stl hat geschrieben: Schön, dass du hier ohne konkret zu werden auf mehrere 100 Seiten Starke Verordnungen verweist
Du wolltest es doch belastbar. Da braucht´s ein breites, tiefes Fundament – ein Balsahölzchen als Unterlage reicht da nicht.
Konkret habe ich die Risikobeurteilung im ersten Satz genannt.
stl hat geschrieben: Weiterhin war die Frage des TOs auf die du geantwortet hast nach technischer Dokumentation und nicht nach Ersatzteilen.
Kein Ersatzteil = keine konstruktive Unterlage
Dem TO habe ich geantwortet:
KDW hat geschrieben: Da der Endverbraucher in der Regel nicht über das notwendige Fachwissen (Ausbildung), Werkzeug und nicht die nötigen speziellen Prüf- und Messeinrichtungen besitzt werden keine Reparatur-Manuals, konstruktive Unterlagen, Ersatzteile etc. zur Verfügung gestellt bzw. verkauft.
stl hat geschrieben: Das mit den Ersatzteilen klingt für mich nach Schildbürgerstreich, da ja viele elektronische Bauteile über den Distri des Bauteilherstellers oder den Einzelhandel zu beziehen sind, und ich dafür nicht auf den Hersteller des Gerätes angewiesen bin.
Normteile sind keine Ersatzteile.
stl hat geschrieben: Für die Gerätespezifischen Teile gibts ja auch noch Ausschlachtungen bei ebay. Die sollte man dann ja auch ganz schnell verbieten
Ist doch schon geregelt (zum Teil seit über 140 Jahren) durch z.B. BGB, StGB, etc. und - man kann es kaum glauben durch Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) etc. und zwar für Verkäufe Privat zu Privat und Gewerbetreibender zu Privat.
stl hat geschrieben: ….. zumal du die technischen Dokumente (mal mehr, mal weniger legal) im Internet runterladen kannst.
Achtung, praktisch jedes Manual, das nicht frei herunterladbar ist, und viele von den sogenanten „Frei“ herunterladbaren, ist mit einem Copyright behaftet, d.h. das Recht zum Kopieren, Scannen, etc. liegt beim Hersteller.
Die Regelungen hierzu finden sich im UrhG, BGB, StGB, etc.
stl hat geschrieben: Im Endeffekt ist dein Verweis aufs ProdSG und Verwandte aber gar nicht so verkehrt, denn desto weniger der Hersteller veröffentlicht, desto geringer ist das Risiko für ihn, das jemand Fehler aufdeckt und dokumentiert die in Realität noch gar nicht aufgetreten sind für die der Hersteller nach den Gesetzen aber haftbar zu machen ist. Und wenn da erstmal einer einen Automatismus wie für die Promotionsplagiate aufsetzt ...
Für Fehler, die auftreten könnten und eine Haftungsfrage des Herstellers nachsich ziehen ist u.a. das Instrument der Risikobeurteilung vorgesehen und zwingend vom Hersteller durchzuführen. Für das verbleibende Restrisiko ist die Möglichkeit der Rückrufaktion vorgesehen. (Es gehört zu den Herstellerpflichten, in Bezug auf Verbraucherprodukte, Vorkehrungen für den Fall einer notwendigen Rückrufaktion, die Durchführung von Stichproben und die Unterrichtung der zuständigen Behörden bei erkannten Sicherheitsrisiken durchzuführen.)
KDW