D2H für 1104 US$

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Moderator: donholg

Hippocampus
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Beitrag von Hippocampus »

also ich find das Ganze mit Zoll und so recht kompliziert, hab mich grad ma nen Bisschen informiert.

Also hier kann man die Zollsätze abfragen:

http://europa.eu.int/comm/taxation_cust ... ap?Lang=DE

und hier stehts auch noch nen bisschen:

http://www.zoll.de/faq/index.html#Schmuggel

(Unteres Achtel)


Und dann kommt ja noch die MwSt drauf

Ob sichs am Ende lohnt hab ich noch net ausgerechnet
D200
Gast

Beitrag von Gast »

Auf Digitalkameras muss kein Zoll entrichtet werden, es fällt nur die Mehrwertsteuer an.
Arjay
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Beitrag von Arjay »

Das kann ich mir kaum vorstellen. Kann das bitte mal jemand prüfen?
Gruß Timo.

Kamera, Objektive & Blitze plus zwei Augen mit ein wenig Hirn dahinter ...

Meine Flickr-Galerie mit neuen Streetphotography-Bildern
Hippocampus
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Beitrag von Hippocampus »

kann ich mir auch net so vorstellen, hab nur entdeckt dass für Laptops keine Zölle entrichtet werden müssen. weiß aber net welche Logik das folgt.
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beta
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Beitrag von beta »

Hippocampus hat geschrieben:kann ich mir auch net so vorstellen, hab nur entdeckt dass für Laptops keine Zölle entrichtet werden müssen. weiß aber net welche Logik das folgt.

kenne nen paar die sich powerbooks aus den USA geholt haben. Die mussten alle Zoll blechen.


me.
Hippocampus
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Beitrag von Hippocampus »

aso, ich erhebe jetzt auch keinen anspruch auf Richtigkeit, is ja nen bisschen vertrackt das ganze
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-max-
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Beitrag von -max- »

Vielleicht einfach mal beim deutschen Zoll anrufen und nachfragen. :wink:
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Beitrag von bjoern_krueger »

Moin Kinners!

Beim Zoll hab' ich schon per mail nachgefragt.
Hier die Antwort (offensichtlich ham die viel Zeit beim Zoll)

Sehr geehrter Herr Krüger,

bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte.
Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die
Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.
Die Bezeichnung Digitalkamera ist zu allgemein.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zollsatzes
anhand der unten gemachten Angaben selbstständig nachvollziehen/durchführen. Einige Beispiele aus dem Bereich:
a.) Standbild-Videokameras; digitale Einzelbild-Videokameras
aa)digitale; Code/Warennummer: 8525 4011 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a.
für USA): frei
ab)andere; Code/Warennummer: 8525 4019 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für
USA): 4,9 % + 15 % Zusatzzoll USA
Anmerkung: Bei einigen Waren ist ab 01.03.2004 ein Zusatzzoll USA in Höhe von 5
% zu erheben. Der Zusatzzoll USA erhöht sich in jedem Kalendermonat um einen
Prozentpunkt (d.h. er beträgt ab 01.01.2005 + 15%) bis zunächst + 17 % ab
01.03.2005.
Rechtsgrundlage für die Erhebung des Zusatzzolls ist die Verordnung (EWG) Nr.
2193/2003 des Rates vom 08. Dezember 2003.
Die Gründe für die Erhebung der Zusatzzölle sowie der betroffene Warenkreis
sind der vorgenanten Verordnung zu entnehmen.
Diese kann unter folgender Internetanschrift abgerufen werden: http://www.europa.eu.int/servlet/portail/RenderServlet?
search=DocNumber&lg=de&nb_docs=25&domain=Legislation&coll=&in_force=NO&an_doc=20
03&nu_doc=2193&type_doc=Regulation
b) andere Videokameraaufnahmegeräte
ba)nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und
Bildes; Code/Warennummer: 8525 4091 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für
USA): 4,9 %
bb)andere Code/Warennummer: 8525 4099 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für
USA): 14 %

Fotoapparate:
Code/Warennummer: 9006 5900 000 Drittlandszollsatz (gültig u.a. für USA): 4,2%

Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Europäische
Kommission einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den Integrierten Tarif der
Europäischen Gemeinschaften (TARIC) anbietet (Java- bzw. Javascript –
Tauglichkeit des PC ist erforderlich). Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der
Europäischen Gemeinschaften wird u.a. über die Startseite unsere Homepage
www.zoll.de Stichwort: Zoll interaktiv Zolltarif (TARIC) ermöglicht. Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n
ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“,
die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten)
angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener
angebotener Angaben zur Code-/Warennummer durchklicken.

Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Postverkehr sind
Artikel 27 bis 31 der Verordnung/EWG Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die
Eingangsabgabenfreiheit von Waren in Kleinsendungen vom 11.01.1979 (BGBl. I S.
73) –mehrfach geändert-.
Erfolgt die Einfuhr der Ware im Postverkehr, kommen nachstehende Bestimmungen
(und Freibetragsgrenzen) zur Anwendung:

1.)
Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind von der „Beförderungspflicht“
befreit. Wenn keine Verbote und Beschränkungen zu beachten sind, darf das
Päckchen durch die Post oder durch den Kurierdienst direkt zugestellt werden.
Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle
Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht
höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei.
Lediglich bestimmte Waren (Alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettewasser,
Tabak und Tabakwaren) sind von der Abgabenfreiheit ausgeschlossen.

2.)
gewerbliche Sendungen Unabhängig vom Wert der Sendung sind solche Waren, die
zur gewerblichen Verwendung oder zum Handel bestimmt sind bzw. gegen Entgelt
geliefert werden, immer anzumelden. Es wird ebenfalls keine Abgabenfreiheit
gewährt, wenn die Menge der eingeführten Ware Anlass zur Vermutung gibt, dass
die Einfuhr aus gewerblichen Gründen erfolgt.
Beim Kauf der Waren von einem Händler (gleiches gilt beim Kauf von einer
Privatperson), auch per Internet - handelt es sich um eine gewerbliche Sendung
(2), da die Lieferung gegen Entrichtung eines Entgeltes erfolgt. Es ist daher
bei der Einfuhr der Ware Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten
(Ausnahme 1.) Wertgrenze 22,-- Euro!).

Die Einfuhrabgaben werden, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet: Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Nachstehend habe ich den Ablauf einer Einfuhrabfertigung einer Postsendung
skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und
der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der
Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
Verkehr überführt. Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden
Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen
Aushändigung des Zollbescheides vom Warenempfänger zurück. In Fällen, in denen
die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen
fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle
weitergeleitet. Die Post benachrichtigt den Warenempfänger entsprechend und
fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen. Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.

Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hanakam
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zoll – Infocenter Frankfurt am Main
Hansaallee 141
60320 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69-469976-00
Fax: +49 (0) 69-469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
Internet: http://www.zoll.de
Sie erreichen das Zoll-Infocenter
Montag – Donnerstag 07:00 – 17:00 Uhr
Freitag 07:00 – 16:00 Uhr
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Zitiere bjkr@tchibo-externe.de:

> Hallo!
>
> Zunächst einmal ein frohes neues Jahr!
>
> Ich würde gerne eine Digitalkamera in den USA kaufen. Das Ganze soll
> über einen Internethändler abgewickelt werden, das Paket wird also aus
> den USA
> nach Deutschland geschickt.
>
> Meine Fragen:
> Wie ist der Ablauf beim Import der Ware? Wird das Paket vom Zoll
> 'abgefangen' und dann vom Zoll und die Mehrwertsteuer und der Zoll
> berechnet? An wen muss ich den Zoll und die Steuer bezahlen, und wann
> und wie? Bekomme ich vom Zoll dann eine Rechnung?
> Wird das Paket beim Zoll hinterlegt und ich kann es gegen Zahlung der
> Gebühren abholen?
>
> Allgemein formuliert: Wie ist der Ablauf vom Kauf in den USA bis zu
> dem Zeitpunkt, zu dem ich das Paket in den Händen halte?
>
> Vielen Dank für Ihre Mühe und beste Grüße
>
> Björn Krüger
>
>
Na dann noch viele Grüße,

Björn
-----------------------------------------------
D70 => D200 => D2Xs => EOS 1 D MarkIII (das war nix) => D2H => D300 => D3s => D4 => D750 => Sony alpha 7iii (sorry...) => Sony alpha 9 (der Wahnsinn!!)
Blue Heron
Batterie11 A
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Beiträge: 1528
Registriert: So 16. Mai 2004, 00:40
Wohnort: Rhein/Main

Beitrag von Blue Heron »

Dieses Bürokraten-Gefasel macht mich ganz kirre :evil:
Können die nicht mal eine einfache und klare Antwort geben??

Was steckt hinter dem ganzen Blindtext? - Digi-Cams sind nicht zollfrei!

:evil: :evil: :evil:
Roland
Roland ____ D200|18-70|Sigma 55-200|80-200/2.8|85/1,8|50/1.8|35/2|20/2.8|Sigma 105macro|SB-800|CP4500+CP990+Tele+WW

"Was ist nur los mit dem Gedicht? / die letzte Zeile reimt sich kaum!?"
Martin
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Beiträge: 276
Registriert: Fr 10. Sep 2004, 16:30
Wohnort: Schornsheim

Beitrag von Martin »

Das heist ungefähr, daß die Digitalkamera zollfrei ist, wenn Du einen Zöllner findest, der sie als "Standbild-Videokamera; digitale Einzelbild-Videokamera" einstuft. Wenn es ein "Fotoapparat" ist, mußt Du 4.2% Zoll zahlen. :twisted:

Martin
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