Wer sich über sowas Gedanken macht, der sollte genauer überlegen, was ihm an der Kamera wichtig ist:
Orginalverpackt, gänzlich "unberührt" (außer in der Fabrik), also quasi "jungfräulich" ist die Kamera ein *Sammlerstück*.
Wer sie auspackt, den Akku lädt, in der Anleitung blättert etc., der "entwertet" die Kamera - danach ist sie kein Sammlerstück mehr.
Wer also vorhat, die Kamera auszupacken und tatsächlich zu benutzen, der soll sich doch bitteschön nicht aufregen, wenn ein anderer schon mal das Vergnügen hatte - denn hier geht es ja wohl um die Funktion der Kamera und nicht um ihre Unberührtheit.
Glaubt Ihr denn wirklich, die schmeißen einen kompletten, funktionstüchtigen Kamerabody weg, nur weil den schon mal jemand aus der Plastiktüte geholt hat??
Etwas anderes ist es dagegen, wenn die Kamera schon Gebrauchsspuren (z.B. Kratzer) oder gar Schäden hat.
Roland
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Moderator: donholg
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Zuletzt geändert von Blue Heron am So 16. Jan 2005, 23:56, insgesamt 1-mal geändert.
Roland ____ D200|18-70|Sigma 55-200|80-200/2.8|85/1,8|50/1.8|35/2|20/2.8|Sigma 105macro|SB-800|CP4500+CP990+Tele+WW
"Was ist nur los mit dem Gedicht? / die letzte Zeile reimt sich kaum!?"
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Wie ich schon geschrieben habe, es kommt darauf an, was einem zugesichert wird.
Alles andere sind Vorführgeräte oder Ausstellungsstücke (könnte man wohl so nennen).
Wo willst du die Grenze ziehen?
Ein Mercedes mit 10.000 km ist praktisch auch noch "neu". Er wird auch noch länger halten, als jeder nagelneue Passat mit 0 km.
Würdest du da auch den Neupreis bezahlen?
Bei einem Auto gibt es sogar die sogenannten "Tageszulassungen", wobei nur durch den Eintrag im Brief der Wagen einige tausend Euro billiger verkauft wird.
Alles andere sind Vorführgeräte oder Ausstellungsstücke (könnte man wohl so nennen).
Wo willst du die Grenze ziehen?
Ein Mercedes mit 10.000 km ist praktisch auch noch "neu". Er wird auch noch länger halten, als jeder nagelneue Passat mit 0 km.
Würdest du da auch den Neupreis bezahlen?
Bei einem Auto gibt es sogar die sogenannten "Tageszulassungen", wobei nur durch den Eintrag im Brief der Wagen einige tausend Euro billiger verkauft wird.
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Ja, das ist wie der Traum vom Lottogewinn.Runner hat geschrieben:Ein Mercedes mit 10.000 km ist praktisch auch noch "neu"....
Würdest du da auch den Neupreis bezahlen?
... "Tageszulassungen" ... einige tausend Euro billiger ....
Aber bei der Kamera, die schon mal ausgepackt war solltest Du doch erst mal überlegen, ob Du jetzt mit irgendwelchen Einschränkungen leben mußt und ob Dir dafür ein Preisnachlaß zusteht. (ich meine: *nein*)
Wenn die Kamera schon von der Sonne (im Schaufenster) ausgeblichen ist, wenn sie staubig oder veraltet ist, dann kann Dir der Händler einen Rabatt gewähren.
Ok-ok.
Aber wer eine Kamera reklamiert, nur weil die Kabelbinder schon mal offen waren, der verplempert letzlich auch seine eigene Zeit und ruiniert sich seine eigenen Nerven - ohne jede Aussicht auf irgendeine Besserung.
Ich behaupte:
Eine leicht gebrauchte und dafür funktionierende Kamera ist (zum fotografieren) wesentlich mehr wert, als ein fabrikneues Sammlerstück, das noch nie real getestet wurde.
Roland
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Das sehe ich anders. Wenn die Kamera nur wegen Nichtgefallen zurückgegeben wurde, ok, aber was ist mit Kameras, die vielleicht einen Fehler hatten, beim Händler umgetauscht wurden, und der Händler war nur zu faul die Kamera einzuschicken, weil er hofft, der nächste Kunde merkts nicht, zB bei Linsenfehlern oder AF Problemen, die nur einem Profi beim ersten Blick auffallen. Von einigen Märkten (Saturn, MM) weiss ich, dass das so gehandhabt wird. Da soll man wirklich Neupreis zahlen müssen?
Zudem kann die Kamera Schaden genommen haben, den man von aussen nicht sieht. Hat vielleicht wer runterfallen lassen, dann zurück zum Geschäft, "Nö, die gefällt mir nicht", und der Händler verabsäumt komplette Funktionskontrolle, bzw. es stellt sich ein teurer Spätschaden ein. Bei diesen Möglichkeiten sehe ich persönlich nicht ein, den vollen Neupreis zu zahlen. Im Prinzip ist die Ware auch nicht mehr neu, sondern neuwertig, und das gilt tatsächlich in dem Moment, ab dem die Packung in Abwesenheit des Kunden das erste Mal geöffnet wurde.
In den USA werden solche Stücke als "Open Box items" zu einem wesentlich geringeren Preis verkauft. Dafür gibt es dort die sog. "Restocking Fee", also wer ein Gerät ohne Funktionsbeeinträchtigung zurückbringtoder schickt, muss was zahlen. Finde ich persönlich viel fairer, als die hiesige Methode: "Alles darf umgetauscht werden, also bestelle ich mir 3 Kameras und behalte mir nur die, die mir am besten passt."
Zudem kann die Kamera Schaden genommen haben, den man von aussen nicht sieht. Hat vielleicht wer runterfallen lassen, dann zurück zum Geschäft, "Nö, die gefällt mir nicht", und der Händler verabsäumt komplette Funktionskontrolle, bzw. es stellt sich ein teurer Spätschaden ein. Bei diesen Möglichkeiten sehe ich persönlich nicht ein, den vollen Neupreis zu zahlen. Im Prinzip ist die Ware auch nicht mehr neu, sondern neuwertig, und das gilt tatsächlich in dem Moment, ab dem die Packung in Abwesenheit des Kunden das erste Mal geöffnet wurde.
In den USA werden solche Stücke als "Open Box items" zu einem wesentlich geringeren Preis verkauft. Dafür gibt es dort die sog. "Restocking Fee", also wer ein Gerät ohne Funktionsbeeinträchtigung zurückbringtoder schickt, muss was zahlen. Finde ich persönlich viel fairer, als die hiesige Methode: "Alles darf umgetauscht werden, also bestelle ich mir 3 Kameras und behalte mir nur die, die mir am besten passt."
Zuletzt geändert von MeisterPetz am Mo 17. Jan 2005, 01:36, insgesamt 1-mal geändert.
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MeisterPetz hat geschrieben:In den USA werden solche Stücke als "Open Box items" zu einem wesentlich geringeren Preis verkauft. Dafür gibt es dort die sog. "Restocking Fee", also wer ein Gerät ohne Funktionsbeeinträchtigung zurückbringtoder schickt, muss was zahlen. Finde ich persönlich viel fairer, als die hiesige Methode: "Alles darf umgetauscht werden, also bestelle ich mir 3 Kameras und behalte mir nur die, die mir am besten passt."
Ich finde Krieg doof. Wenn man alle Waffen abschaffen würde, dann würde es doch keinen mehr geben.
Also Deutschland mit USA zu vergleichen ist schon hart. Beide haben ihre Vor und Nachteile. Du hast die Kamera jetzt im Innanet bestellt und das sicherlich zu einem günstigen Preis. Wenn dir soviel an der Jungfräulichkeit liegt, dann kaufe sie im Laden und schau sie dir genau an. Man kann sich nicht einfach die Rosinen aus dem Kuchen picken. Entweder günstig aus dem Innanet aber dafür evtl. die Gefahr das schonmal Luft in den Karton gekommen ist oder halt nen bischen mehr bezahlen aber dafür Vakuumverpackt.
Die Entscheidung liegt tatsächlich bei dir.
Erfreue dich einfach an der Cam und mache Bilder damit. Ganz einfach.
me.
Wenn mir schriftlich auf der Internetseite des Versandhändlers zugesichert wird, daß AUSCHLIESSLICH originalverpackte Ware versendet wird, dann würde ich mich sehr wohl aufregen! Wenn da irgendwo stehe würde, wir behalten uns vor "auf funktion geprüfte Ware" zu versenden ist das ja was anderes...Wer also vorhat, die Kamera auszupacken und tatsächlich zu benutzen, der soll sich doch bitteschön nicht aufregen, wenn ein anderer schon mal das Vergnügen hatte - denn hier geht es ja wohl um die Funktion der Kamera und nicht um ihre Unberührtheit.
...nur so ist eben die Frage berechtigt, was mit den zurückgeschickten Kameras passiert?
MfG Georg
Zu beta:
Was du schreibst, ist deine persönliche Meinung zu der Sache, mit dem Gesetz hat das jedoch nichts zu tun. Die Diskussion gab es auch schon mal.
Mein Mann selber hat ja miterlebt, wie eine Verkäuferin bei Saturn eine teure Kamera fallen ließ und dann wieder in die Vitrine stellte. Wobei sie die Kamera kurz einschaltete und dann sagte "den Falltest hat sie ja bestanden".
Wenn du diese Kamera nun kaufst und zuhause feststellst, daß irgendwas nicht funktioniert, bringst du sie wieder zurück. Saturn wird sie einschicken, und vielleicht stellt der Hersteller dann fest, daß die Kamera mal runtergefallen war...
Jetzt stellt sich die Frage, ob bei dir oder irgendwann vorher im Laden- und nun erzähle denen mal, daß es nicht bei dir passiert ist.
Übrigens finde ich Krieg auch doof, doch da hilft auch kein Abschaffen der Waffen etwas. Schließlich würden sich die Menschen dann mit den Händen umbringen, weil es schon immer so war.
Was du schreibst, ist deine persönliche Meinung zu der Sache, mit dem Gesetz hat das jedoch nichts zu tun. Die Diskussion gab es auch schon mal.
Mein Mann selber hat ja miterlebt, wie eine Verkäuferin bei Saturn eine teure Kamera fallen ließ und dann wieder in die Vitrine stellte. Wobei sie die Kamera kurz einschaltete und dann sagte "den Falltest hat sie ja bestanden".
Wenn du diese Kamera nun kaufst und zuhause feststellst, daß irgendwas nicht funktioniert, bringst du sie wieder zurück. Saturn wird sie einschicken, und vielleicht stellt der Hersteller dann fest, daß die Kamera mal runtergefallen war...
Jetzt stellt sich die Frage, ob bei dir oder irgendwann vorher im Laden- und nun erzähle denen mal, daß es nicht bei dir passiert ist.
Übrigens finde ich Krieg auch doof, doch da hilft auch kein Abschaffen der Waffen etwas. Schließlich würden sich die Menschen dann mit den Händen umbringen, weil es schon immer so war.
Zuletzt geändert von Runner am Mo 17. Jan 2005, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Stichwort "originalverpackte Ware": Das kann man auf zweierlei Art interpretieren:
Punkt 1: Unter einer originalverpackten Ware wird ein Produkt verstanden, welches vom Hersteller verpackt wurde und erst vom Käufer geöffnet wird, und zwar genau einmal. Nach dem Öffnen kann das jeweilige Produkt nicht mehr als originalverpackt gelten. Das ist wohl die Interpretationsart vieler Konsumenten.
Punkt 2: Unter einer originalverpackten Ware wird ein Produkt verstanden, welches in der Originalverpackung des Herstellers geliefert wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Kamera einmal, fünfmal oder zwanzigmal aus dieser Verpackung befreit wurde, beispielsweise durch dazwischen liegende Verkäufe mit anschließender Retour. Der Händler wird durch das Öffnen des Käufers entstandene Beschädigungen an der Verpackung durch "Originalverpackung" ersetzen und schon wird das gute Stück womöglich wieder als originalverpackt verkauft. Auf diese Sicht wird sich wahrscheinlich ein Händler berufen.
Punkt 1: Unter einer originalverpackten Ware wird ein Produkt verstanden, welches vom Hersteller verpackt wurde und erst vom Käufer geöffnet wird, und zwar genau einmal. Nach dem Öffnen kann das jeweilige Produkt nicht mehr als originalverpackt gelten. Das ist wohl die Interpretationsart vieler Konsumenten.
Punkt 2: Unter einer originalverpackten Ware wird ein Produkt verstanden, welches in der Originalverpackung des Herstellers geliefert wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Kamera einmal, fünfmal oder zwanzigmal aus dieser Verpackung befreit wurde, beispielsweise durch dazwischen liegende Verkäufe mit anschließender Retour. Der Händler wird durch das Öffnen des Käufers entstandene Beschädigungen an der Verpackung durch "Originalverpackung" ersetzen und schon wird das gute Stück womöglich wieder als originalverpackt verkauft. Auf diese Sicht wird sich wahrscheinlich ein Händler berufen.
Zuletzt geändert von ManU am Mo 17. Jan 2005, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
Du kannst Recht haben, jedoch steht ja meistens noch dabei:
Wir verkaufen ausschließlich original verpackte "Neuware".
Das Wort Neuware trifft jedoch dann wohl nicht mehr zu, zumal es hier auch nicht nur um das mehrmalige öffnen und wieder schließen des Kartons geht, sondern um diverse "Testzeiten" von Kunden- also Gebrauch der Kamera.
Wir verkaufen ausschließlich original verpackte "Neuware".
Das Wort Neuware trifft jedoch dann wohl nicht mehr zu, zumal es hier auch nicht nur um das mehrmalige öffnen und wieder schließen des Kartons geht, sondern um diverse "Testzeiten" von Kunden- also Gebrauch der Kamera.
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Wann ist eine Ware "Neuware"? Wenn sie noch nie benutzt wurde? Dann ist spätestens nach der Funktionsprüfung durch Nikon (ich hoffe doch, es gibt dort sowas) keine der Kameras mehr als "Neuware" zu bezeichnen.
Oder handelt es sich um "Neuware", wenn das Produkt allem Anschein nach noch nicht (von einem Kunden) benutzt wurde? Die meisten Menschen gehen ja pfleglich mit Dingen um, so dass nach beispielsweise 5-tägigem Gebrauch selten Gebrauchsspuren zu sehen sein werden. Schnell Teile der Originalverpackung besorgen und schon kann die Kamera wieder als "originalverpackte Neuware" verkauft werden.
Abgesehen davon ist man als Käufer selten in der Lage, die Verpackung der Kamera auf Originalität zu prüfen (mal den Pappkarton drumherum ausgenommen). Wer kauft schon mehr als eine Kamera gleichzeitig und kann somit das Verpackungsmaterial miteinander vergleichen?
Ein guter Hinweis auf "Originalverpackung" sind sicherlich Kabel. Neue Kabel sind meistens so perfekt zusammengelegt und mit diesem drahtähnlichen Zeug umwickelt... das kriegt man nachträglich, nachdem das Kabel einmal glatt gemacht wurde, nicht mehr hin (behaupte ich mal). Natürlich kann man davon nicht unbedingt auf die Kamera schließen, denn mitunter wurde das Kabel (Akkuladegerät, Audio-Video-Dingens, USB-Kabel) gar nicht benutzt.
Oder handelt es sich um "Neuware", wenn das Produkt allem Anschein nach noch nicht (von einem Kunden) benutzt wurde? Die meisten Menschen gehen ja pfleglich mit Dingen um, so dass nach beispielsweise 5-tägigem Gebrauch selten Gebrauchsspuren zu sehen sein werden. Schnell Teile der Originalverpackung besorgen und schon kann die Kamera wieder als "originalverpackte Neuware" verkauft werden.
Abgesehen davon ist man als Käufer selten in der Lage, die Verpackung der Kamera auf Originalität zu prüfen (mal den Pappkarton drumherum ausgenommen). Wer kauft schon mehr als eine Kamera gleichzeitig und kann somit das Verpackungsmaterial miteinander vergleichen?
Ein guter Hinweis auf "Originalverpackung" sind sicherlich Kabel. Neue Kabel sind meistens so perfekt zusammengelegt und mit diesem drahtähnlichen Zeug umwickelt... das kriegt man nachträglich, nachdem das Kabel einmal glatt gemacht wurde, nicht mehr hin (behaupte ich mal). Natürlich kann man davon nicht unbedingt auf die Kamera schließen, denn mitunter wurde das Kabel (Akkuladegerät, Audio-Video-Dingens, USB-Kabel) gar nicht benutzt.