Wie lange haben die Nikon Bodys eigentlich Garantie???
Moderator: donholg
Wir sollten aber dabei nicht vergessen daß es Kulanz ist solange nicht irgendwo von Nikon eine verlängerte Garantie zugesichert wird.volkerm hat geschrieben:.... ist doch fein, wenn Nikon so kulant ist.
Das bedeutet also noch lange nicht daß wir einen Anspruch auf diese Leistung haben. Ich kann mir auch gut vorstellen daß Nikon bei absoluten Frustthemen ("mein Objektiv fokussiert an meiner Kamera falsch, an einer anderen geht es aber") mal nicht so großzügig ist.
Deshalb sträubt sich bei mir immer das (Rest-)Fell, wenn ich so lese daß Nikon 2 Jahre Garantie gibt.
Grüße
Andreas
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Richtig. Womit wir wieder beim 1. Beitrag oben wären.Andreas H hat geschrieben:Deshalb sträubt sich bei mir immer das (Rest-)Fell, wenn ich so lese daß Nikon 2 Jahre Garantie gibt.
Zuletzt geändert von volkerm am Mo 5. Dez 2005, 12:50, insgesamt 1-mal geändert.
.. und weg.
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Ich dachte erst nach einem Jahr, da der Handler im ersten Jahr garantieren muß das das gerät einwandfrei Funktioniert (Ausgenommen Fremdverschulden)wegus hat geschrieben:Für eine Gewährleistung muß der Fehler nicht im ersten halben Jahr auftreten! es ist nur so, daß sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt. In den ersten sech Monaten muß der Hersteller beweisen, daß das Gerät einwandfrei war um eine Gewährleistung abzulehnen. Danach ist es am Kunden zu beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorlag.
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Nein, da irrst Du. Die gesetzliche Frist sind 6 Monate. In der Zeit vom 7. - 24. Monat kann (muss) der Kunde beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag.Hotpixel hat geschrieben:Ich dachte erst nach einem Jahr, da der Handler im ersten Jahr garantieren muß das das gerät einwandfrei Funktioniert (Ausgenommen Fremdverschulden)
Erleichternd für den Kunden ist aber die einjährige Garantie von Nikon, so daß in der Praxis im ersten Jahr wenig Probleme zu erwarten sind.
Zuletzt geändert von volkerm am Mo 5. Dez 2005, 12:54, insgesamt 2-mal geändert.
.. und weg.
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Bisher dürfte aber auch die Geschichte mit der Beweislastunkehr kaum praktiziert werden.
Kann mir das nur bei windigen Onlinern vorstellen. Der Händler um die Ecke wird da seiner Kundschaft schnell "Auf Wiedersehen" sagen dürfen, wenn er damit ankommt... Geht uns nicht anders
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Gruß,
Stefan
"Jetzt lassen wir die Realität mal außen vor und schauen uns an, wie das wirklich geht..."
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