Ob es sinnvoll ist weiß sicher nur Nikon.
Soweit ich weiß begibt sich der VR nach dem Bild bzw. wenn man den Auslöser wieder los läßt in seine Ruheposition. Ob man überhaupt so schnell das Objektiv von der Kamera abmachen kann, daß der VR noch aktiv ist und nicht bereits in Ruheposition und dann wie im Handbuch beschrieben "klappert" wage ich zu bezweifeln.
Anfangs hab ich mich immer schlecht gefühlt, wenn ich vergessen hatte, den auszuschalten. Mittlerweile schalte ich ihn nur aus, wenn ich das Stativ nutze. Ich hab ihn auch so nie klappern gehört - trotz testweise leichtem Schüttlen.
Ich könnte mir vorstellen, daß das ein Hinweis auf selten bis nie vorkommende Spezialfälle ist und damit man in Ländern mit teilweise seltsamer Rechtsprechung keinen Prozess ans Bein genagelt bekommt weist Nikon drauf hin (so, wie man auch drauf hingewiesen wird, daß Tiere und Babys nicht in der Mikrowelle zu trocknen sind und SUVs umkippen, wenn man einen Hang quert, der ein bestimmtes Gefälle überschreitet). Die Übersetzer nehmen es dann für Sprachen, die in Ländern mit weniger Phantasie im Justizwesen gesprochen werden, nicht raus
