Andreas G hat geschrieben:Wenn du es steuerlich abgesetzt hast, sprich es zur Betriebsausrüstung gehört, dann ja. Du musst die Einnahmen dann verbuchen und auch Gewährleistung geben.
Gruß
Andreas
Es gibt auch einen Unterschied zwischen Einnahmen und Gewinn...jakoha hat geschrieben:[gefährliches Halbwissen]
Er muss dir eine Rechnug mit 19% Mwst. ausschrieben und den Preis als Gewinn verbuchen.
Was Andreas geschrieben hat, war ja auch richtig, er hat aber auch nichts von Gewinn geschrieben.
An Deiner Aussage stimmt so ziemlich alles nicht. Alles Weitere ist zu umfangreich.