Verfasst: Mo 6. Sep 2004, 18:19
Also bei Nikon Hannover haben sie (bei der 4500) nicht verlangt, dass ich die Garantiekarte ausfülle. Kaufbeleg und gelber Zettel reichten.
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Ganz einfach. Kamera mit Kaufbeleg (eventuell Kopie), egal auf wen ausgestellt und Garantiekarte einsenden. Garantie gilt auch bei Veräußerung unvermindert weiter. Garantiekarte würde ich nicht ausfüllen, wird in der Regel auch unausgefüllt akzeptiert.multicoated hat geschrieben:OK danke erstmal für die Antworten!
Der Punkt ist folgender:
ich habe meine D70 neuwertig und OVP mit allen Papieren jemandem abgekauft. Nun möchte ich eine Focusjustage bei Nikon durchführen lassen, da ich einen Backfocus festgestellt habe. In den Nikon-Bedingungen habe ich nicht vonwegen "Erstbesitzer" etc. gefunden. Die Originalkaufrechung der Kamera ist auf den Mann ausgestellt, dem ich die D70 abgekauft habe. Die Garantiekarte ist nicht ausgefüllt.
Wie schauts aus?
So sehe ich das eigentlich auch. Beruhigend, daß es keine gegenstimmen gibt.Bernd Efinger hat geschrieben:Ganz einfach. Kamera mit Kaufbeleg (eventuell Kopie), egal auf wen ausgestellt und Garantiekarte einsenden. Garantie gilt auch bei Veräußerung unvermindert weiter. Garantiekarte würde ich nicht ausfüllen, wird in der Regel auch unausgefüllt akzeptiert.
Denke schon, daß es ein sehr klassischer Garantiefall ist; nämlich ein Mangel, der schon bei Auslieferung bestand und nicht auf die Benutzung zurückzuführen ist.nikkormatix hat geschrieben:@multicoated: Wenn deine D70 ein Backfocus-Problem hat, lässt Nikon dich bestimmt nicht im Regen stehen. Das wäre zudem kein klassischer Garantiefall. Rufe doch einfach mal bei Mandic in Frankfurt - Tel. 069/490529 - an und erkundige dich bei ihnen, wie sie das handhaben. Als Kunde bist du dort in guten Händen.
Hier hast du mich falsch verstanden. Dein Fehler ist eigentlich als "klassischer Gewährleistungsfall" zu bezeichnen. Das entscheidende Merkmal bei der gesetzlichen Gewährleistung ist nämlich, dass sie nur bei einem Mangel greift, der zum Zeitpunkt der Übergabe der Kamera (genauer: bei Gefahrübergang) bereits vorhanden ist, nicht jedoch bei einem Sachmangel, der erst nach Übergabe entsteht. Dann würde typischerweise die Garantie greifen, und das hatte ich im Sinn, als ich "klassischer Garantiefall" schrieb.multicoated hat geschrieben:Denke schon, daß es ein sehr klassischer Garantiefall ist; nämlich ein Mangel, der schon bei Auslieferung bestand und nicht auf die Benutzung zurückzuführen ist.nikkormatix hat geschrieben:@multicoated: Wenn deine D70 ein Backfocus-Problem hat, lässt Nikon dich bestimmt nicht im Regen stehen. Das wäre zudem kein klassischer Garantiefall. Rufe doch einfach mal bei Mandic in Frankfurt - Tel. 069/490529 - an und erkundige dich bei ihnen, wie sie das handhaben. Als Kunde bist du dort in guten Händen.
Die Adresse von Mandic habe ich schon von Nikon.de, danke aber für den Tipp!