu beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorlag.
Ich dachte erst nach einem Jahr, da der Handler im ersten Jahr garantieren muß das das gerät einwandfrei Funktioniert (Ausgenommen Fremdverschulden)

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 12:52
von volkerm
Hotpixel hat geschrieben:Ich dachte erst nach einem Jahr, da der Handler im ersten Jahr garantieren muß das das gerät einwandfrei Funktioniert (Ausgenommen Fremdverschulden)
Nein, da irrst Du. Die gesetzliche Frist sind 6 Monate. In der Zeit vom 7. - 24. Monat kann (muss) der Kunde beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Erleichternd für den Kunden ist aber die einjährige Garantie von Nikon, so daß in der Praxis im ersten Jahr wenig Probleme zu erwarten sind.

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 12:58
von Rix
Bisher dürfte aber auch die Geschichte mit der Beweislastunkehr kaum praktiziert werden.
Kann mir das nur bei windigen Onlinern vorstellen. Der Händler um die Ecke wird da seiner Kundschaft schnell "Auf Wiedersehen" sagen dürfen, wenn er damit ankommt... Geht uns nicht anders :roll:

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 13:00
von Ganter3
Andreas H hat geschrieben: Zumindest das hört sich schon mal nach einem Gerät aus einer der ersten Serien an.
Yep, war die erste in Kassel verkaufte, also vom März 2004 ;-)

Verfasst: Mo 5. Dez 2005, 13:01
von Hotpixel
Also sofern nicht zu erkennen ist, das der Kunde den Schaden verursacht hat, muß der Kunde bei uns nicht beweisen, das der Defekt seit Kauf vorhanden war.
Ich würde sagen, das das kaum ein Kunde könnte. Ausserdem können Fehler ja auch erst nach dem Kauf auftreten.